Berichtigung der Steuererklärung für 2016

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Berichtigung der Steuererklärung für 2016
Liebe Forumteilnehmer,

im letzten Jahr wurde die Einkommensteuererklärung für 2016 über elster.de ans Finanzamt abgeben. Der Bescheid ist bereits ergangen, die Steuer bezahlt.

Jetzt aber haben wir gemerkt, dass aus versehen die Einnahmen für eine Ferienwohnung brutto statt netto angegeben wurden, weswegen das Einkommen 4.200€ EUR höher ausfiel. Die Berechnung der Einnahmen vom ehemaligen Steuerberater liegt vor.

Wie sollte man jetzt am besten vorgehen um die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen?

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.
was heißt: brutto statt netto: Einnahmen incl. USt = brutto? Wäre ja auch richtig, denn die Zahlung der USt sind Ausgaben.

Aber: wenn Bescheid schon bestandskräftig, ist es vorbei mit einer Korrektur ( falls tatsächlich etwas falsch lief!)
Daher für das Folgejahr genauer arbeiten und mE fachliche Hilfe suchen!

E.
Brutto = Netto + USt. Da es sich um Einnahmen handelt, ist die 7% USt nicht bezahlt, sondern eingenommen. Schade, dass es sich nicht korrigieren lässt.

Vielen Dank für die Antwort.
Wie sieht es denn mit der Umsatzsteuererklärung aus? Wurde die denn richtig ausgefüllt? Diese steht ja kraft Gesetz unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und kann auch vom Fragenden auf Antrag geändert werden.

Leider hat Igor nichts weiteres zum Steuerbescheid geschrieben. Steht hier vielleicht noch ein Vorbehalt der Nachprüfung? Wurde im Einkommensteuerbescheid von der eingereichten Einkommensteuererklärung abgewichen, ohne die Abweichung zu begründen?
Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist - aber auch nicht mehr
@ Igor

Die Einnahmen müssen doch bei V+V brutto angegeben werden - und die spätere Zahlung der 7% USt ( abz. Vorsteuer aus allen Kosten) wird dann ala ausgabe angegeben - gibt es eine gesonderte Zeile dafür. Wenn Zahlung der USt an FA im Folgejahr, dann sind es Ausgaben des Folgejahres!

E.
Zitat
Jogi schreibt:
Wie sieht es denn mit der Umsatzsteuererklärung aus? Wurde die denn richtig ausgefüllt? Diese steht ja kraft Gesetz unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und kann auch vom Fragenden auf Antrag geändert werden.

Leider hat Igor nichts weiteres zum Steuerbescheid geschrieben. Steht hier vielleicht noch ein Vorbehalt der Nachprüfung? Wurde im Einkommensteuerbescheid von der eingereichten Einkommensteuererklärung abgewichen, ohne die Abweichung zu begründen?

Es gibt keinen Vorbehalt der Nachprüfung, die Abweichungen sind begründet.

Die Summen in der Umsatzsteuererklärung sind korrekt. Hilft das irgendwie?


@Eugenie
Zitat
Die Einnahmen müssen doch bei V+V brutto angegeben werden - und die spätere Zahlung der 7% USt ( abz. Vorsteuer aus allen Kosten) wird dann ala ausgabe angegeben - gibt es eine gesonderte Zeile dafür. Wenn Zahlung der USt an FA im Folgejahr, dann sind es Ausgaben des Folgejahres!

In der Kopie der ans FA übermittelten Einkommensteuererklärung werden die Einnahmen mit der eingenommenen USt addiert. So ergebt sich Summe der Einnahmen, die dann 74.815 EUR statt 67.137 EUR ergibt. Somit ist die Summe der Einnahmen um 7.678 EUR höher angegeben.

Was wäre, wenn man jetzt die Einkommensteuererklärung 2016 noch einmal abgeben würde? Sie wird einfach abgelehnt?
Dankeschön!
Bearbeitet: Igor - 18.03.2018 15:57:52
Machst du eine Einnahmenüberschussrechnung? Dann wäre es doch richtig!
Der Gewinn bei einer EÜR ergibt sich doch wie folgt:
+ Umsätze
+ verreinahmte Umsatzsteuer
+ sonstige Erträge
- Waren etc.
- Abschreibungen
- verausgabte Vorsteuer
+/- Umsatzsteuervorauszahlungen
+/- Umsatzsteuerendzahlung des Vorjahres

= Jahresergebnis.

Nur wenn du bilanzierst, wäre es falsch.
sogehts,

Ja, EÜR. D.h., dass die Angabe der Einnahmen als Bruttowert (Netto + USt) das zu besteuernde Einkommen um die Höhe der eingenommenen USt erhöht. Ich würde sehr gerne die zu viel gezahlte Steuer zurückzubekommen. Als Nachweis der niedrigeren als angegeben Einnahmen kann die Berechnung des ehemaligen Steuerberaters dienen.

Was passiert also, wenn die Einkommensteuererklärung für 2016 jetzt mit korrigierten Daten nochmal eingereicht wird?
Vielen Dank.
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