Hallo liebe Community,
mich beschäftigt gerade folgender Sachverhalt zum Ansatz und der Periodenzuordnung von Rückstellungen:
Ein Mitarbeiter mit 7 Monaten KÜ-Frist wurde am 4.5. gekündigt (BR Anhörung Montag erfolgt, Kündigung ist heute raus).
Der Mitarbeiter ist auch ab sofort nun von der Arbeitsleitung freigestellt.
Unser Monatsabschluss April ist aber noch bis morgen offen (wir machen den Abschluss über 4 Tage).
Nun aber meine Frage
Gehört die Rückstellung für die Entgelte im Freitsellungszeitraum nun
(a) in den Mai, weil ja die Kündigung im Mai ausgsprochen wurde und damit erst wertbegründend war ...
oder gehört sie
(b) doch eher in den April, weil wohl der Grund der Kündigung irgendeine Entschieidung im April war und die Kündigung nun nur noch als sachverhaltsaaufhellend betrachet werden muss?
Irgendwie werde ich damit nicht klar.
Wer hat eine Idee / Meinung dazu ?
Und als kleine Ergänzung:
Gibt es da einen Unterschied zw HGB udn US GAAP bzw. IFRS ?
Vorab besten Dank und Grüsse,
Oleg
mich beschäftigt gerade folgender Sachverhalt zum Ansatz und der Periodenzuordnung von Rückstellungen:
Ein Mitarbeiter mit 7 Monaten KÜ-Frist wurde am 4.5. gekündigt (BR Anhörung Montag erfolgt, Kündigung ist heute raus).
Der Mitarbeiter ist auch ab sofort nun von der Arbeitsleitung freigestellt.
Unser Monatsabschluss April ist aber noch bis morgen offen (wir machen den Abschluss über 4 Tage).
Nun aber meine Frage
Gehört die Rückstellung für die Entgelte im Freitsellungszeitraum nun
(a) in den Mai, weil ja die Kündigung im Mai ausgsprochen wurde und damit erst wertbegründend war ...
oder gehört sie
(b) doch eher in den April, weil wohl der Grund der Kündigung irgendeine Entschieidung im April war und die Kündigung nun nur noch als sachverhaltsaaufhellend betrachet werden muss?
Irgendwie werde ich damit nicht klar.
Wer hat eine Idee / Meinung dazu ?
Und als kleine Ergänzung:
Gibt es da einen Unterschied zw HGB udn US GAAP bzw. IFRS ?
Vorab besten Dank und Grüsse,
Oleg
Bearbeitet:
realjogg - 04.05.2022 19:35:47