Garantierueckstellung nach BilMoG

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Hallo Community,

wir sind eine Gruppe Studenten und brueten gerade ueber einer Rueckstellung (nach BilMoG). Hier einmal der Fall:
Beispiel: Die A-GmbH gewährt auf die unterschiedlichen Teilkomponenten ihrer Produkte jeweils unterschiedliche Garantielaufzeiten. Aufgrund eines Fehlers im Produktionsprozess, müssen im Geschäftsjahr, endend am 31.12.2010,  Rückstellungen gebildet werden. Kostensteigerung betraegt 3%; Abzinsung nach BilMoG 10% (annahme, die Zinskurve aendert sich nicht).
Aufgrund dieser Informationen wird davon ausgegangen, dass für die Garantieverpflichtung am 31.12.2011 zum heutigen Kostenniveau Kosten in Höhe von 200.000€ (Tranche A), 200.000€ (Tranche B) für die Verpflichtung am 31.12.2012 und weitere 600.000€ (Tranche C) für die Verpflichtung am 31.12.2014 anfallen würden.

Die Frage ist nun:
Wie berechnen wir das alles Richtig. Kostensteigerungen und Zinsen sollen seperat ausgewiesen werden.
Wir sollen nicht nur pro tranche die hoehe der Rueckstellung in 2010 aufzeigen sondern auch fuer die Jahre 2011,2012, 2013, 2014.

waere echt super wenn da einer helfen koennte...........
Hallo,

wir helfen gerne, jedoch wäre erste Gedanken und Lösungsansätze wirklich super.

Damit hätten wir dann eine Möglichkeit eine entsprechende Lösung mit euch zu entwickeln.

Gruß Reaper
hi reaper,

klar hier mal unsere bisheringen gedanken/berechnungen


"Die Beispielrechnung bezieht sich auf die am 31.12.2010 ersichtlichen umstaende.
Die sich in 2012 ergebendenAufloesungen sind nicht gegenstand der Berechnung und werden auch nicht berechnet, da sie sich Analog zu dem hier berechneten Beispiel ergeben."

Aufteilung der Rückstellung nach Fälligkeitsdatum. Ausgangsjahr: 12/31/2010
X Laufzeit in Jahren     Kostensteigerung Abzinsungssätze (Annahme: Die Zinskurve ändert sich nicht)
X 3%                     10%         Faktor
X 0 X 1 0 Jahre        1                  1
12/31/2011 200,000 € Tranche A                        1                      1.030 1 Jahr      1.100 0.909
12/31/2012 200,000 € Tranche B                        2                        1.061 2 Jahre      1.210 0.826
12/31/2014 600,000 € Tranche C                         3                         1.093 3 Jahre       1.331 0.751
X 4                            1.126 4 Jahre         1.464 0.683



Tranche A Ausgangswert Barwert             Zinsaufwand      "Inanspruchnahme/
X Verbrauch"                 Aufloesung
12/31/2010 200,000.00 € 200,000.00 €               -                        0.00 €
12/31/2011 200,000.00 € 0.00 €                          -                      200,000.00 €


Berechnung
31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung
Zinsaufwand: Keiner, da Laufzeit unter einem Jahr (Paragraphen angeben)



Tranche B Ausgangswert Barwert (inkl. Abzinsung)    Zinsaufwand "Inanspruchnahme/
X Verbrauch"                 Aufloesung
12/31/2010 200,000.00 € 175,355.37 €                     0.00 €                    0.00 €
12/31/2011 200,000.00 € 192,890.91 €                       17,535.54 €           0.00 €                       0.00 €
12/31/2012 200,000.00 € 0.00 € X 19,289.09 €         212,180.00 €         0.00 €



Berechnung
31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung (Laufzeit 2 Jahre) x  Faktor (2 Jahre)
31.12.2011:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 2 Jahre) x Faktor (1 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) - Barwert (31.12.2010)
31.12.2012:
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) x 0,1
Aufloesung=Barwert (31.12.2011) + Zins (31.12.2012)


