Differenzbesteuerung §25a Abs.4 (Gesamtdifferenz) Drittlandausfuhr-Berrechnung?

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Differenzbesteuerung §25a Abs.4 (Gesamtdifferenz) Drittlandausfuhr-Berrechnung?, korrekte Berrechnung der Gesamtdifferenz
Hallo,
habe eine Frage zur korrekten Ermittlung der Gesamtdifferenz bei der Differenzbesteuerung.
Bin Einzelunternehmer und berechtigt nach §25a Abs.4 UStG meine Umsatzsteuer zu berechnen.
Einkauf Konvolute/Mappen/Posten mit Kunstgegenstände von Privat -unter 500 Euro und Verkauf im Inland und International

z.B.

Wareneinkauf von Privat gesamtes Jahr 2016          50.000 Euro

Gesamteinnahen 2016                                                   70.000 Euro    
 
davon umsatzsteuerfrei Lieferung in das Drittland    40.000 Euro  

70.000 € Gesamteinnahmen - 40.000 € Drittlandlieferung =    30.000 € - 50.000 € Wareneinkauf = 0 Gesamtdifferenz
   
Die im Inland erbrachten Umsätze sind steuerbar und steuerpflichtig.
Die ins Drittland erbrachten Leistungen sind dagegen steuerfrei nach §25a Abs.5 Satz 2  
Somit sind die steuerfreien Ausfuhrlieferungen zunächt von den Gesamtumsätzen abzuziehen.
Erst die danach verbleibenden steuerpflichtigen Umsätze sind gemäß 25 Abs.4 UStG
mit der Summe der Einkaufpreise im Veranlagungszeitraum zu verrechnen.

oder

Da keine Aufzeichnung bezügl.der Einkaufpreise und der dazugehörigen Verkaufspreise der einzelen Waren vorliegt,
ist aus der Gesamtdifferenz anhand eines sachgerechten Schlüssels ein zu versteuernder- und ein nicht zu versteuernder Anteil zu bilden.
Der herangezogenen Schlüssel :
(Schätzung des Anteils des Wareneinkaufs nach dem prozentualen Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Ausgangsumsätze) ergibt die Gesamtdifferenz.

Wäre um Info b.z.w. Komentar, Urteil dankbar

Mit freundlichen Grüßen

:D  :D  :D
Der ersten Methode würde ich eine Absage erteilen. M.E. dürfen die Einkaufspreise nicht in die Berechnung der Gesamtdifferenz einfließen, soweit sie auf steuerfreie Ausfuhrlieferungen entfallen. Die Begründung würde ich aus § 25a Abs. 5 Satz 3 UStG herleiten: Wenn der Unternehmer in den Fällen des § 25a Abs. 2 UStG ausnahmslos, d.h. auch bei Ausfuhrlieferungen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (die Vorschrift verweist nur auf § 15 Abs. 1 UStG, nicht auf § 15 Abs. 2 und 3 UStG), dann muss dies sinngemäß erst recht auch für die Fälle des § 25a Abs. 1 UStG gelten. Mithin wäre der Abzug der Einkaufspreise nicht möglich.

Ich denke, dass Variante 2 eher zum rechtlich richtigen Ergebnis führt, d.h. der Unternehmer muss zwei Töpfe bilden (steuerpflichtig bzw. steuerfrei) und diesen Töpfen jeweils Einkaufs- und Verkaufspreise zu ordnen. Wenn der Unternehmer keine Aufzeichnungen geführt hat, kann er aber schon froh sein, wenn ihm das FA die Differenzbesteuerung nicht völlig zerschießt. Es handelt sich um eine Sonderregelung zugunsten des Unternehmers, d.h. der Unternehmer muss das Vorliegen der Voraussetzungen belegen.

Wenn er die Aufzeichnungspflichten nach § 25a Abs. 6 UStG verletzt hat, und deshalb die Einkaufspreise nicht belegen kann, könnte das FA Ärger machen: Für die Anwendung der Gesamtdifferenz müsste er belegen, dass der EK 500 Euro nicht übersteigt ---> kann er nicht ---> also ist er in der Einzeldifferenz ---> hier müsste er auch den EK als steuermindernden Posten belegen ---> kann er nicht ---> großes Problem.

Das ist meine persönliche Meinung; Urteile etc. sind mir zu diesem Thema leider nicht bekannt.
ganz herzlichen Dank für Ihre Einschätzung !!! :D  :D  :D  :D  :D
Kunst hat mich auf einem Rechtsportal angeschrieben, googlen nach dieser Formulierung hat mich hier hergeführt.
(ich dachte ich war hier schon mal, war aber rechnungswesenforum.de)

Ach ja, es geht hier um (sofern die Zahlen stimmen) eine brutto-Differenz von 8571 Euro? rund 1368 Euro MwSt?

