Hallo zusammen,
angenommen ein Fahrzeugimporteuer gibt am 02.01.2015 folgendes an seine Vertragshändler bekannt:
Für jede Zulassung im 1. Quartal 2015 eines Fahrzeuges aus Ihrem Händlerbestand bekommen Sie 1.000 EUR Zulassungsprämie.
Wie hat der Importeuer am 31.12.2014 zu bilanzieren? Ist aufgrund der genannten Zusage eine Rückstellung zu bilden?
Der Importeuer vertritt folgende Meinung: Die rechtliche Verpflichtung entstand erst nach Bilanzstichtag. Die Entscheidung ist auch erst im neuen Jahr gefallen. Dies ist ein wertbegründendes Ereignis und somit hat er keine Rückstellung zu bilden.
Sein WP vertritt folgende Meinung: Die Fahrzeuge im Händlerbestand führten beim Importeur im Jahr 2014 zu Umsatz. Dieser Umsatz ist zu hoch, da die Prämien als Entgeltminderung zu werten sind. Das Rundschreiben hätte auch schon im Jahr 2014 veröffentlicht werden können. Das die Entscheidung dazu erst am 02.01.2015 getroffen wurde ist nicht nachweisbar/plausibel. Es war zumindest schon im Jahr 2014 damit zu rechnen, da es jedes Qurtal ähnliche Rundschreiben gibt. Die Tatsache ist somit wertaufhellend und es ist eine Rückstellung für die zu erwartenden Zulassungsprämien zu bilden. Berechnungsvorschlag: geplante Zulassungen im ersten Quartal x 1.000 EUR
Was ist eure Meinung dazu?
Vorab vielen Dank!!!
angenommen ein Fahrzeugimporteuer gibt am 02.01.2015 folgendes an seine Vertragshändler bekannt:
Für jede Zulassung im 1. Quartal 2015 eines Fahrzeuges aus Ihrem Händlerbestand bekommen Sie 1.000 EUR Zulassungsprämie.
Wie hat der Importeuer am 31.12.2014 zu bilanzieren? Ist aufgrund der genannten Zusage eine Rückstellung zu bilden?
Der Importeuer vertritt folgende Meinung: Die rechtliche Verpflichtung entstand erst nach Bilanzstichtag. Die Entscheidung ist auch erst im neuen Jahr gefallen. Dies ist ein wertbegründendes Ereignis und somit hat er keine Rückstellung zu bilden.
Sein WP vertritt folgende Meinung: Die Fahrzeuge im Händlerbestand führten beim Importeur im Jahr 2014 zu Umsatz. Dieser Umsatz ist zu hoch, da die Prämien als Entgeltminderung zu werten sind. Das Rundschreiben hätte auch schon im Jahr 2014 veröffentlicht werden können. Das die Entscheidung dazu erst am 02.01.2015 getroffen wurde ist nicht nachweisbar/plausibel. Es war zumindest schon im Jahr 2014 damit zu rechnen, da es jedes Qurtal ähnliche Rundschreiben gibt. Die Tatsache ist somit wertaufhellend und es ist eine Rückstellung für die zu erwartenden Zulassungsprämien zu bilden. Berechnungsvorschlag: geplante Zulassungen im ersten Quartal x 1.000 EUR
Was ist eure Meinung dazu?
Vorab vielen Dank!!!