Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage zu Sacheinlagen beim Einzelunternehmen:
Die steuerliche Bewertung von Sacheinlagen nach §6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist mir klar, aber wie sieht die Bewertung in HGB aus?
Beispiel:
Am 07.02.2018 überführt Unternehmer U. einen PKW aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen.
Der PKW wurde am 07.02.2017 für 59.500 EUR brutto gekauft.
Am 07.02.2018 beträgt der Wert des PKW (laut „Schwacke-Liste): 53.550 EUR Brutto
Wird in HGB der gleiche Wert wie im Steuerrecht angesetzt?
Danke.
ich habe da mal eine Frage zu Sacheinlagen beim Einzelunternehmen:
Die steuerliche Bewertung von Sacheinlagen nach §6 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist mir klar, aber wie sieht die Bewertung in HGB aus?
Beispiel:
Am 07.02.2018 überführt Unternehmer U. einen PKW aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen.
Der PKW wurde am 07.02.2017 für 59.500 EUR brutto gekauft.
Am 07.02.2018 beträgt der Wert des PKW (laut „Schwacke-Liste): 53.550 EUR Brutto
Wird in HGB der gleiche Wert wie im Steuerrecht angesetzt?
Danke.