Muss es immer "die eine" Software sein?

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RS Controlling-System
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[ geschlossen ] Muss es immer "die eine" Software sein?
Was haltet ihr von den anderen, günstigen Programme wie

   * TZ-EasyBuch 3.0 Bilanz
   * SAGE PC-Kaufmann Komplettpaket 2009
   * Monkey Office 2009 Express (auch für MAC)
   * EAR 15 Die Buchhaltung
   * SelectLine Rechnungswesen
   * Lexware financial office 2009
   * Lexware büro easy plus 2009
   * WISO Buchhaltung 2009 Professional
   * WISO Kaufmann 2009 Standard

Sind alle sehr günstig (unter 400€). Nur was nehmen?
Muss man zwingend zu lexware / Wiso greifen um "mithalten" zu können?

Bei Programmproblemen stoße ich bei kleineren Programmen doch eher auf fragende Gesichter als beim Softwareriesen?

Habt ihr Erfahrungen mit TZEasyBuch, Sage, Monkey office, EAR & Selectline?
Oder wird man sogar schon zum Kauf von lexware gezwungen, weil "alle das haben"?

Ich freue mich auf eure Meinungen!

LG,
Neele
Hallo Neele.

Zitat
Neele quote:
Oder wird man sogar schon zum Kauf von lexware gezwungen, weil "alle das haben"?
Gezwungen wird man ja nun nicht gerade, aber so richtig drumrum kommt man auch nicht. Lexware ist nun mal neben Datev der Marktführer auf diesem Gebiet. Dementsprechend findet man auch bei Problemen viel schneller Hilfe als bei weniger bekannten Programmen. Mit den Performence-Problemen der 2009er Version haben sie sich nur leider ein Eigentor geschossen.

Sage habe ich zwar noch nicht persönlich zu Gesicht bekommen, habe aber gehört, dass die einfachen Versionen recht gut sein sollen. Bei den größeren und teureren Versionen von Sage soll das aber schon wieder ganz anders aussehen, weil die Bedienerfreundlichkeit aufgrund der vielen Funktionen ziemlich vernachlässigt wäre.

EAR hatte ich vor ca. 2 Jahren mal auf dem Rechner. Es hat noch nicht mal einen Tag gedauert, da ist das auch schon wieder vom PC runter geflogen. Mit der damaligen Version konnte ich überhaupt nichts anfangen, weil nicht mit Soll- und Habenkonto, sondern nur mit Finanzkonto und Gegenkonto gearbeitet werden konnte. Das Programm hat mich so abgeschreckt, dass ich dann auch nicht noch mal eine neuere Version davon getestet habe.

Zu Wieso gibt es auch recht gute Meinungen. Deswegen habe ich mir den Buchhalter vor kurzem mal angeschaut. Leider ist das aber nicht so mein Ding. Es ist mir zu unübersichtlich. Ich arbeite lieber mit richtigen Menüleisten anstatt mit Symbolen, bei denen man erst krampfhaft überlegen muss, was sie eigentlich darstellen sollen.

Letztlich bin ich dann doch bei Lexware geblieben. Ich bin keiner von den Verfechtern, die Lexware für das Nonplusultra halten, aber so wirklich supertolle Alternativen scheint es wohl nicht zu geben, zumindest noch nicht für mich.

Noch kurz nebenbei:
Mit der digitalen Betriebsprüfung kann das Finanzamt neuerdings die Buchführung direkt in der EDV des Unternehmens prüfen. Das Unternehmen muss seine EDV so einrichten, dass der Betriebsprüfer problemlos steuerrelevante Daten einsehen und auswerten kann. Dazu gehört nicht nur die Bereitstellung des Arbeitsplatzes und der entsprechenden Zugriffsrechte für die Programme, sondern auch eine Einweisung in die EDV. Gegebenenfalls muss dem Prüfer sogar eine Person zur Verfügung gestellt werden, die sich im EDV System auskennt. Das ganze natürlich, wie sollte es auch anders sein, auf eigene Kosten.
Hat man nun nicht bekannte Programme, werden die Kosten wohl höher ausfallen. Hat man gängige Programme, muss man wohl damit rechnen, dass der Prüfer jede noch so kleinste Ecke kennt.

Gruß
Sunny :wink:
@ Sunny,

das mit der digitalen Betriebsprüfung ist mir ja völlig neu! Woher hast du denn das? Ein Bekannter von mir hatte gerade vor 1 Monat eine Betriebsprüfung. Die ist auf völlig herkömmliche Art und Weise abgelaufen. Der Prüfer wurde mit den Akten in einen Nebenraum verbannt und fertig.

Gib es hierfür eine Gesetzesgrundlage oder Verordnung, aus der das so hervorgeht?

LG
Ponschie
Hallo Ponschie,

Sunny hat recht, aber wenn es der Prüfer nicht verlangt, dann gehts klassisch.

Zur Gesetzesgrundlage befindet sich auf dem Fibumarkt folgender Artikel:

Digitale Betriebsprüfung

In diesen Artikel wird auf das Gesetz Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) verwiesen.

Gruß Bookman
Das is ja nen Ding!! Ich staune! :shock:

Da hat mein Bekannter ja richtig Glück gehabt mit seinem Prüfer. Sonst wär er ja an dem Tag gar nicht zum Arbeiten gekommen.

....und jeden Tag lernt man hier wieder was Neues! Ist das nicht schön?  :P

LG
Ponschie
Hehe,

jetzt sind wir ja ein bisschen vom Thema abgekommen ;)

Ich entdecke also immer wieder, dass lexware und wiso unumgänglich sind. Vermutlich sind die anderen Programme auch gar nicht so bekannt...

Aber was nützt auch eine Software, über die man in nem Nutzerforum nicht diskutieren kann, weil sie niemand kennt  :wink:

Danke für die Antworten!
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