Also ich kann der Einschätzung vom Mod leider nicht zustimmen und aus 2 logischen und rechtlichen Gründen auch anzweifeln, mit Argumenten.
Solange sich nichts schriftliches finden lässt, bleibe ich dabei.

Soll doch das FA mal verweisen wo das steht. Paragrafen?
Es steht ja nirgends geschrieben, dass die Einkäufe der Waren ins Drittland hinterher abgezogen werden müssen, sondern nur: alle steuerpfl. Verkäufe minus alle Einkäufe. Alle Einkäufe sind auch die der Waren die später ins Drittland gehen.

Auf jeden Fall ist die 2. Vorgehensweise steuerlich fair, da es sonst eine steuerliche Benachteiligung gegenüber Regelversteuerern ist. Man hat ja schon den Nachteil, dass man negativen Differenzen keine Steuer wiederbekommt wie der Regelbest. ; aber man hat ja auch keine gezahlt.
Aber der Regelversteuerer bekommt auch die Vorsteuer wieder bei Waren die er ins Drittland schickt - da wird auch nichts abgezogen.

Eine weitere Benachteiligung ist eben diese Nullsetzung bei negativer Differenz. Und dass dies immer nur für das Steuerjahr gilt. Wenn ich 2017 Waren aus 2016 verkaufe können die ja wohl nicht in der Berechnung prozentualer Anteil mit rein, wie die angebliche Formulierung es vorsieht. Also dürften nicht am Einkauf 2017 abgezogen werden. Alleine dieses Durcheinander würde dagegen sprechen.
Folgend verkauft man ja nicht alle Waren die man gekauft hat - diesen sollen aber im Einkauf ins laufende Jahr? Wie soll das gehen, wenn die erst 2018 verkauft werden - man aber nicht weiß wohin??

Da ist die Regelbesteuerung eindeutig und der Diff.best. kann hier nicht benachteiligt werden.

@Gustav, ich verstehe es ist eine Einschätzung, aber auch andere googlen das und denken dann es wäre so. Selbst auf 123 Recht, der Anwalt konnte mir keinen Beleg nennen und hat dafür kassiert, mit der Begründung "Es geht aus den Steuervorgaben hervor"...na danke!

Zitat
gustav schreibt:
Der ersten Methode würde ich eine Absage erteilen. M.E. dürfen die Einkaufspreise nicht in die Berechnung der Gesamtdifferenz einfließen, soweit sie auf steuerfreie Ausfuhrlieferungen entfallen. Die Begründung würde ich aus § 25a Abs. 5 Satz 3 UStG herleiten: Wenn der Unternehmer in den Fällen des § 25a Abs. 2 UStG ausnahmslos, d.h. auch bei Ausfuhrlieferungen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (die Vorschrift verweist nur auf § 15 Abs. 1 UStG, nicht auf § 15 Abs. 2 und 3 UStG), dann muss dies sinngemäß erst recht auch für die Fälle des § 25a Abs. 1 UStG gelten. Mithin wäre der Abzug der Einkaufspreise nicht möglich.
.

Wo steht das denn im § 25a Abs. 5 Satz 3 UStG ? Bestimmt in der ausführlichen Erklärung (Richtlinie), denn ich sehe da nur den Bezug auf Kunsgegenstände in Abs.2.
Ist auch egal, aber einer der "ausnahmslos nicht vorsteuerabzugsberechtigt" ist, ist wenn dann ein Kleinunternehmer. Der Themenstarter ist definitiv keiner und ist auch deshalb definitiv vorsteuerabzugsberechtigt. Warum sollte das hier gelten?

Und immer dieses "Zugunsten" des Unternehmers. Welche wären das denn? Den größten Nachteil habe ich oben geschrieben, Negative = 0. Folgejahr besteuert.
Die  geringen Aufzeichnungspflichten für nicht-buchhaltungspflichtige gelten auch Regelbesteuerer.
Genauso gelten für beide die erweiterten Aufzeichnungspflichten für die Steuer.
MwSt zahlen unterm Strich beide genauso, nämlich nur den der Differenz zwischen Einkauf und Verkauf.

Klar sind die 500 Euro Aufzeichnungspflichten vorteilhaft, aber nicht wenn es für die Steuer Sonderregelungen gibt, die das wieder aushebeln.
Beide sammeln ihre Belege für die Ein- und Verkäufe, sowie alles andere. Ich sehe da keinen Vorteil.
Es git auch Buchhaltungstools, die das ausrechnen für die Diff.

