Rückstellung ausstehende Eingangsrechnungen und Bestandveränderung

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Rückstellung ausstehende Eingangsrechnungen und Bestandveränderung
Guten Morgen Liebe BuHa-Kollegen,

aktuell habe ich folgendes Problem.
Ich bin ein neuer, junger BuHa in unserer Abteilung und das ist mein erster Abschluss bei der Gesellschaft.
Aktuell bestehen gewisse Unsicherheiten über die Verbuchung des folgenden Geschäftsfalls:

Unser Einkauf meldet uns die Bestände, die bereits via WE verbucht wurden, aber noch nicht final mit einer Rechnung belegt werden konnten.


Annahme: 1.) Die Differenz aus dem Abschlussbestand "t minus-1" der Bestände ziehe ich von dem Abschlussbestand t1 ab und buche die Differenz in die Bestandsveränderung.

Wir haben registrierte Rechnungen, die aber noch nicht vom EInkauf anhand des WE verifiziert werden konnten. Aber es ist davon auszugehen, dass es hierbei um prozessuale und zeitliche Schwächen handelt, d.h. einige der Rechnungen passen bereits zu erhaltenen WE.
Diese registrierten Rechnungen sind aber noch nicht gebucht.

Es wird ohne WE Konto gebucht.

Von meinem alten Betrieb kenne ich es wie folgt, alle WE werden auf das WE Ko gebucht (Vorräte an WE/RE), alle Rechnungen werden an das WE Kto gebucht (WE/RE an Lieferant). Dort waren die Rechnungen dann noch nicht als Verbindlichkeit oder Rückstellung erfasst. Man hat dann immer den Überhang an WE als RSt für ausst. Eingansrechnungen eigebucht.

Frage 1.) Wie gehe ich jetzt mit diesen registrierten aber noch nicht "eingebuchten" Rechnungen um? Leider sind diese ja noch nicht geprüft.


Danke und Grüße
Omega
Hallo,

wenn man es ganz genau nimmt, dann ist ja auch nicht der Wareneingang entscheidend, sondern der Gefahrenübergang gemäß Incoterms.
Einfach auf den Wareneingang abzustellen, ist ja auch nur eine praktikable Vereinfachungsregelung.

Bei Wareneingang bis zur Verbuchung der Rechnung muss man unterscheiden zwischen R/H/B die bilanziert werden und dem Anlagevermögen und Aufwand.

Das AV und die RHB kann man mit einer vorläufigen Aktiv/ Passiv Buchung erfassen. z.B Rohstoffe vorläufig an Verbindlichkeiten vorläufig.
Einkäufe die in den Aufwand gehören, für diese müssten dann Rückstellungen in dem  Monat gebildet werden.

schönen Gruß
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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