Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter

Weihnachten ist Geschenkezeit - Was beim Betriebsausgabenabzug beachtet werden muss!

Wolff von Rechenberg
Weihnachten ist Geschenke-Zeit. Was liegt also näher als auch Geschäftspartnern, Geschäftsfreunde, Kunden und Mitarbeitern das eine oder andere Geschenk machen zu wollen. Dabei stellt sich trotz aller Freude am Schenken die Frage ob und inwiefern sich derartige von der Steuer absetzen lassen. Dabei gibt es große Unterschiede. Ob und wie diese abzugsfähig sind, hängt vorrangig damit zusammen, für wen diese bestimmt sind. Es gibt für jede Art der Aufmerksamkeit gewisse Freigrenzen, die nicht überschritten werden sollten, damit die Buchhaltung sie noch als Betriebsausgaben bei den Steuern angeben kann.

Geschenke und Aufmerksamkeiten für Mitarbeiter / Arbeitnehmer

Zuwendungen an Mitarbeiter gelten grundsätzlich als Arbeitslohn, und darauf fallen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer an. Wer seinen Mitarbeitern etwas zukommen lassen möchte, muss Folgendes also berücksichtigen: Geschenke in Bargeld sind immer Arbeitslohn. Nur Sachgeschenke betrachtet das Finanzamt als Geschenke.
Wichtig: Zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sind grundsätzlich keine Sachbezüge, sondern Geldleistungen und müssen als Lohn versteuert werden. Das hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 13.04.2021 festgelegt. Damit sind etwa Gutscheine über einen bestimmten Geldbetrag endgültig nicht mehr steuerbegünstigt.
Aus persönlichem Anlass darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Geschenk machen. Als Persönliche Anlässe gelten beispielsweise: 

  • Geburtstag 
  • Bestandene Prüfungen und Abschlüsse 
  • Hochzeit 
  • Geburt eines Kindes 
  • Konfirmation/Kommunion/Jugendweihe eines Kindes 

Für Sachgeschenke zu diesen Anlässen gilt eine Freigrenze von 60 Euro brutto. Diese Grenze darf der Arbeitgeber nicht überschreiten. Bereits eine Überschreitung von nur einem Cent führt zum kompletten Erlöschen der Freigrenze und zur Besteuerung des Geschenkes als Arbeitslohn. Außerdem würde dann der gesamte Betrag für den Arbeitnehmer auch sozialabgabenpflichtig. Die Freigrenze für die Steuerfreiheit kann der Arbeitgeber für jeden persönlichen Anlass des Arbeitnehmers nutzen. Auf diese Art kann die Freigrenze mehrfach im Jahr komplett ausgeschöpft werden, darf aber im Einzelfall nicht überschritten werden. 
Achtung! Ein Mitarbeiter darf nicht mehrmals im Monat beschenkt werden. Außerdem muss der Arbeitgeber immer den Grund des Ereignisses oder den Anlass der Aufmerksamkeit vermerken. 

Sachbezugsfreigrenze: 50 Euro

Der Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer auch ohne direkten Anlass Präsente im Wert von 50 Euro im Monat zukommen lassen. Viele Arbeitgeber nutzen diese Freigrenze, um ihren Mitarbeitern beispielsweise ein Jobticket zu spendieren. Die Weihnachtsgeschenke können unter diesem Posten ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. 
Achtung! Auch hier gilt: Es handelt sich um eine Freigrenze. Bekommt ein Arbeitnehmer auch nur einen Cent mehr im Monat zugewendet, wird der ganze Betrag steuer- und abgabenpflichtig. Lässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehrere Zuwendungen regelmäßig zukommen, dann kann er leicht den Überblick verlieren. Bezahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern schon für 40 Euro im Monat das Jobticket, dann kann er ihnen keine Mitgliedschaft im Fitnessclub mehr finanzieren.
Die Freigrenzen lassen sich kombinieren. Erhält also ein Mitarbeiter bereits ein Jobticket für 50 Euro im Monat, kann ihm der Arbeitgeber trotzdem zur Hochzeit eine Aufmerksamkeit im Wert von 60 Euro zukommen lassen.  

