Hallo zusammen,
mein Name ist Tobias und ich arbeite bei einem Dienstleister der Facility Management und diverse Installationen anbietet. Alles B2B und Großkunden. Folgende Thematik:
Wir haben ein vereinbartes Servicepaket mit unseren Kunden. Wir führen Installationen (Teilarbeiten, Montage, etc) mit Subunternehmern durch. Falls Wartezeit auftritt und der Subunternehmer nicht loslegen kann, berechnen wir dies dem Kunden direkt. ABER: Nicht jeder Subunternehmer stellt uns diese Wartezeit in Rechnung, könnte es aber. Wir haben keine direkte Abmachung und erhalten in manchen Fällen gar keine Eingangsrechnungen. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass nur ungefähr 50 % an uns berechnet werden. Sind wir trotzdem verpflichtet, Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen zu bilden oder gibt es irgendeine Klausel der Ungewissheit?
Ich danke vorab
Viele Grüße aus dem Taunus
Tobias
mein Name ist Tobias und ich arbeite bei einem Dienstleister der Facility Management und diverse Installationen anbietet. Alles B2B und Großkunden. Folgende Thematik:
Wir haben ein vereinbartes Servicepaket mit unseren Kunden. Wir führen Installationen (Teilarbeiten, Montage, etc) mit Subunternehmern durch. Falls Wartezeit auftritt und der Subunternehmer nicht loslegen kann, berechnen wir dies dem Kunden direkt. ABER: Nicht jeder Subunternehmer stellt uns diese Wartezeit in Rechnung, könnte es aber. Wir haben keine direkte Abmachung und erhalten in manchen Fällen gar keine Eingangsrechnungen. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass nur ungefähr 50 % an uns berechnet werden. Sind wir trotzdem verpflichtet, Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen zu bilden oder gibt es irgendeine Klausel der Ungewissheit?
Ich danke vorab
Viele Grüße aus dem Taunus
Tobias