Hallo,
ich wüsste gerne, nach welchem Verteilungsschlüssel die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für alle Mitarbeiter in die Urlaubsrückstellung nach der Individualberechnung der Urlaubsrückstellung einfließen. Zudem: werden Reisekosten (Verpflegungsmehraufwendungen), die Umlagen U1, U2, die Insolvenzgeldumlage und pauschale Lohnsteuern, SolZ und Kist, getragen vom AG, auch berücksichtigt? Gibt es hier Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht?
Vielend Dank
ich wüsste gerne, nach welchem Verteilungsschlüssel die Beiträge zur Berufsgenossenschaft für alle Mitarbeiter in die Urlaubsrückstellung nach der Individualberechnung der Urlaubsrückstellung einfließen. Zudem: werden Reisekosten (Verpflegungsmehraufwendungen), die Umlagen U1, U2, die Insolvenzgeldumlage und pauschale Lohnsteuern, SolZ und Kist, getragen vom AG, auch berücksichtigt? Gibt es hier Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht?
Vielend Dank