Gutscheine für Mitarbeiter

Gutscheine entlasten den Geldbeutel des Arbeitnehmers und kommen immer gut an. Nur beim Finanzamt nicht. Mit Schreiben vom 13.04.2021 hat die Finanzverwaltung alle Geldersatzleistungen, die auf einen bestimmten Betrag lauten, von der Steuerbegünstigung ausgenommen. Damit gelten Gutscheine als Arbeitslohn und müssen auch entsprechend versteuert werden. Betriebsprüfung jederzeit nachweisen, wann er seinem Mitarbeiter den Gutschein überreicht hat. Bei Papiergutscheinen müsste der Arbeitgeber beides eigens eintragen lassen oder selbst eintragen, wo für die strengen Richtlinien für Eigenbelege gelten. 

Geschenke und Aufmerksamkeiten für Geschäftspartner

Bei Geschenken für Geschäftspartner sollte man folgendes beachten: Man darf seinen Geschäftspartnern sowohl Geld als auch Sachleistungen zum Geschenk machen. Wichtig ist allerdings dabei, dass keinerlei Gegenleistung des Beschenkten über das normale Verhältnis hinaus in Bezugnahme auf das Geschenk vorliegen darf. Das heißt zum Beispiel dass ein Handelsvertreter durchaus ein Geschenk annehmen darf, darüber hinaus aber keinerlei Sonderkonditionen, die über das normale Maß der bisherigen Gepflogenheiten hinausgehen, einräumen darf. 

Für Lieferanten oder ähnliche Geschäftspartner gilt das gleiche. Außerdem muss diese Art der Aufmerksamkeiten immer einen betrieblichen Hintergrund haben. Ein solcher betrieblicher Hintergrund wäre zum Beispiel der Geburtstag des Geschäftspartners, das Firmenjubiläum des Geschäftspartners oder ein ähnlich gelagertes Ereignis. 

Auch für diese Art der Aufmerksamkeiten gibt es eine Freigrenze. Diese liegt in diesem Fall bei 35 Euro pro beschenkter Person pro Jahr. Dabei wird dieser Betrag brutto bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG, welche nicht umsatzsteuerpflichtig sind, und netto bei allen anderen Unternehmen berechnet. 

Achtung! Auch hier handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze. Wird sie überschritten, wird der Gesamtbetrag steuerpflichtig. 

Beispiel: Unternehmen A. schenkt Herrn B. zum Geburtstag eine Flasche Wein und ein Buch im Wert von 33 Euro. Dann kann sich Unternehmen A. die entsprechend zu leistende Vorsteuer erstatten lassen und den übrig gebliebenen Betrag als Betriebsausgaben geltend machen. Im Rahmen eines ähnlichen Ereignisses macht dann Unternehmen A. Frau E. ein Geschenk im Wert von 42 Euro. In diesem Fall wird die Freigrenze um ganze sieben Euro überschritten. Das führt zum kompletten Wegfall. Somit kann dieser Betrag in keinem Fall als Betriebsausgabe geltend gemacht und abgesetzt werden. 

Gutscheine für Geschäftspartner

Das gleiche gilt auch, wenn es sich bei den Geschenken nicht um Sachleistungen, sondern um Gutscheine oder Ähnliches, die direkt umgesetzt werden können, handelt. Somit können zum Beispiel auch Benzingutscheine bis zur Höhe der Freigrenze an Geschäftspartner verschenkt werden. Ein weiterer Punkt der unbedingt Beachtung finden sollte, ist die Tatsache, dass im Gegensatz zu Geschenken an Mitarbeiter beziehungsweise Arbeitnehmer, die Freigrenze nicht mehrfach erreicht werden darf. Wer also zum Beispiel seinem Geschäftspartner mehr als nur einmal im Jahr etwas zukommen lassen möchte, weil zum Beispiel ein Firmenjubiläum und ein runder Geburtstag anstehen, sollte darauf achten dass beiliegende Aufmerksamkeiten gemeinsam diese Freigrenze nicht überschreiten.

