Laut §4 Absatz 5 EStG unterliegen aber nur Geschenke an betriebsfremde eventuell einer Abzugsbeschränkung. Geschenke an MA sind immer voll abzugsfähig.
Würde mich interessieren, was ihr zu diesem Aufsatz meint.
Gruß
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11.01.2011 17:36:42
Es gibt hier auf der HP einen Fachbericht über Geschenke, in dem behauptet wird, dass Geschenke an MA nur bis zu einem Betrag von 40€ abzugsfähig sind.
Laut §4 Absatz 5 EStG unterliegen aber nur Geschenke an betriebsfremde eventuell einer Abzugsbeschränkung. Geschenke an MA sind immer voll abzugsfähig. Würde mich interessieren, was ihr zu diesem Aufsatz meint. Gruß |
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11.01.2011 17:47:43
Hallo Kontrollfreak,
Geschenke ohne betriebl. Anlass sind generell nicht abzugsfähig. Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden sind bis 35 euro abzugsfähig, allerdings Achtung 35,01 Euro und der gesamte Betrag ist nicht mehr abzugsfähig. Geschenke (Sachzuwendungen) an MA sind in jeder Höhe abzugsfähig, allerdings sind Beträge über 40 Euro als Lohn anzusehen und entsprechen zu versteuern. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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11.01.2011 18:01:53
Hallo Andreas,
da bin ich der gleichen Meinung. Dass die Geschenke über 40€ vom AN zu versteuern sind, ist klar. Hast du den Aufsatz gelesen? Mir ging es jetzt ausschließlich um die steuerliche abzugsfähigkeit beim AG. In dem Aufsatz steht, was über 40 € ist=nicht abzugsfähig. Und das ist, wie du ja auch schreibst,falsch. |
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11.01.2011 18:08:27
Nein den Bericht hab ich nicht gelesen.
Jedoch Leistungen an einen MA sind auf jedenfall eine BA. Kannst du mir den Link geben, dann schau ich mal nach. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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11.01.2011 18:11:37
Ich finde den Artikel teilweise seltsam geschrieben |
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11.01.2011 18:20:04
Danke Kontrollfreak,
stimmt er ist etwas verwirrend geschrieben, wer sich genauer mit der Materie auskennt weiß zwar das anstatt eine BA nun Lohnaufwand geltend gemacht wird, von Lesern mit nicht so speziellem Wissen kann das falsch verstanden werden. Werd das an die Redaktion weiter geben. Gruß Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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11.01.2011 19:13:28
Geschenke an Arbeitnehmer sind unabhängig von ihrer Höhe uneingeschränkt als
Betriebsausgaben abziehbar. (§ 4 Abs. 5 Satz 1 EStG, R 4. 10 Abs. 2 EStR)
Beste Grüße
BiBu
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12.01.2011 08:47:25
Hallo Kontrollfreak,
Danke für den Hinweis. Wir haben den Textabschnitt im Beitrag jetzt korrigiert. Mit besten Grüßen RWP-Redaktion |
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