Reverse Charge

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Reverse Charge, deutsches Unternehmen mit polnischer UST-ID
Guten Morgen liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage zu einem konkreten Fall.

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr mir die Antwort herleiten würdet und mir dabei vielleicht auch Lektürevorschläge zu diesem Thema nennt.

Ein deutsches Unternehmen (GmbH - in Besitz einer polnischen UST-ID) beauftragt einen deutschen Lieferanten mit der Miete von Containern.
Die Container stehen auf einer Baustelle in Polen.

Der AG gibt bei der Bestellung seine polnische UST-ID Nr. mit an.

Wie müsste die Rechnung des Lieferanten ausschauen??? Welche Pflichtangaben muss die Rechnung beinhalten???

Vielen Dank vorab
Wie eine Rechnung aussieht, ist jedem selber überlassen! Es gibt das keine Vorschriften. Wohl aber solche, was auf einer Rechnung zu stehen hat. Das hängt von der Gesellschaftsform (gesellschaftsrechtliche Pflichtangaben) und den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ab.
In § 14 UStG findest du alle Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen, zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung. Da steht alles Notwendige.
vielen Dank für die Antwort, damit hast Du garantiert keine Falschangaben gemachht, aber ich frage andersrum ...

mit den Angaben, die ich oben genannt habe, wie würde Eure Rechnung ausschauen??? steuerfrei unter Angabe der pl. UST ID, oder mit 19 % MwSt. mit deutscher ID??
Die Leistung wird an die Betriebsstätte des LE ausgeführt. Damit handelt es sich um ein Reverce-charge. Par.3a Abs.2 UStG.  Die Rechnung soll die polnische Ustd.Nr., Vermerk auf RC enthalten und keine Umsatzsteuer ausweisen.
Guten Morgen zusammen,

leider sind mir die Zusammenhänge noch nicht ganz klar. Daher hoffe ich, dass es mit der Veranschaulichung von einigen Beispielen deutlicher wird.

A) ein deutsches Unternehmen bezieht eine Schaltanlage von einem luxemb. Lieferanten. Der Leistungsempfänger hat auch eine luxemb. UST-ID., die Schaltanlage wird nach Deutschland geliefert
B) ein deutsches Unternehmen bezieht eine Schaltanlage von einem luxemb. Lieferanten. Der Leistungsempfänger hat auch eine luxemb. USTD-ID-Nr., die Schaltanlage wird nach Luxembourg geliefert.
C) ein deutsches Unternehmen bezieht Material von einem polnischen Lieferanten. Der Leistungsempfänger hat auch eine polnische UST-ID-Nr., das Material (Motoren und Getriebe) wird in Polen auf einer Baustelle verbaut.
D) ein deutsches Unternehmen bezieht Material (Kabel und Leitung) von einem polnischen Lieferanten. Der Leistungsempfänger hat auch eine polnische UST-ID-Nr., das Material wird nach Deutschland geliefert
E) ein deutsches Unternehmen bezieht einen Generator von einem italienischen Lieferanten. Der Generator wird auf einer Baustelle in Luxemburg verbaut. Der LE hat auch eine luxemb. UST-ID-Nr.
F) ein deutsches Unternehmen beauftragt einen polnischen NU mit einer Bauleistung, die in Polen ausgeführt wird. der LE hat auch eine polnische UST-ID-Nr.
G) ein deutsches Unternehmen beauftragt einen polnischen NU mit Werkleistungen, die in Luxemburg auf einer Baustelle ausgeführt werden.

Mich interessiert in all diesen Fällen, wie die Eingangsrechnung berechnet werden sollte? Welche Steuer greift? Ist es steuerfrei? Kommt das Reverse Charge Verfahren zum Tragen? Welche UST_ID-Nr. müssen auf den Rechnungen ersichtlich sein.

Danke im Voraus und sonnige Grüße

Vielleicht gibt es ja Experten unter Euch, die das aus dem Ärmel schütteln
Du erwartest doch jetzt nicht im Ernst, dass wir dir den Steuerberater hier ersetzen (dürfen wir auch nicht). Bei konkreten Einzelfragen - so wie du sie hier stellst - ist nun einmal der Steuerberater der Ansprechpartner und kein Forum. Dieses kann nur allgemeine Fragen beantworten.
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