Musterrechnung fuer Softwaredienstleistung von Korea nach Deutschland

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Musterrechnung fuer Softwaredienstleistung von Korea nach Deutschland, Ich arbeite als Freelancer in Südkorea für einen deutschen Kunden in Deutschland und möchte nun die Rechnung stellen.
Ich bin nun hier in Suedkorea (mein Wohnsitz in Deutschland musste ich abmelden). Gibt es Musterrechnungen (Beispiele) für eine Rechnung aus Korea an ein Deutsches Unternehmen in Deutschland bzgl. Softwaredienstleistungen (Erstellung, Wartung, Pflege)? Hat jemand schon mal eine derartige Rechnung ausstellen müssen? Muss ich eine koreanische Business VAT Number auf die Rechnung schreiben oder reicht auch meine normale koreanische Tax-Number als Freelancer (und Angesteller einer koreanischen Firma)? Und kann man hier auch die Angaben aus Beispiel Nummer 4 zum Thema 'reverse charge verfahren' (4. Leistung aus dem Nicht-EU-Ausland) anwenden?

ZITAT rechnungswesen-portal:
4. Leistung aus dem Nicht-EU-Ausland

Beispiel: Ein Unternehmen aus Deutschland sucht Rat und Hilfe in Softwarefragen bei einem Unternehmen in Russland.
Auch die russische Rechnung darf keine Umsatzsteuer enthalten. Einmal mehr muss die Rechnung den Hinweis enthalten: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers". Der Leistungsempfänger in Deutschland deklariert den Betrag plus Umsatzsteuer dem Finanzamt und bringt die Steuer bei der Vorsteuer in Abzug.

Deshalb folgende Fragen:

a) wäre die Angabe von "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" in meinem Fall auch angebracht?
b) wie wird die Umsatzsteuer angegeben (keine, oder plus koreanische tax (wieviel in Prozent))?
c) muss ich meine/eine koreanische (VAT) Steuernummer angeben?
d) muessen derartige Rechnungen dann handschriftlich unterschrieben werden?

In Deutschland gebe ich auf der Rechnung ja nur meine Steuernummer an und dann ohne Unterschrift.

Ich wuerde dann die UST-Nr meines Kunden und dann meine Tax-Number angeben (falls das reverse charge verfahren hier korrekt wäre).

Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Wie sollte ich vorgehen?
Du kannst doch nicht einfach die deutschen Steuergesetze nehmen und dann in Korea entsprechende Rechnungen schreiben! Du unterliegst zunächst den koreanischen Steuergesetzen - also musst du dich schlau machen, was in Korea Pflicht ist. Als nächstes musst du dann prüfen, ob es Regelungen im internationalen Verkehr gibt (z. B. ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Umsatzsteuer). Und erst dann kommen die deutschen Vorschriften möglicherweise zum Tragen.

Eine Musterrechnung von Deutschland nach Korea ja - aber nicht umgekehr.t
Also kann man nicht einfach aus dem Inhalt von "4. Leistung aus dem Nicht-EU-Ausland..." das Wort Russland durch Korea ersetzen und dann dementsprechend folgen?
Zitat
s681562 schreibt:
Also kann man nicht einfach aus dem Inhalt von "4. Leistung aus dem Nicht-EU-Ausland..." das Wort Russland durch Korea ersetzen und dann dementsprechend folgen?
Nein, denn deutsche Gesetze gelten nun einmal nur für Deutschland. Es wird nur geregelt, was dein deutscher Empfänger beachten muss, aber nicht, was du aus ausländischer Aussteller nach den Vorschriften des dortigen Landes beachten musst.
Wie koennte dann die Fragen a) beantwortet werden?

Kann es auch sein, dass rechnungswesen-portal(.)de im Hinblick auf "4. Leistung aus dem Nicht-EU-Ausland..." dann ein Fehler unterlaufen ist?
Das glaube ich weniger - auch das Portal bzw. die Autoren können sich nur nach deutschem Recht richten und allgemeine Hinweise geben (sonst wäre es verbotene Steuerberatung). Ich glaube nicht, dass die Autoren das Recht jedes Landes kennen, um hier auch entsprechende Hinweise geben zu können.
Wie koennte dann die Fragen a) beantwortet werden?
Beispiel-Rechnung Drittland Suedkorea an Deutsches Unternehmen in Deutschland... Waere dies eine korrekte Rechnung? Was muesste veraendert werden?

Absender:
stay in heaven
피터 앤 폴 Freelancer
+82 10 0815 0815
경기도 용인시 기흥구 마북로247번길 3
신원아침도시아파트 101동 301호
우편번호 16891


Empfaenger:
Bunter Hering GmbH
z.Hd. Frau Flosse
Fischerstrasse 110

10010 Berlin




Kunden-Nr.: 2012-1001
Bearbeiter: PP
Rechnungs-Nr.: 1901019
Rechnungsdatum: 12. Jan. 2019
Zeitpunkt der Leistung: 12. Jan. 2019
USt-ID des Leistungsempfängers: DE123456789
Steuernummer des Leistenden: 770409-5600200

Rechnung

"Servicearbeiten"


# Std. Leistungsbeschreibung Kosten (NETTO)
1 20 Homepage Wartungsarbeiten 1000,00 €

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag in Höhe von 1000,00 €  ohne Abzüge auf

Inhaber: Peter und Paul Freelancer
Geldinstitut: Meine Bank Deutschland
Kto.: 10 11 120
Blz.: 100 111 22
BIC: GENODEF 1S 10
IBAN: DE95 1001 1122 0001 0111 20
Waere dieses oben genannte Beispiel ein Beispiel fuer eine korrekte Rechnung?
Zitat
s681562 schreibt:
Waere dieses oben genannte Beispiel ein Beispiel fuer eine korrekte Rechnung?

Korrekte Rechnung nach deutschem oder koreanischem Recht? (ersteres findet eben keine Anwendung auf deine Rechnung, da die in Korea sitzt und letzteres kennt hier (kaum einer) keiner.

Unabhängig davon:
Den Absender vlt in lateinischen Buchstaben. Das dürfte unmöglich werden diese Kreditor in der Buchhaltung anzulegen (und auch nachher in Steuererklärung etc auszuweisen, sofern notwendig)

Ich habe beruflich mit anderen Ländern zu tun, ich muss (buche aber für ein anderes EU-Land) z.B. auch reverse charge anwenden, selbst wenn nichts auf der Rechnung steht und sie aus dem Nicht-EU-Ausland kommt, z.B. aus Brasilien. Schlimmstenfalls musst du sogar die Mehrwertsteuer erheben für Korea und der deutsche Empfänger muss diese an dich bezahlen (kann sie sich dann evt umständlich in Korea wiederholen) und muss dann trotzdem in Deutschland reverse-charge anwenden.

Und ein schönes Beispiel innerhalb der EU:
Es gibt Länder welche rückwirkend gültige VAT-IDs ausgeben, teilweise bis zu 2 Jahre. Nach BMF gilt die VAT-ID aber erst mit dem Bescheid, also das Datum was oben auf dem Bescheid steht.
Nun habe ich eine Rechnung aus Deutschland mit deutscher VAT für den fraglichen Zeitraum.
Der deutsche Aussteller darf nicht korrigieren (da nach deutscher Logik keine gültige VAT-ID) und in Luxembourg muss man die Rechnung mit reverse charge ansetzen, die deutsche VAT ist verloren.
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