Die Aufzeichnungspflichten nach dem Gesetz hat er ja nicht vernachlässigt, sondern die Formulierung gilt nur für die Gesamtdifferenzberechnung in der keine einzelnen Aufzeichnungen nötig sind. Daher die Formulierung: keine vorhanden. Wären welche vorhanden: Einzeldifferenz , muss aber nicht.

Es ist nicht damit gemeint, dass er keine Einkaufsbelege hat, die belegen, dass kein Artikel über 500 Euro ist (die Regel gilt für Einzelartikel) ; die wird er schon haben hoffe ich. Ein Konvolut für 1000 Euro mit 20 Teilen gehört dazu.; Grenze ist in dem Beispiel wohl genau 500 bei 2 Teilen.

Gut, Fehler sind der Uhrzeit geschuldet.

PS.
also ich habe da bisher kein Problem mit dem FA, kann natürlich noch kommen.
A erwirbt aus Privatbesitz Bilder und Zeichnungen und veräußert diese über Ebay weiter.
Er wendet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an.
Da die gekaufte Ware je Einzelstück weniger als 500 € kostet,
wird die Gesamtdifferenz nach § 25a Abs. 4 UStG als Bemessungsgrundlage herangezogen.
Neben deutschen Kunden veräußert er einen Teil der Ware auch an Kunden in Drittländern (insbesondere Schweiz).

Für diese Ausfuhren gilt nach § 25a Abs. 5 Satz 2 UStG eine [COLOR=#FF0000]Steuerbefreiung.[/COLOR]

Im Januar hat A Ware für ca. 15.000 € erworben und Ware im Wert von ca. 25.000 € veräußert.

Von diesen 25.000 € wurden ca. 10.000 € ins Drittland geliefert,

so dass noch 15.000 € für steuerpflichtige Lieferungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG verbleiben.

Demnach ergäbe sich eine Differenz nach § 25a UStG in Höhe von [COLOR=#FF0000]0 Euro.[/COLOR]
Nach dieser Berechnung müssen die Lieferungen in Deutschland nicht besteuert werden.
Ist dies korrekt?
@Kunst
du hattest mich auch in einem Forum per PN angeschrieben. Was kam denn bei dir nun raus?

in keinem §§ steht, dass es anders zu handhaben ist, als du es gemacht hast bzw. ich vertrete.
Zumal es auch eine erhebliche Benachteiligung gegenüber dem Regelbesteuerer und auch dem Einzel-Differenzbesteuerer ist
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Neun von zehn schließen einen Jobwechsel nicht aus, fast die Hälfte hiervon sucht sogar selbst aktiv Im Kampf um die besten Talente können Arbeitgeber bei Jobsuchenden mit maßgeschneiderten Angeboten passend zur Karrierephase kräftig punkten. Das ist Ergebnis der Studie „Attracting Talent 2024“ der digitalen......

Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Firmenrad: Auch die Überlassung von Fahrradzubehör kann steuerfrei sein Wenn ein Unternehmen einem Beschäftigten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ein betriebliches Fahrrad zur privaten Nutzung überlässt, ist dieser geldwerte Vorteil nach Paragraf 3 Nr. 37 des......

Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Finanzamt übt mehr Nachsicht bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer Wenn ein Unternehmen in einer Rechnung eine höhere Umsatzsteuer ausweist, als es eigentlich schuldet, muss es diese Summe auch an die Finanzverwaltung zahlen – so der Grundsatz von Paragraf 14c des Umsatzsteuergesetzes......


Aktuelle Stellenangebote


Senior Accountant (m/w/d) Die Motherson Group ist einer der 21 größten und am schnellsten wachsenden Anbieter von Komplett­system­lösungen für die globale Auto­mobil­indus­trie und bedient eine Viel­zahl weiterer Branchen wie ......

Stellvertretender Leiter Rechnungswesen (m/w/d) Hallo! Wir sind Emons und weltweit auf allen Verkehrs­wegen unterwegs, um immer schnell, sicher, pünkt­lich und profes­sionell vorauszufahren. Für unsere über 3.000 Mitarbeitenden sind wir stets in Be......

Leitung des Rechnungswesen (m/w/d) Lebensunterstützende Medizintechnik, familiäre Werte und gegenseitige Wertschätzung sind uns seit jeher wichtig. Diese Tradition gibt uns die Sicherheit, am Markt zu überzeugen und die Zukunft von nov......

Lohnbuchhalter (m/w/d) Die Getränke Meyer GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen im Bereich des Getränkefachgroßhandels, hat ihren Sitz in der Ortschaft Lembruch, direkt am Dümmer-See. Bereits seit 1907 versorgt unser......

Mitarbeiter Buchhaltung / Rechnungswesen (m/w/d) Du arbeitest gern mit Zahlen und Rechnungen und suchst einen sicheren Job in einer zukunfts­orientierten Branche? Du liebst es, mit Zahlen zu jonglieren und möchtest in einem Team arbeiten, das Abwech......

