Man man man, warum mit solchen Interpretationen hier noch den Themenstarter (TS) weiter verunsichern???
Der Reihe nach.
Sicherlich kann man Diff nach Gesamt und muss nicht. Man kann auch gleich voll regelversteuern zu 19% auf alle Verkäufe...also komische Aussage.
Die Gesamtdiff. hat nun mal Vor- und Nachteile. Der Hauptvorteil ist die einfachere Belegführung. und genau dafür ist es auch vorgesehen.
Der Steuervorteil, wenn man die Drittlandsumsätze abzieht, gleicht sich wieder aus, da man keine Einkäufe als Gegenwert ins Folgejahr nehmen kann und negative Differenzen null sind. Der Einzelberechner kann das dann machen wenn der Artikel wirklich verkauft wurde. Genau diese Argumentation sollte für den TS reichen.
Richtig, laut 25a Abs 5 UStG sind Ausfuhrlieferungen umsatzsteuerfrei!!!
§ 4 Nr. 1a UStG. gilt auch für Diff. Daran gibts kein wenn und aber...
Absatz 4 und 5 schließen sich doch nicht gegenseitig aus? Wozu erwähnen?
Und das mit dem Indiz bei den Arten bei den unter 500€ Artikeln ist Nonsens, sorry!! Das ist einfach die Regelung, dass man nicht einfach die eine Sorte nach Gesamt und die andere Sorte einzeln berechnen kann. Mehr nicht.
Das sehe ich auf den ersten Blick ohne Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK zu sein.
Außerdem ist die Befreiung an sich kein Thema, sondern 2 verschiedene Arten der Aufteilung mit Befreiung. Das FA will dem Themenstarter erzählen, die anteiligen Einkäufe der späteren Verkäufe ins Drittland, dürfen bei der Ermittlung der Gesamtdifferenz nicht berücksichtigt werden. Das steht aber nirgends und wäre absolut nachteilig gegenüber dem Regelbesteuerer und es wäre auch nicht möglich bei Waren die erst im Folgejahr verkauft werden. Darum geht es hier
Bei meiner USt-Sonderprüfung war das alles nicht zu bemängeln. Beim TS handelt es sich um eine Dame der FA Rechtsabteilung die das als ungerecht empfindet (vermutlich gegenüber dem Einzeldiffer; was ich aber oben schon relativiert habe).. emotionale Sache halt - erfüllt leider Klischees.
An Kunst muss ich noch mal fragen, ob er nicht auch Vorsteuerbeträge hat. Und zwar aus Rechnungen von Versanddiensten, Verpackungsmaterial?
Zitat |
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Kunst schreibt:
z.B. Jahr 2016 Wareneinkauf im Jahr 2016 10.000 Euro
2016 nur Umsätze Drittland-Ausfuhr (gekauft 2015) 10.000 Euro
Nun müsste ich die Einkäufe Drittland-Ausfuhr von 2015 in Abzug bringen,
und die Einnahmen Drittland-Ausfuhr 2016 wären indirekt versteuert.
oder:
Wareneinkauf Jahr 2016 10.000 Euro 10.000 Euro
2016 nur Umsätze Drittland-Ausfuhr (gekauft 2015) 10.000 Euro
Einnahmen nur Drittland-Ausfuhr
Bemessungsgrundlage/Marge = 0 |
.
in beiden Fällen wären es -10.000 = Null und nach der Dame vom FA aber auch Null.
Macht keinen Unterschied. von 2015 kannst du nichts mitnehmen.