Aufmerksamkeiten für Kunden 

Im Gegensatz zu Werbemitteln, wie Anzeigen in Zeitungen oder im Internet oder andere mögliche Werbung unterliegen Werbegeschenke gewissen Einschränkungen. Im Normalfall beschränkt sich die Absetzbarkeit von Werbegeschenken nur auf den Netto-Kaufpreis des entsprechenden Artikels, sowie auf die Umverpackung und den Werbe Aufdruck. Bei höherwertigen Geschenken für die Kunden wird im Einzelfall sogar verlangt, dass die Namen der Kunden komplett aufgelistet werden. 

Diese Maßnahme greift vor allem bei höherwertigen Geschenken für besonders treue Kunden, die zum Teil nicht direkt im Geschäft sondern nach Hause zugestellt werden. Die Verpflichtung des Auflistens der Namen entfällt allerdings für die üblichen so genannten Streuartikel, wie zum Beispiel Feuerzeuge, Kugelschreiber, Kalender, Schlüsselanhängern, Textmarker oder andere Artikel dieser Art.  Diese Regeln sollen verhindern, dass ein Unternehmen völlig überteuerte oder zu hochwertige Geschenke als Betriebsausgabe buchen kann. Wer also Geschenke absetzen möchte, sollte darauf achten dass diese im angemessenen Rahmen bleiben. Dann sind sie steuerlich abzugsfähig und werden als Gewinn mindernd anerkannt. 

Geschenke auf einem eigenen Konto buchen 

Unternehmen sollten alle Geschenke, Aufmerksamkeiten und Zuwendungen auf einem gesonderten Konto oder aber in einer eigenen Spalte oder auch Aufstellung einzeln erfassen. Eine nachträgliche Umbuchung über das gesonderte Konto oder auf eine nachträglich angelegte Spalte oder Aufstellung reichen in diesem Fall nicht aus. Wer eine nachträgliche Umbuchung vorzunehmen versucht, riskiert die Aberkennung aller Beträge. Geschenke und deren steuerliche Behandlung Abb. 1 Geschenke und deren steuerliche Behandlung. 

Geschenke und deren steuerliche Behandlung

Abb. 1 Geschenke und deren steuerliche Behandlung


Haben Sie noch Fragen zum Thema Geschenke und deren Abzugsfähigkeit ? Dann nutzen Sie das Rechnungswesen-Portal- Forum >>

(Stand: 2022) 





Quelle: Haufe.de, Bund der Steuerzahler
letzte Änderung W.V.R. am 20.12.2022
Autor(en):  Wolff von Rechenberg
Bild:  © PantherMedia/ Waldemar Thaut


Autor:in
Herr Wolff von Rechenberg
Wolff von Rechenberg betreut als Redakteur die Fachportale der reimus.NET sowie das Controlling-Journal. Der gelernte Zeitungsredakteur arbeitete als Wirtschafts- und Verbraucherjournalist für verschiedene Onlinemedien und versorgt seit 2012 die Fachportale der reimus.NET mit News und Fachartikeln.
Homepage | weitere Fachbeiträge des Autors | Forenbeiträge
Literaturhinweise
Weitere Fachbeiträge zum Thema

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter

Tragen Sie sich für den kostenfreien und unverbindlichen Newsletter von Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Sie jeden Monat aktuelle Neuigkeiten und Urteile aus dem Rechnungswesen und Steuern. Wir informieren Sie über neue Fachartikel, über wichtige News, aktuelle Stellenangebote, interessante Tagungen und Seminare. Wir empfehlen Ihnen spannende Bücher und geben Ihnen nützliche Excel-Tipps. Verpassen Sie nie mehr wichtige Diskussionen im Forum und stöbern Sie in Software-Angeboten, die Ihnen den Arbeitsalltag erleichtern. Beispiel-Newsletter >>

Jetzt Newsletter gratis erhalten

Premium-Stellenanzeigen



Eigenen Fachbeitrag veröffentlichen? 

Sie sind Autor einer Fachpublikation oder Entwickler einer Excel-Vorlage? Gern können Sie sich an der Gestaltung der Inhalte unserer Fachportale beteiligen! Wir bieten die Möglichkeit Ihre Fachpublikation (Fachbeitrag, eBook, Diplomarbeit, Checkliste, Studie, Berichtsvorlage ...) bzw. Excel-Vorlage auf unseren Fachportalen zu veröffentlichen bzw. ggf. auch zu vermarkten. Mehr Infos >>

Kommentar zum Fachbeitrag abgeben

Nur registrierte Benutzer können Kommentare posten!

