Hallo,
ihr habt ja bestimmt schon mitbekommen, dass ab 01.01.2019 der Eigenverbrauch (geldwerter Vorteil) bei Firmenwagen zwar weiter mit der 1% Regel abgegolten werden kann, aber dafür bei Elektro- und plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, nur noch die Hälfte des Listenpreisen angesetzt werden muss. Der Eigenverbrauch sinkt damit bei diesen Firmenwagen auf die Hälfte.
Nun meine Frage: Bestehen in diesem Fällen die anderen staatlichen Hilfen für Elektrofahrzeuge weiter? Kann ich also eine stattliche Umweltprämie (Umweltbonus) erhalten, wenn ich auch diese Neuregelung nutze?
Gruß, Buchi
ihr habt ja bestimmt schon mitbekommen, dass ab 01.01.2019 der Eigenverbrauch (geldwerter Vorteil) bei Firmenwagen zwar weiter mit der 1% Regel abgegolten werden kann, aber dafür bei Elektro- und plug-in-Hybrid-Fahrzeugen, nur noch die Hälfte des Listenpreisen angesetzt werden muss. Der Eigenverbrauch sinkt damit bei diesen Firmenwagen auf die Hälfte.
Nun meine Frage: Bestehen in diesem Fällen die anderen staatlichen Hilfen für Elektrofahrzeuge weiter? Kann ich also eine stattliche Umweltprämie (Umweltbonus) erhalten, wenn ich auch diese Neuregelung nutze?
Gruß, Buchi