Tranche C Ausgangswert Barwert (inkl. Abzinsung) Zinsaufwand "Inanspruchnahme/
X Verbrauch"                    Aufloesung
12/31/2010 600,000.00 € 461,242.60 €                   0.00 €                     0.00 €
12/31/2011 600,000.00 € 507,366.86 €                         46,124.26 €           0.00 €                        0.00 €
12/31/2012 600,000.00 € 558,103.54 €                          50,736.69 €         0.00 €                          0.00 €
12/31/2013 600,000.00 € 613,913.90 €                          55,810.35 €           0.00 €                       0.00 €
12/31/2014 600,000.00 € 0.00 € X 61,391.39 € 675,305.29 €          0.00 €

Berechnung

31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x  Faktor (4 Jahre)
31.12.2011:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (3 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) - Barwert (31.12.2010)
31.12.2012:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (2 Jahre)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2012) - Barwert (31.12.2011)
31.12.2013:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (1 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2013) - Barwert (31.12.2012)
31.12.2014:
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2013) x 0,1
Inanspruchnahme=Barwert (31.12.2013) + Zins (31.12.2014)


Unter der Annahme, das sich alles so entwickelt wie es sich am 31.12.2010 darstellt ergibt sich folgende zukuenftige Darstellung:
Datum Gesamtbestand             Zinsaufwand                     "Inanspruchnahme/
X Verbrauch"                             Auflösung
12/31/2010 836,597.97 €  0.00 € X 0.00 €
12/31/2011 700,257.77 €             63,659.80 € X 200,000.00 €                    0.00 €
12/31/2012 558,103.54 €               70,025.78 € X 212,180.00 €                         0.00 €
12/31/2013 613,913.90 €                 55,810.35 € X 0.00 €                             0.00 €
12/31/2014 0.00 € X 61,391.39 € X 675,305.29 €                0.00 €
Hallo Quarky,

puhh, Garantierückstellungen sind immer sehr umfangreich.
Ihr scheint dazu ja auch eine schöne Runde gebildet zu haben um euch gegenseitig zu unterstützen. :D
Leider fehlt mir zur Zeit etwas die Zeit für so umfangreiche Aufgaben. bis wann müsst Ihr denn das Ergebnis haben?

Wenn ich das richtig verstehe, sollt Ihr nur die handelsrechtl. Ansätze ermitteln und die steuerrechtl. bleiben aussen vor?

Zitat
Berechnung
31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung
Zinsaufwand: Keiner, da Laufzeit unter einem Jahr (Paragraphen angeben)
Dies kann ich Euch aber schon mitteilen, es ist der § 253 (2) HGB. Schaut mal rein. ;)


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
hi ansimi,

genau es geht lediglich um das handelsrecht.

uns wuerde schon reichen, wenn einer von euch als experten mal kurz schauen koennte, ob die formel richtig sind. das rechnen macht ja nachher eh excel, wir sind uns halt nur bei den formel nicht sicher und haben das gefuehl etwas uebersehen zu haben.

abgabe ist mittwoch nacht......


gruss,

quarky
Hallo Quarky,

oh, dann läuft ja die Zeit.

So, hab nun Feierabend und schau mir eure Lösung nochmal grob an.
Zitat
31.12.2010:
Barwert=Ausgangswert x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (4 Jahre)
31.12.2011:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (3 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2011) - Barwert (31.12.2010)
31.12.2012:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (2 Jahre)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2012) - Barwert (31.12.2011)
31.12.2013:
Barwert=Ausgangswet x Kostensteigerung (Laufzeit 4 Jahre) x Faktor (1 Jahr)
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2013) - Barwert (31.12.2012)
31.12.2014:
Zinsaufwand=Barwert (31.12.2013) x 0,1
Inanspruchnahme=Barwert (31.12.2013) + Zins (31.12.2014)

Also grundsätzl sieht diese Aufstellung schon nicht schlecht aus, vorallem die Fett hinterlegten Bereiche.
Jedoch haben RS ihren Ursprung aus § 249 (1) Nr. 2
(1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für

1.
   im Geschäftsjahr ...
2.
   Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden.


und werden wie gesagt gem § 253 (2) bewertet. Also nix mit Zinsaufwand! Die RS werden jedes Jahr neu bewertet und dann jeweils auf oder abgewertet.

z.B.
Wert 31.12.2010 = 200.000 Euro
Wert 31.12.2011 = 180.000 Euro
-------------------------------------------------
Abschreibung  = 20.000 Euro
oder umgekehrt wird zugeschrieben.

