Softwareauswahl für 1-Mann-GmbH (bevorzugt cloud)

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Softwareauswahl für 1-Mann-GmbH (bevorzugt cloud), Suche nach der besten Software oder Software-Kombination für eine 1-Mann GmbH. Bevorzugt cloudbasiert.
Hallo zusammen,

ich plane die Gründung eines Unternehmens und bräuchte bitte Hilfe bei der Auswahl der Software, bzw. eine Beurteilung meiner Auswahl.

Hintergrund:
Rechtsform ist GmbH und ich werde zu Beginn alleine und für einen Kunden tätig sein. Es sind weniger als 100 Belege im Jahr zu erwarten. Da ich selbst grundlegendes Wissen und im Bekanntenkreis einige Experten habe, auf die ich im Bedarfsfall zurückgreifen kann, möchte ich zunächst ohne Steuerberater starten. Sollte das Unternehmen irgendwas wachsen und die Buchungen komplizierter werden werde ich einen Steuerberater hinzuziehen.

Überlegung zur Software:
- Ich bevorzuge einen modernen Cloud-Anbieter. Die Oberfläche und der Funktionsumfang von sevDesk gefiel mir besonders gut.
- Nun muss ich natürlich eine E-Bilanz erstellen und das ist mit sevDesk ja nicht möglich. Hierfür bietet https://www.ebilanzonline.de/ eine kostengünstige Möglichkeit an. Man muss dafür aber die Bilanz schon fertig haben.

Meine Fragen:
- Kann ich meine (voraussichtlich sehr simple) Inventur und Bilanz in Excel aufstellen und ausgedruckt archivieren oder verstoße ich damit gegen goBD Regelungen?
- Seht ihr gravierende Nachteile an der genannten Konstellation? Für alternative Vorschläge einer cloud-basierten Software mit E-Bilanz wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank für eure Hilfe  :D
S.
Bearbeitet: Djeramon - 13.10.2019 21:43:00
Du solltest vielleicht auch noch berücksichtigen, dass du nicht nur eine steuerliche E-Bilanz aufstellen musst, sondern vorher noch eine Handelsbilanz nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG! Du musst die Bilanz aus den Konten ableiten können! Excel ist nach GoBD ein NoGo - ist jederzeit ohne Nachweis veränderbar.
Ob hier wirklich eine Cloud-Software das Beste ist, wage ich inzwischen zu bezweifeln, denn alle die ich kenne, sind bei Kapitalgesellschaften ganz schwach! Grundlegende Buchungen sind oft nicht möglich. Andere - die das können - dürften für dich am Anfang zu teuer sein.

Für die Inventur gibt es übrigens auch Vorschriften, die zu beachten sind - auch hier ist Excel quasi verboten. Die Archivierungsregeln sollten auch einmal genauer studiert werden - für Papier und elektronische Belege sowie für Bilanzunterlagen gibt es unterschiedlichen Regelungen und Fristen.

Wenn du oder deine Bekannten hier nicht genügende Kenntnisse im Gesellschafts- und Handelsrecht habt, solltet Ihr überlegen, doch fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (wobei ein Steuerberater hier auch manchmal recht "dünne" Kenntnisse vorweisen kann).
Hallo sogehts,

vielen Dank für deine Antwort. Ich merke gerade, dass ich mein Vorhaben noch etwas konkreter beschreiben muss:

- Die Jahresabschlussdokumente werden nur in Excel erstellt, nicht jedoch im Excel-Format gespeichert, sondern ausgedruckt und unterschrieben.
- Es existiert ein revisionssicherer SharePoint (Records Center), auf dem alle wichtigen Dokumente mit entsprechenden Aufbewahrungsfristen archiviert werden.
- Die unterschriebenen Jahresabschlussdokumente werden dann physisch archiviert und zusätzlich als gescanntes PDF-A im Records Center abgelegt.

Könntest du bitte noch einmal kurz deine Meinung bestätigen, ob dieses Vorgehen deiner Ansicht nach auch nicht zulässig ist? Mir ist klar, dass es keine Garantie geben wird, aber über ein Meinungsbild würde ich mich freuen.

