Hallo,
der Jahresabschluss 2016 wurde im Dezember 2017 verabschiedet, inklusive einem Beschluss zur Bildung einer Gewinnrücklage aus dem JÜ 2016. Muss ich diesen Beschluss zur Gewinnrücklage noch nachträglich in 2016 buchen oder erst in 2017?
der Jahresabschluss 2016 wurde im Dezember 2017 verabschiedet, inklusive einem Beschluss zur Bildung einer Gewinnrücklage aus dem JÜ 2016. Muss ich diesen Beschluss zur Gewinnrücklage noch nachträglich in 2016 buchen oder erst in 2017?