Accountant Debitoren (w/m/d) GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datenget......

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Buchhalter (m/w/d)
Wir sind einer der führenden Payment Provider Deutschlands und einziger Full-Service-Anbieter in deutscher Banken­hand. Als Spezialist für bargeldloses Bezahlen der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisen­banken entwickeln wir innovative Lösungen für den On- und Offline-Handel. ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter im Bereich Buchhaltung (m/w/d) in Teilzeit 50 %
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. Unternehmenssit... Mehr Infos >>

Steuerexperte / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als ein markt­füh­render An­bieter von indi­vi­duellen Lösungen zur indus­triellen Prozess­wasser­auf­be­rei­tung und Ab­wasser­reinigung suchen wir einen Steuerexperten / Bilanz­buch­halter (m/w/d) am Standort Stuttgart. Ihre Aufgaben sind: Hauptansprechpartner (m/w/d) für alle s... Mehr Infos >>

Accountant Debitoren (w/m/d)
GOhiring ist eine führende Software-Lösung für automatisiertes Jobposting und Recruiting Analytics. Mit unserem Tool managen Recruiter:innen den gesamten Jobposting-Prozess an einem Ort – von datengetriebenen Multiposting-Kampagnen bis hin zur tiefgehenden Analyse entlang der Candidate-Journey. G... Mehr Infos >>

(Senior) Group Accountant / Konzernbuchhalter (m/w/d)
Kleine Dinge können Großes bewirken – mit unseren miniaturi­sierten Medizin­produkten für die Schlag­anfall­behand­lung helfen wir dabei, die Lebens­qualität tausender Menschen zu erhalten und zu verbessern. Werden Sie Teil unserer Mission und damit Teil von etwas Großem. Unsere Arbeit sorgt dafü... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die Jowat SE mit Sitz in Detmold gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Industrieklebstoffen. Diese finden insbesondere in holzverarbeitenden Betrieben und der Möbelproduktion, in der Papier- und Verpackungsindustrie, dem grafischen Gewerbe sowie in der Textil- und Automobilbranche als au... Mehr Infos >>

Referent (w/m/d) Retail Transformation
Wir bieten Dir spannende Herausforderungen in einem dynamischen Team und einen sehr abwechslungsreichen Arbeitsalltag aufgrund von unterschiedlichsten Projekten. Du möchtest mitgestalten und eigenverantwortlich arbeiten? Dann bist Du bei uns genau richtig! Sowohl die Gesundheit als auch die Work-... Mehr Infos >>

Teamleitung Finanzbuchhaltung/Controlling ab sofort in Vollzeit (m/w/d)
„Wir schaffen einzigartige Genussmomente für Freunde und Familie“ Die Leidenschaft für außergewöhnliche und hochwertige Lebensmittel treibt uns an. Wolfram Berge Delikatessen gehört zu den führenden deutschen Delikatessen-Spezialisten. Mit unserem ausgewählten Sortiment, bestehend aus nationalen ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

Haufe_Akademie_290px.jpg    
Digitalisierung im Rechnungswesen: Das Live-Online-Training
Insbesondere im Hinblick auf das Ziel vieler Unternehmen den Jahresabschluss auf Knopfdruck zu implementieren, ist eine Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen unumgänglich. Erfahren Sie in diesem Online-Training, wie die Digitalisierung das Rechnungswesen nachhaltig beeinflusst und wie Sie sich und Ihr Rechnungswesen zukunftsfähig ausrichten. Erarbeiten Sie eine IST-Analyse Ihres Digitalisierungsgrads und definieren Sie ein klares SOLL-Ziel für Ihr Rechnungswesen. Mit diesem Online-Training gehen Sie auf die Überholspur bei der Digitalisierung des Rechnungswesens.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Logo-hmd.png
Vom Kassenbuch bis zum Bilanzbericht und Controlling: in hmd.rewe steckt alles drin, was Sie für Ihren Kanzlei- oder Unternehmensalltag benötigen. Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung, Jahresabschluss, Bilanzbericht, Wirtschaftsberatung, E-Bilanz und vieles mehr erhalten Sie von uns in einer komplett durchgängigen und logisch ineinander verzahnten Software zum Rechnungswesen. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel Mauspad
50 deutsche Excel-Shortcuts

  • über 50 Excel-Shortcuts für das Büro
  • Keine Suche mehr über das Internet und damit Zeitersparnis
  • Gadget für das Büro
  • Keine Zettelwirtschaft mehr auf dem Schreibtisch
  • Schnelle Antwort auf einen Shortcut wenn Kollegen Sie fragen
  • Preis: 17,95 EUR inkl. MWSt.
Jetzt hier bestellen >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.