steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Schweiz

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steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Schweiz, verbuchen von Umsatz in der Schweiz
Hallo,

ich muss hier noch einmal auf das Thema steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Schweiz zu sprechen kommen. Ich habe nun lange recherchiert und komme zu folgendem Schluss:

Rechnungen in die Schweiz welche von einem Unternehmen in Deutschland ansässig gestellt werden, sind grundsätzlich rein netto zu stellen (bei Warenlieferung) und auf Konto 8120 zu verbuchen, sofern die entsprechenden Nachweise vorliegen (Beleg Spedition usw...). Hierbei wird dann auch kein Unterschied gemacht ob der Empfänger in der Schweiz eine Privatperson oder ein Unternehmen ist.

Der Umsatz ist dann in den Ust Va in Position 43 hinterlegt. Es ist bei der Buchung keine Eingabe von Ust/ Vst 19% erforderlich weil steuerfrei.

Ist mein Vorgehen / Denken bis hierhin soweit richtig?

Was aber ist, wenn das deutsche Unternehmen die Ware weil Kleinmengen z.B. als Briefsendung verschickt also Briefsendung per Post? Hier gibt es dann ja keinen Speditionsnachweis. Reicht hier dann der Postbeleg.

Wie wird in einem solchen Fall dann die Rechnung gestellt, wenn angenommen Unternehmen A in Deutschland an Unternehmen B in der Schweiz Kleinwaren in einem Briefumschlag schickt, und wie wird dann verbucht. Das gleiche dann auch bei einem Privatkunden.

Ich hoffe ich habe mich jetzt nicht zu umständlich ausgedrückt.

Vielen Dank schon mal
Hallo zusammen,

ich habe fleißig die Suchfunktion hier benutzt, aber meinen eigenen Fall sehe leider nicht erklärt.
Ich bin so frei und hänge mich hier am Thread mal an, weil es thematisch nahe verwandt ist.

Wir verkaufen Waren (Stroh und Heu) aus Deutschland in die Schweiz an Landwirte daselbst. Ich gehe davon aus, dass diese in der Schweiz Privatpersonenstatus haben und nicht als Unternehmen gelten.
Die Waren transportiere ich selbst in die Schweiz und wir dürfen das Ganze auch verzollen. Das heißt, ich muss beim Schweizer Zoll die schweizer Mehrwertsteuer (2,5% für landwirtschaftliche Güter) direkt bezahlen/vorstrecken. Nach der Auslieferung vollends wird dann einige Wochen später der gesamte Rechnungsbetrag inclusive der vorgestreckten Mehrwertsteuer vom schweizer Landwirt auf unser Konto bezahlt. Soweit zum Vorgang.

Buchhalterisch kontiere ich den Zahlungseingang mit dessen Datum als 1201 / 8100 im SKR03
Allerdings ist mir nicht so richtig klar, als was ich die vorgestreckte schweizer Mehrwertsteuer verbuchen muss. Es handelt sich dabei wie gesagt um einen Betra, den ich am Zoll bar bezahlen muss.

Wäre über jede Hilfe dankbar,
Grüße, Andy
Hallo Zusammen

@Marc48L. Es reicht ein Postbeleg als  Nachweis für die Ausfuhrlieferung aus.  Die Rechnung wird Netto ausgestellt . Es spielt dabei in diesem Fall keine Rolle, ob der Empfänger eine Privatperson ist oder ein Unternehmer.

@Strohhändler. Es kommt darauf an, wie du deine Buchhaltung machst. Offenbar EÜR. Die schweizerische Umsatzsteuer/Einfuhrumsatzsteuer ist für dich ein durchlaufender Posten. Du kannst auf dieses Konto buchen, oder als sonstiger BA und dann die Erstattung als Sonstiger Ertrag. Wenn du bilanzierst, würde als  ich die bezahlte Umsatzsteuer als Forderung buchen und dann bei Zahlung den Ausgleich.
Zunächst mal Danke, Macaslaut für deine Antwort. Ich bin mir aber nicht ganz sicher, ob wir jetzt wirklich vom Gleichen reden, daher versuche ich nochmal ein bisschen präziser zu sein.
Wie VERkaufen Stroh in den Schweiz. Wenn es innerdeutsch wäre, müsste ich ja im Anschluss (zur Umsatzsteuervoranmeldung) die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, klar. Da es aber in die Schweiz geht,muss ich die anfallende Umsatzsteuer halt im VORRAUS schon am Zoll entrichten. Im Grunde genommen ist es nicht anders als in Deutschland, nur eben eine andere Chronologie. Auf jeden Fall ist es für mich ein finanzieller Aufwand, der den Umsatz schmälert, und den muss ich ja auf irgendeinem Konto geltend machen. Nur wo?
Wir bilanzieren.
Bislang hab ich die Ausgaben als durchlaufender Posten (#1590) gebucht und bei Bezahlung dann als Teil des Umsatzes wieder aus den durchlaufenden Posten zurückgebucht. Aber das bedeutet ja, dass ALLES als Umsatz gewertet wird, und kein Aufwand geltend gemacht wird. :-/
[CODE]Aber das bedeutet ja, dass ALLES als Umsatz gewertet wird,[/CODE]

Wieso denn ? Es wird weder als Umsatz noch als Aufwand gewertet, sondern als durchlaufender Posten. weil:

[CODE]Teil des Umsatzes wieder aus den durchlaufenden Posten zurückgebucht[/CODE]

Es ist kein Problem da.
Sorry Macaslaut für die Verwirrung, du hast natürlich absolut recht! Ich weiss nicht,wo ich meinen Kopf da wieder hatte.  *facepalm*
Eine Frage bleibt noch offen: Wenn wir Heu fahren, fällt neben der Mehrwertsteuer noch Zoll an. Da ist es im Grunde genommen genau gleich,also vorstrecken und später wieder kassieren. Funktioniert also mit #1590 auch. Ob das Finanzamt das wohl trotzdem irgendwie extra als Posten irgendwo sehen will, auf einem speziellen Konto?
Buchen kannst du das genauso wie die Einfuhrumsatzsteuer.
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