Anzeige

Rechnungswesen- Newsletter

Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Newsletter-Anmeldung >>

Über 2.000 Artikel und Vorlagen

Community_Home.jpg






Werden Sie Mitglied in einer großen Buchhalter-Community und erhalten Zugriff auf viele Inhalte und diskutieren ihre Fragen im Forum für Rechnungswesen und Buchhaltung.

Eine neue Stelle?

Mit dem Studium fertig, Umzug in eine andere Region, Aufstiegschancen nutzen oder einfach nur ein Tapetenwechsel? Dann finden Sie hier viele aktuell offene Stellen im Rechnungswesen.
Zu den Stellenanzeigen >>

Zukunft_Aussicht_Menschen_Fernglas_pm_prometeus_315.jpg

Sie suchen einen Buchhalter oder Bilanzbuchhalter? Mit einer Stellenanzeige auf Rechnungswesen-Portal.de erreichen Sie viele Fachkräfte. weitere Informationen >>

Fachbegriffe von A bis Z

A-C   D-F   G-I   J-L   M-R   S-U   V-Z 

Testen Sie ihr Wissen mit unseren Aufgaben und Lösungen im Bereich Buchführung und Bilanzierung >>

Sie haben eine Frage?

Ratlos_Verwirrt_pm_RainerPlendl_400x275.jpg

Nutzen Sie kostenfrei das Forum für Buchhaltung, Rechnungswesen und Steuern und und diskutieren ihre Fragen.

Riesen- Ressource

Auf Rechnungswesen-Portal.de sind bereits über 700 Fachbeiträge veröffentlicht und ständig kommen neue dazu.

Zu den neuesten Fachbeiträgen >>
Zu den derzeit meistgelesenen Fachbeiträgen >>
Zu den Premium-Beiträgen >>

Sie möchten auch einen Fachbeitrag hier veröffentlichen? Dann erhalten Sie hier weitere Informationen >>

Sie möchten sich weiterbilden?

mann-treppe-up-karriere_pm_pressmaster_B10716345_400x300.jpg

In unserer Seminar-Rubrik haben wir einige aktuelle Seminar- und Kurs-Angebote für Buchhalter, u.a. auch Kurse zum Bilanzbuchhalter zusammengestellt.

Talentpool - Jobwechsel einfach!

HR-Bewerbung-Digital_pm_yupiramos_B123251108_400x300.jpg

Tragen Sie sich kostenfrei im Talentpool auf Rechnungswesen-Portal.de ein und erhalten Jobangebote und Unterstützung beim Jobwechsel durch qualifizierte Personalagenturen.

Reisekosten leicht abgerechnet

Reisekostenabrechnung_152px.jpgEinfach zu bedienendes, anwenderfreundliches Excel-Tool zur rechtskonformen Abrechnung von Reisekosten für ein- oder mehrtägige betrieblich und beruflich veranlasste In- und Auslandsreisen. Das Excel-Tool kommt vollständig ohne Makros aus und berücksichtigt alle derzeit geltenden gesetzlichen und steuerlichen Richtlinien. Preis 59,50 EUR  .... Mehr Informationen  hier >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Mitarbeiter Debitorenbuchhaltung (m/w/d)
Die Unternehmensgruppe Bergische Diakonie ist ein gemeinnütziger Träger von Einrichtungen der Alten, Kinder-­ und Jugendhilfe­ und der sozialtherapeutischen Hilfe sowie des Evangelischen Berufskollegs und der privaten Evangelischen Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung und weiteren ... Mehr Infos >>

MITARBEITER (M/W/D) VERWALTUNG, PERSONAL- UND RECHNUNGSWESEN
Wir sind Hersteller von individuellen Mobilitäts­lösungen und hochwertigen Elektrorollstühlen für Menschen mit Behinderung. Zur Erweiterung unseres erfolgreichen Teams in Aichelau suchen wir schnellst­möglich qualifizierte Verstärkung im Bereich Verwaltung, Personal- und Rechnungs­wesen. Mehr Infos >>

