Eröffnungsbilanz - wirtschaftliche Neugründung

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Eröffnungsbilanz - wirtschaftliche Neugründung, Eröffnungsbilanz bei Erwerb einer Vorratsgesellschaft
Hallo,

ich bin unschlüssig, wie ich vorgehen muss, weil ich damit noch nie zu tun hatte und befürchte, ich stelle mir hier selbst ein Bein  :oops: . Folgender Sachverhalt:

Wir haben eine Vorratsgesellschaft käuflich erworben. Diese hatte bei Erwerb eine Eröffnungsbilanz aber noch keine Steuernummer. Mit Kauf wurde auch die Änderung des Sitzes und der Unternehmensgegenstand geändert und das Registergericht.

Jetzt zu meinen Fragen:
- Kann ich die Eröffnungsbilanz, die "mitgeliefert" wurde, problemlos als Eröffnungsbilanz nutzen oder muss ich eine neue Eröffnungsbilanz mit Erwerb erstellen?
- Die Vorratsgesellschaft hat das Konto leider nicht mitbekommen, bei uns klappte die Kontoeröffnung erst verspätet, das Stammkapital wurde bei der Muttergesellschaft "geparkt" - kann das später Probleme verursachen?

Für Hilfe bin ich wirklich dankbar. Leider haben mich meine bisherigen Rechercheversuche in dieser Hinsicht nicht weiter gebracht.
Ich weiss noch immer nicht, warum man sich das antut und eine Vorratsgesellschaft kauft, dann noch ohne Bankkonto und Steuernummer.  :|
Neben dem Kaufpreis fallen alle anderen Kostenpositionen auch resp. erneut an. Gesellschaftsvertrag, Notar, etc.
Auch die Wartezeit auf Bankkonto und Steuernummer.

Ich gehe mal davon aus, dass die Vorratsgesellschaft erst seit diesem Jahr existiert und noch keine geschäftliche Aktivität aufgenommen wurde. Dann müsste m.E. die bestehende Eröffnungsbilanz ausreichen. Ansonsten handelt es sich dennoch bei Vorratsgesellschaften um eine wirtschaftliche Neugründung nach der Rechtsprechung des BGH mit dem ganzen formalen Prozedere. Notar, Bankkonto, Registergericht, Finanzamt. Letzteres dauert in der Regel am Längsten (Zuteilung einer Steuernummer) und ich glaube nicht, dass der Umstand einer gekauften Vorratsgesellschaft den Prozess beschleunigt sondern befürchte eher das Gegenteil. FAer werden da noch misstrauischer als ohnehin.

Wenn man schon beim Notar war, warum hat man sich nicht auch in diesem Punkt beraten lassen ? Oder vom Steuerberater ?
Habe im Sommer eine UG gegründet in München mit folgenden zeitlichen Abläufen:

* Notartermin wenige Tage (mit Musterprotokoll, mit individueller Satzung vermutlich länger)
* Kontoeröffnung 2 Wochen (Postbank, hätte auch schneller gehen können, die Schnarcher ...)
* Handelsregister 2 Wochen
* Finanzamt 4 Wochen (Zuteilung Steuernummer)

Den letzten Punkt sehe ich als besondere Hürde, den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals (zum Zeitpunkt der Gründung). Da braucht man dann die Belege der Vorratsgesellschaft. Die erneute Überweisung des Stammkapitals reicht da nicht aus. Das Insolvenzrecht stellt da recht hohe Anforderungen und sollte dieser Fall jemals eintreten, muss man im Zweifel das Stammkapital erneut an den Insolvenzverwalter leisten. Auch darüber klärt ein vernünftiger Notar in der Regel deutlich auf.

https://www.insoinfo.de/pages/insolvenzrecht/133-Stammeinlage+und+Beweislast
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