Buchungen gem. § 275 HGB wären:
bei Zuschreibung=  sonst. betriebl. Aufw. an RS
bei Abschreibung = RS an sonst. betriebl. Erträge


Also sehr allgemein von mir, hoffe aber es hilft euch auf Kurs zu kommen. :wink1:


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
hi ansimi,

danke schonmal fuer deinen Beitrag. Das ist wahrscheinlich mein fehler, da ich vergessen hat zu erwaehnen, dass der Prof schon alles nach BilMog haben moechte........ und da besagt 253 (2) ja, das rueckstellungen abzusinsen sind. folglich ergibt sich doch am 31.12.2010 schon eine Darstellung mit Zinsaufwand/Ertrag (falls sich die Zinskurve vorteilhaft aendert, was hier im beispiel aber nicht der fall ist da sie gleichbleibend ist).

oder kann es sein, dass wir einen denkfehler haben und vielleicht einfach erst die Kostensteigerung rechnen sollten und dann den  wert abzinsen? Also sprich fuer Tranche C haetten wir dann am 31.12.2010 nicht nur die 200.000 E sondern 200.000 E + die Wertsteigerung als Ausgangswert und muessten den dann abzinsen?
Ja, da habt Ihr einen Denkfehler.

Einen Wert abzuzinsen heißt nicht das dort Zinsaufw, oder Erträge entsehen. Dies hat nur den Grund die RS schon heute mit einem realistischen Wert zu bewerten.


Also du hast jetzt 10 Euro und darfst die erst in 4 Jahren ausgeben. Ob du Dir dafür dann genauso viel kaufen kannst wie zum heutigen Zeitpunkt? Wohl kaum. Um dem gerecht zu werden, werden Beträge von heute die für die Zukunft gedacht sind, abgezinst. Statt abgezinst könnte man auch abgewertet schreiben, vielleicht hilft das als Gedankenstütze. Dies ergiebt dann den heutigen Barwert.

Ihr müsst auch jedes Jahr neu bewerten.

Ich nehm mal einfache Werte als Abzinsungsfaktor: Jahr 01 = 0,99 Jahr 02 = 0,98 Jahr 03 = 0,97.
Ich habe eine Garantie die in 3 Jahren fällig wird in Höhe von 100.000 Euro.

Im ersten Jahr dann 100.000 x 0,97 = 97.000 euro
Dies buch ich dann mit sonst. betriebl. aufw, an RS ein

Im 2 Jahr dann:

100.000 + 3% Kostensteigerung = 103.000 x 0,98 = 100.940 Euro
somit wird dann die RS erhöht um 940 Euro
Buchung: sonst. Aufw. an RS

Im 3 Jahr ist die Laufzeit unter 1 Jahr und die Abzinsung entfällt

100.000+ 3% = 103.000 + 3% = 106.090 Euro
somit wird die RS um weitere 5.150 Euro erhöht.


Gruß

Andreas

PS. meine Abzinsungswerte haben nichts mit der realität zu tun, sondern sind nur für Darstellungszwecke ausgedacht.
Diese kann man entweder selber für die jeweiligen Zinssätze errechnen oder aus einer Tabelle ablesen.
Bearbeitet: Ansimi - 23.08.2010 23:27:13
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Nachtrag:

mhh, ich überlege gerade ob man die RS, die erst später fällig werden, von anfang an über die gesamte Laufzeit aufzinsen muss?
Sprich in meinem Beispiel schon im ersten Jahr mit 106.090 bewertet und dann entspr. der Jahre abzinst.

Was meint die Gemeinschaft dazu?


Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 24.08.2010 13:00:22
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
hi ansimi,

toll danke schonmal fuer deinen einsatz!

waere cool wenn jemand da noch helfen koennte...........da wir momentan wirklich leicht auf dem schlauch stehen!
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