Rückstellung auflösen wie ?

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[ geschlossen ] Rückstellung auflösen wie ?
Hallo Yonas,

wenn du das Aufwandskto. gegen Erträge aus der Aufl. ..... oder periodenfr. Aufw. austauscht, sicherlich. Die Darstellung war eine Zusammenfassung der Vorfälle. Dies muss natürlich nicht unbedingt als Splittbuchung passieren, geht manchmal sogar praktisch nicht.
Ein Aufwandskto. würd ich dafür aber nicht verwenden.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
[email protected] quote:

Bei EDV-Einkauf handelt es sich um die Leistung einer Fremdfirma. Rechnung wird noch erwartet. Gehe davon aus, dass wie Vorsteur ziehen können.

Gruß
Yonas

Ok, jetzt weiß ich leider immer noch nicht mehr. Mir gings nur darum ob das etwas ist was zu aktivieren wäre/ist ? Oder ist die ganze Leistung ein reiner Aufwand ?

Lg

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo [email protected],


Zitat
Ansimi quote:
Ohh, dann hab ich dich falsch verstanden!

Jedoch hat die dann auch keine Auswirkung auf die Auflösung von RS die nicht verbraucht wurden, bzw wenn die Rechnung höher war als die RS.

Du buchst ja entweder :

RS
Vst
.............an z.b Bank
.............an Erträge aus der Aufl. v. RS

oder

RS
peridenfr. Aufw.
Vst.
..........................an Bank

So mußt du buchen wenn du die GoB,s einhalten willst.
Bearbeitet: kobold13 - 24.01.2010 16:24:10
Beste Grüße BiBu
Zitat
sroko quote:
Zitat
[email protected] quote:

Bei EDV-Einkauf handelt es sich um die Leistung einer Fremdfirma. Rechnung wird noch erwartet. Gehe davon aus, dass wie Vorsteur ziehen können.

Gruß
Yonas

Ok, jetzt weiß ich leider immer noch nicht mehr. Mir gings nur darum ob das etwas ist was zu aktivieren wäre/ist ? Oder ist die ganze Leistung ein reiner Aufwand ?

Lg

Maik


Hallo Maik,

es geht bei der EDV-Leitstung um reinen Aufwand.
Zitat
Ansimi quote:
Hallo Yonas,

wenn du das Aufwandskto. gegen Erträge aus der Aufl. ..... oder periodenfr. Aufw. austauscht, sicherlich. Die Darstellung war eine Zusammenfassung der Vorfälle. Dies muss natürlich nicht unbedingt als Splittbuchung passieren, geht manchmal sogar praktisch nicht.
Ein Aufwandskto. würd ich dafür aber nicht verwenden.


Gruß

Andreas


@ Andreas,

wo siehst du denn die Problematik, warum soll die Spliitbuchung nicht gehen und warum kein Aufwandkonto verwenden?  

Gruß
Y
Hallo Yonas,

wenn du sowohl Soll als auch Haben splitten musst, dann machen die meisten Programme schlapp.

Ein Aufwandskto. ist insofern falsch, da es sich nicht um lfd. Aufw. handelt, sondern um Aufwand aus dem Vorjahr, ansonsten hätte ein RS nicht gebildet werden dürfen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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