kann mir jemand bei folgenden Fall helfen:
Deutsches Produktionsunternehmen: österreichischer Kunde hat einen Auftrag über Prototypen erteilt. Um die Prototypen zu fertigen sind interne Werkzeugkosten entstanden, welche der Kunde bezahlen muss. Nun hat der österreichische Kunde den Auftrag über die Prototypen storniert, die Werkzeugkosten muss er aber trotzdem bezahlen.
Die Werkzeuge bleiben in dem deutschen Produktionsunternehmen, also beim Hersteller.
Handelt es sich bei den Werkzeugen um eine innergemeinschaftliche Leistungsverrechnung und umsatzsteuerlich um ein Reverse Charge Verfahren für den Kunden?
Wäre schön wenn mir jemand helfen kann
Beste Grüße
Martina
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