Sachbearbeiter Rechnungswesen (m/w/d)
Die Vestolit GmbH, ein Unternehmen der Orbia, betreibt im Chemiepark Marl (Deutschland) die größte vollintegrierte PVC-Produktion Europas mit einer Jahreskapazität von 400.000 Tonnen PVC und ca. 1 Million Tonnen Monomer­produkte. In unseren Anlagen beschäftigen wir über 760 Mitarbeiterinn... Mehr Infos >>

Manager:in Finanzbuchhaltung/Controlling (m/w/d)
Die XU Exponential University of Applied Sciences ist eine private Hochschule mit einem zentralen Standort in Potsdam, Land Brandenburg. Die Angebote der XU Exponential University sind konsequent auf die digitale Transformation und die Anforderungen der Arbeits- und Bildungsmärkte ausgerichtet. Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter:in (m/w/d)
Du bist eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die ihr Können in unserer Gemeinschaft einbringen und entfalten will? Du suchst einen Arbeitgeber, der Dich dabei unterstützt, neben Deiner fachlichen Expertise auch Deine individuellen Stärken weiterzuentwickeln? Als “law firm built around people” leg... Mehr Infos >>

Junior Steuerreferent (m/w/d) Umsatzsteuer
AGCO gehört zu den weltweit größten Herstellern und Anbietern von Traktoren und Landmaschinen. Zum Gesamtangebot gehören Traktoren, Mähdrescher, Futterernte- und Drillmaschinen, Düngestreuer sowie Bodenbearbeitungsgeräte. Im Vertrieb arbeitet das Unternehmen mit dem leistungsstärksten Vertriebsne... Mehr Infos >>

Assistant to the management (all genders) with focus on accounting
We are immediately looking for an assistant (all genders) for the management to support the daily business, the coordination of appointments and customer contacts as well as recurring administrative tasks. Mehr Infos >>

Accounting Specialist Buchhalter mit Controlling Agenden (m/w/d)
Das familiengeführte Unternehmen enwitec electronic GmbH Co KG mit rund 60 Mitarbeitern ist ein europaweit tätiger Hersteller für die komplette Photovoltaik Anschlusstechnik und Energiespeicherlösungen Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung und der Nähe zum Markt ist Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Tipp-Anzeige ab 100,- EUR buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipps

Fibunet_logo_komplett_RGB.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Konsolidator.PNG
Konsolidator® ist eine cloudbasierte, moderne SaaS-Lösung für die finanzielle Konsolidierung und Berichterstattung basierend auf Microsoft Azure, die Ihnen hilft, Ihre Finanzfunktion zu digitalisieren und zu automatisieren. Konsolidator® ist unabhängig von den IT-Systemen, die Sie für die Buchführung und die Rechnungslegung verwenden.
Mehr Informationen >>


candis-logo-white-blue2.png
CANDIS ist eine einfache Software für Rechnungsmanagement - schnell von überall einsetzbar und für alle Mitarbeiter ohne Schulung zu nutzen.
Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

RS Anlagenverwaltung

Mit diesem Excel-Tool können Sie ihr können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es ist eine AfA- Tabelle integriert, mit der Sie die Nutzungsdauer ihrer Anlagegüter mit Hilfe einer integrierten Suchfunktion schnell ermitteln können.
Mehr Informationen >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Controlling Journal-2022_190px.jpg

Kurzweiliger Mix aus Fachinformationen, Karriere- und Arbeitsmarkt-News, Büroalltag und Softwarevorstellungen - Probieren Sie jetzt das Print-Magazin Controlling-Journal >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

RS-Plan

RS-Plan.jpgRS-Plan - Unternehmens- planung leicht gemacht:
Erstellen Sie mit RS-Plan Ihre Unternehmensplanung professionell. Automatische Plan-GuV, Plan-Bilanz, Plan- Kapitalflussrechnung und Kenn- zahlen. Preis: 119,- EUR mehr Informationen >>

Software-Tipp

Baukostenrechner-150px.jpgDer Excel-Baukostenrechner unterstützt Sie in der Kalkulation der Kosten Ihres Hausbaus mit einer detaillierte Kosten- und Erlösplanung. Zusätzlich bietet Ihnen dieses Excel-Tool einen Plan / IST-Vergleich sowie verschiedene andere Auswertungen.. Preis 30,- EUR Mehr Infos und Download >>