Umgang mit Freibeträgen

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Umgang mit Freibeträgen
Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe eine Frage zur Einkommenssteuer bei einem Freiberufler. Dieser hat laut Einnahme-Überschuss-Rechnung knapp 30.000 € im Jahr 2015 verdient. Er ist verheiratet und hat ein Kind. Wie wird nun die Grundsteuer ermittelt? Der Freibetrag für Verheiratete liegt für das Jahr 2015 bei 16.944,00 €. Hinzu kommt das Kindergeld, oder? Der Kinderfreibetrag dürfte sich nicht rechnen.

Wie wird nun gerechnet?
Werden von den knapp 30.000 die Freibeträge abgezogen? Also würde es heißen, dass Steuer nicht auf 30.000 anfällt, sondern nur auf 13056 (jetzt mal nur mit den Freibeträgen für die Ehe gerechnet)? Oder spielt das keine Rolle und es wird mit den 30.000 gerechnet, weil die Freibeträge überschritten sind?

Der besagte Freiberufler hat mit dem WISO-Programm gerechnet: zusammen veranlagt (Frau = Hausfrau, Einkommen = 0), Kind, Rechten- Krankenkassen- und Pflegesätze, dennoch sollen angeblich knapp 2300 € nachgezahlt werden, was sich nicht erschließen lässt.

Vielen Dank.
Es grüßt der Rechenkünstler
Bearbeitet: Rechenkünstler - 02.09.2016 18:19:57
Hallo Rechenkünstler,

so grob über den Daumen könnte das schon stimmen.

Der Grundfreibetrag bedeutet ja nicht, dass dafür keine Steuer zu zahlen ist. Es heißt ja nur, das bis dahin der Steuersatz 0% beträgt.

MfG
Hallo,

ich habe eben mal mit den sich aus dem Sachverhalt ergebenden Daten (EK § 18 EStG 30.000 Euro, Zusammenveranlagung, 1 Kind) gerechnet und bin auf eine Steuer von 2.624 Euro gekommen. Nicht berücksichtigen konnte ich die Sonderausgaben. Rund 2.300 Euro Steuer können also gut stimmen. Die Erläuterung hat Arno ja schon gegeben.

Gruß
Gustav
Und wenn ich schon mal dabei bin eine kleine Ergänzung: Unverheiratet ohne Kind wären es über 5.800 Euro.
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