Anzahlungsrechnung - Vorsteuerabzug

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Anzahlungsrechnung - Vorsteuerabzug, Vorsteuerabzug
Ich habe 2 Anzahlungsrechnung aus 2018 und 2019. Die Rechnungen wurden in 2018 und 2019 bezahlt.
Die Rechnungen wurden komplett ohne Vorsteuer (ist gesondert ausgewiesen auf der Rechnung) abzuziehen, als Anzahlungen gebucht. Die Projekte sind noch nicht abgeschlossen.

Hier meine Fragen:

1). Kann ich die Vorsteuer (ist gesondert auf der Anzahlungs-RG ausgewiesen) bei diesen  
    Anzahlungsrechnungen rausrechnen und geltend machen?

2). Kann ich, ohne bei Anzahlungsrechnugen die Vorsteuer geltend zu machen, warten bis ich die
    Schlussrechnungen vorliegen habe und anschließend mit der Schlussrechnung die Vorsteuer geltend
    machen?

3). Kann ich die Anzahlungsrechnungen in 2019 korrigieren und die Vorsteuer aus 2018 geltend machen?
    Wenn ja, wie sind die Fristen für die Korrektur der Anzahlungsrechnungen aus 2018 und 2019?

- Was ist aber, wenn die Steuer auf der Rechnung gesondert ausgewiesen ist und ich die Steuer auf den Anzahlungsrechnungen aus 2018 nicht geltend gemacht
       habe.

- Kann ich trotzdem in 2019 die Vorsteuer aus den Anzahlungsrechnungen 2018 geltend machen
       (auch wenn die Bilanz für 2018 erstellt wurde)?

- Oder mit der Schlussrechnung in 2020 geltend machen? Was sagt das Finanzamt dazu?

Vielen Dank für Eure Antworten.  :wink1:
Die Buchung der  Rechnung für 2019 kannst du korrigieren und durch die Abgabe der Umsatzsteuererklärung die Vorsteuer vom Fa. zurück holen.

Für 2018 wirst du eine berichtigte Umsatzsteuererklärung abgeben müssen. Da offenbar der Steuerbescheid schon rechtskräftig geworden  ist, wird man begründen müssen, warum die Umsatzsteuerklärung berichtigt wird. §172AO ff.

In der Schlussrechnung werden die Vorsteuerbeträge aus Anzahlungsrechnungen abgezogen, da sie in diesen Rechnungen bereits ausgeiwesen wurden. Was bedeutet, dass nur der Teil des gesamten Vorsteuerbetrages abgezogen wird.
Bearbeitet: Macaslaut - 14.02.2020 12:39:15
Vielen Dank Macaslut.
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