Urlaubsrückstellungen mittelfristig betrachtet

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Urlaubsrückstellungen mittelfristig betrachtet, Mindert die Urlaubsrückstellung mittelfristig das Eigenkapital ?
Hallo zusammen,

als Neuling bitte ich um Verständnis, wenn dieses Thema schon mal behandelt wurde und bitte um entsprechenden Hinweis. (Gefunden habe ich nichts).
Gerne interessiert mich Eure Ansicht zu folgendem Thema:

Mal angenommen, die Gemeinde XY, die mittlerweile auch die doppelte Buchführung eingeführt hat, steht Jahr für Jahr vor dem Problem, wegen nicht genommener Urlaubstage ihrer Beschäftigten Rückstellungen zu bilden. Der Kämmerer sieht den Haushalt gefährdet und die Bürgermeisterin veranlasst die Einführung von Betriebsferien, um die Urlaubsansprüche zumindest teilweise zu reduzieren und appelliert an ihre Mitarbeiter/innen, so wenig wie möglich "alten" Urlaub ins neue Jahr zu nehmen. Sie begründet dies u.a. damit, dass jede Rückstellung das Eigenkapital mindert und sich somit negativ auf die Handlungsspielräume der Gemeinde auswirkt. Dieses Geld sei an anderen Stellen besser aufgehoben.

So, dem kann ich im Prinzip zustimmen, aber nur für dieses eine Jahr der Rückstellung. Mittelfristig betrachtet kann das Eigenkapital doch gar nicht aufgezehrt werden, denn die Rückstellung, die im Jahr 1 das Ergebnis verschlechtert, verbessert doch bei Inanspruchnahme im Jahr 2 das Ergebnis. Die nächste Rückstellung für das Jahr 2 führt wieder zu einer Verschlechterung, im Jahr 3 wieder zu einer Verbesserung, usw. usw. usw. . Wenn es dann gelänge, dass beispielsweise im Jahr 10 alle Mitarbeiter/innen keinen Urlaub mehr ins Folgejahr übertragen ließen, müsste doch das Eigenkapital - was jetzt nur den Bereich Urlaubsrückstellungen betrifft - noch genau so hoch sein wie zu Beginn des Jahres 1.

Sehr Ihr das genau so ? Oder habe ich da einen Denkfehler ( oder die Bürgermeisterin ?)  ;)

Bin gespannt auf Eure Antworten.

Viele Grüße vom Fränzken.
Bearbeitet: fränzken - 25.11.2016 14:37:14
Hallo Franken  :wink1:

warum sollte es im Jahr 10 noch genauso sein, wie im Jahr 1 ?  :denk:

Du hast 10 Tage Resturlaub, welches du in das Folgejahr mitnimmst und dort auch nimmst, so ergibt sich doch ende des Jahres die Auflösung von Jahr 1, und wenn du Jahr 2 keinen Urlaub in das Folgejahr 3 nimmst, dann sind wir doch auf null?  :denk:


Das wäre meine Antwort, auf deine Frage.

Also Urlaub dann nehmen, in dem Jahr, wo es einem zusteht und man auch verdienst ;o)

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Ich möchte mein Jahresüberschuss pushen also seh ich zu, dass die Rückstellungen möglichst gering sind.
Hallo, Fränzken,
bei der Bewertung von Urlaubsrückstellungen sind künftige Gehaltserhöhungen / Beförderungen zu berücksichtigen. Deshalb wird sie, wenn nicht gegensteuert und der alte Urlaub immer wieder in gleicher Höhe (Tage) in das nächste Jahr übertragen wird, weiter steigen. Zwar nur um vielleicht 5% jährlich, aber das muss ja auch nicht sein.
Gabi B
Zunächst vielen Dank für die Antworten.
Leider bin ich immer noch nicht schlauer, denn meine Kernfrage lautet eigentlich: Wird das Eigenkapital durch Rückstellungen aufgezehrt ?
Die Personalkosten tun dies zweifelsohne, das Instrument der Rückstellungen verlagert doch nur die Ausgabe, der Aufwand wird doch immer dem jeweiligen Jahr zugerechnet.

Mal rein fiktiv und unterstellt, es gibt nichts weiter als Personalkosten.
Es besteht ein Eigenkapital von 100 Mio. €.

In 2013 haben alle Mitarbeiter/innen (MA) ihren Urlaub genommen, Rückstellungen mussten daher nicht gebildet werden. Die reinen Personalkosten (2 Mio. €) führten zur Minderung des Eigenkapitals um 2 Mio. €, also sind noch 98 Mio. € vorhanden.

In 2014 waren Urlaubstage übrig, zusätzlich zu den 2,1 Mio. € (Tariferhöhung) Personalkosten wurde eine Rückstellung von 100.000 € gebildet. Das Eigenkapital wird um 2,2 Mio. € auf 95,8 Mio. reduziert.

In 2015 sind 2,2 Mio. € Personalkosten angefallen, die Rückstellung für 2014 (100.000 €) wird aufgelöst, eine neue Rückstellung wird in Höhe von 200.000 € gebildet, da noch mehr Urlaubstage übertragen wurden. Im Saldo habe ich ein Rechnungsergebnis von 2,3 Mio. €, mein Eigenkapital beträgt 93,5 Mio. €.

In 2016 haben es alle Mitarbeiter/innen geschafft, ihren kompletten Jahresurlaub zu nehmen, keine Rückstellung erforderlich.
Den Personalkosten von 2,3 Mio. € steht die Auflösung der RS aus 2015 gegenüber, somit belastet es mein Eigenkapital um 2,1 Mio. €.

So, nun habe ich ein Eigenkapital von 91,4 Mio. € Ende 2016, aufgezehrt wurden demnach 8,6 Mio. €

Wenn nun alle MA in den Vorjahren ihren Urlaub vollständig genommen hätten und keine Rückstellungen erforderlich gewesen wären, hätte ich reine Personalkosten von 2 Mio. € in 2013, 2,1 Mio. € in 2014, 2,2 Mio. € in 2015 und 2,3 Mio. € in 2016.
Das macht in Summe ebenfalls 8,6 Mio. €.

Also wird das Eigenkapital doch eigentlich nur gebunden und nicht aufgezehrt.

Seht Ihr das auch so ?

Viele Grüße

Fränzken
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