Umsatzsteuererklärung - Finanzamt will 3500 Euro zurück

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Umsatzsteuererklärung - Finanzamt will 3500 Euro zurück
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein großes Problem.
Ich bin Student und habe mir nebenher seit 2015 Geld dazu verdient.

2015 waren die Einnahmen noch nicht so hoch sodass ich auf die Umsatzsteuer verzichtet habe und dies in meinen Rechnungen auch kenntlich gemacht habe.
2016 waren die Einnahmen dann so hoch das ich ein Gewerbe angemeldet habe. Ab diesem Zeitpunkt habe ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, was auch die Rechnungen zeigen.

Das Problem ist nun, das ich in der Umsatzsteuererklärung missverständlicherweise die Umsätze dort eingetragen habe, wo ich sie hätte eintragen sollen wenn ich Kleinunternehmer gewesen wäre.

Aus diesem Grund hat mir das System um die 3500 Euro Vorsteuer berechnet die ich jetzt wieder zurückzahlen soll. Da ich diese bekommen habe, aber ja nicht hätte bekommen dürfen wenn ich Kleinunternehmer war (war ich laut meiner Umsatzsteuererklärung :cry: )

Ich hab das nun der Dame vom Finanzamt alles erklärt und sie hat bis heute versucht das ganze noch zu stoppen. Heute hat sie mich angerufen und meinte das sie den Prozess nicht mehr aufhalten kann. Ich solle eine Nachricht an die Stundungs- und Erlassungsstelle schicken, die Situation erklären und hoffen das sie es stornieren und richtig stellen.
Sie kann mir allerdings nicht versichern ob es klappt, und im Zweifel muss ich die 3500 Euro zurück zahlen.

Meine Frage ist jetzt, nachdem ich den Antrag auf Erlass abgeschickt habe, wie hoch meine Chancen sind, dass das noch mal richtig gestellt wird und ich die 3500 Euro nicht zahlen muss.Ich bin noch immer Student und habe auch keine reichen Eltern oder sonst jemanden der mal so eben kurz 3500 Euro zahlen könnte.

Höchste Priorität war für mich immer ALLES - jeden CENT - richtig anzugeben. Habe deswegen ein Kleingewerbe angemeldet, danach auf ein normales Gewerbe aufgestockt, jede Rechnung aufgehoben, alles eingereicht etc. Und jetzt wird mir so eine kleine Fehleingabe zum Verhängnis :(
bei 3.500,-- USt hätten die Einnahmen über 21.000,-- liegen müssen - und da 2015 unter 17.500,-- wären auch 2016 ohne Ust gewesen - als Student, der Gesetze lesen können sollte oder sich VORHER Hilfe und Rat holen sollte  - Pech gehabt!  Wurden denn die Re 2016 mit Ust-Ausweis geschrieben?

Anmeldung als Gewerbe hat nichts mit Steuern zu tun ( ist gewerberechtlich wichtig) bzw. auch ohne Anmeldung sind Einnahmen steuerpflichtig. Und man kann auch Ausgaben abziehen...
Schnellstens Steuerberater aufsuchen, der ggf. noch etwas retten kann -  ein System macht keine Fehler, nur diejenigen, die es falsch bedienen...

Es kommt auf die richtige Reaktion nach einem Steuerbescheid an: Recvtsbehelf innerhalb eines Monats - steht auch drauf...
Hier kann nur ein Steuerberater helfen. Da die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen wurden, wird sie nach § 14c Abs. 2 UStG die Steuer! Das ist das, was das Finanzamt jetzt rechtmäßig einfordert. Da dennis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung freiweillig verzichtet hat (wie dokumentiert?), kann nur noch eine berichtigte Umsatzsteuererklärung weiterhelfen, um zumindest die Vorsteuerbeträge anrechnen zu können.
Ein Steuerberater ist aber zwingend notwendig, weil der Unterschied zwischen berichtigter Steuererklärung und Selbstanzeige inzwischen sehr klein ist und unbedingt beachtet werden sollte.
@eugenie & @sogehts, danke für eure Antworten.

@eugenie: Ich habe das ganze mit einer Steuerberatungshilfe gemacht. Auch diese hat mir empfohlen ein Gewerbe anzumelden. Ich habe mich auch ausführlich darüber informiert und habe bis zur Umsatzsteuererklärung auch alles richtig gemacht. Einziger Fehler war eben meine Umsätze in das falsche Feld einzutragen. Das war tatsächlich ziemlich doof von mir und wird mir jetzt auch nie wieder passieren. Ich habe ein Gewerbe angemeldet und wie @sogehts schon richtig sagt, habe ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Daher konnte ich Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen, und Vorsteuer zurückfordern. Im Gegenzug hat man eben um einiges mehr Stress mit den Erklärungen. Das war es mir zu dem Zeitpunkt aber wert - daher der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.

FInde deine Wortwahl etwas heftig. Jedem passieren mal Fehler. Aber trotzdem danke für deine Antwort.

@sogehts: Ich habe beim Finanzamt angerufen und mich erkundigt. Diese meinte ich solle eine berichtige Umsatzsteuererklärung einreichen, dann wird sie sich noch mal bei mir melden. Das habe ich getan und sie hat sich auch gemeldet. Meinte jedoch das man den Prozess nicht mehr stoppen kann. Ich soll eine Antrag auf Erlass stellen > hab ich auch schon getan.

Meine Steuerberatungshilfe habe ich auch informiert. Dieser meinte er wird sich darum kümmern. Ich soll ihm einfach die Umsatzsteuererklärung, die ich abgegeben habe, zusenden.

Ich hoffe es geht positiv für mich aus. Dieser Fehler wird mir auf jeden Fall nie wieder passieren!

Danke für eure Hilfe!
Zitat
dennis schreibt:
Meine Steuerberatungshilfe habe ich auch informiert. Dieser meinte er wird sich darum kümmern. Ich soll ihm einfach die Umsatzsteuererklärung, die ich abgegeben habe, zusenden.

Was ist eine Steuerberatungshilfe? Meinst du die Lohnsteuerhilfevereine? Die dürfen aber bei Gewerbe nicht beraten - solltest du klären.
Hallo dennis,

ich denke Du hast vollkommen richtig reagiert. Fehler können schon mal passieren. Auch Steuerberatern ;) Und für eine Umsatzsteuervoranmeldung braucht man gewöhnlich keinen Steuerberater.

@ Eugenie: Was sollen denn immer diese unhöflichen Hinweise auf den Steuerberater? Meinst Du so Aufträge zu gewinnen oder dem Berufsstand der Steuerberater irgendwie zu helfen. Ich denke eher nicht. Mich schreckt das eher ab.

VG, Biene
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