Vielen Dank und viele Grüße
Hallo Djeramon,

Noch einmal in aller Deutlichkeit: eine Kapitalgesellschaft ist qua Gesellschaftsform verpflichtet, Bücher zu führen und das heisst, Buchhaltung nach GoBD und nicht Excel-Aufstellungen!. Du musst alles übrigens per Elster an das Finanzamt abgeben und das geht nur elektronisch und nicht aus Excel heraus. Die Betriebsprüfung verlangt deine ganze Buchhaltung im Zweifel ebenfalls elektronisch (dafür gibt es in Buchhaltungsprogrammen den Betriebsprüfer-Export), und bei nicht GoBD-gerechter Buchhaltung ist das Finanzamt zu Zuschätzungen berechtigt. Excel ist änderbar ohne Spuren zu hinterlassen und du kannst mit Excel nicht nachweisen, dass du zeitgerecht in chronologischer Reihenfolge die Buchungsvorgänge erfasst hast. Bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen sind die Buchungen festzuschreiben, d.h. so zu speichern, dass sie nicht mehr veränderbar sind ohne dass der vorherige Zustand noch nachweisbar wäre.
Zum anderen musst du Forderungen und Verbindlichkeiten erfassen, es reicht nicht, erst bei Zahlung Einnahmen und Ausgaben zu "buchen".

Die Dokumente sind ebenfalls aufbewahrungspflichtig - da sehe ich bei deinem Vorgehen keine Probleme. Aber mit dem gesamten übrigen Procedere kommst du nicht durch - E-Bilanz per Elster, Handelsbilanz per EHuG, Anlagevermögen in gesondertem Verzeichnis mit Nachweisbarkeit des Bruttoanlagespiegels für die E-Bilanz ......

Du solltest dich dringend bei Fachkundigen erkundigen, wie du deine Buchhaltung einzurichten hast.
Ich nutze sevDesk für die automatischen Rechnungen, die monatlich erstellt werden. Alles andere landet dann beim Steuerberater per DATEV und der macht alles.
Webdesign und Website-Erstellung durch KnallBlauMedia
Hallo Djeramon,

ich nutze Buchhaltungsbutler und kann damit auch eine E-Bilanz erstellen. Der Support hat mir dabei am Anfang auch sehr gut weitergeholfen, als ich Fragen dazu hatte. Die Lösung ist zwar nicht am günstigsten, aber das hat sich auf jeden Fall für mich ausgezahlt.

LG Simon
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Trusted AI speziell für das Büro des CFO entwickelt Trusted AI speziell für das Büro des CFO entwickelt Eine umfassende Suite von Funktionen künstlicher Intelligenz (KI), die Finanz- und Buchhaltungsteams eine neue digitale Workforce mit eingebetteter, auditierbarer KI zur Verfügung stellt, ist von BlackLine,......

Bundesfinanzhof stellt Verwaltungspraxis bei der Grunderwerbsteuer in Frage Bundesfinanzhof stellt Verwaltungspraxis bei der Grunderwerbsteuer in Frage Der Bundesfinanzhof (BFH) gab mit seinem Beschluss vom 09.07.2025 (Az. II B 13/25) einer Antragstellerin recht, die für den Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH zweimal Grunderwerbsteuer......

Bundeskabinett hat Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen Bundeskabinett hat Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen Das Bundeskabinett hat am 03.09.2025 den Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz soll die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente......


Aktuelle Stellenangebote


Steuerfachgehilfe / Buchhalter oder Bürokraft mit Buchhaltungskenntnissen (m/w/d) Das motion-center ist ein anerkanntes und über 4 Jahrzehnte gewachsenes, erfolgreiches Familienunternehmen in der  medizinischen Hilfsmittelversorgung in Schleswig-Holstein und Hamburg. Seit......

Controller*in Teil- (50 %) oder Vollzeit Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Sachbearbeiter*in Buchhaltung (Teil (50%) - oder Vollzeit) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Controller (m/w/d) Die Dussmann Group ist ein Familienunternehmen in den Bereichen Facility Management, Food Services und Technical Solutions, Pflege & Betreuung von Senioren und Kindern sowie Medienhandel. Haben wir Si......

Debitorenbuchhalter (m/w/d) Die ekom21 ist ein renommiertes Technologie-unternehmen im Bereich IT-Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst. Als das größte BSI-zertifizierte IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, mit einem ......

Controller:in (w/m/d) Raab Entertainment ist ein Medienunternehmen mit Sitz in Hürth bei Köln. Wir produzieren unter Anderem die Formate mit Stefan Raab, und auch Vieles mehr. Wir produzieren Audio und Podcast. Wir vermark......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Head of Finance & Controlling Germany (w/m/d)
Als Head of Finance & Controlling bist Du verantwortlich für die gesamte Finanz- und Controlling-Funktion der deutschen Standorte. Neben dieser Verantwortung agierst Du gleichzeitig als zentrale Schnittstelle zu den internationalen Standorten, insbesondere im Hinblick auf das Intercompany-Geschäf... Mehr Infos >>

Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling
Wir wollen Frankfurt noch besser machen. Darum suchen wir Sie als Betriebswirt:in (w/m/d) Stabsstelle Controlling für unser Stadt-Up Frankfurt! Bereit für eine Aufgabe für Herz und Verstand? Bewerben Sie sich jetzt und gestalten mit uns die Stadt von morgen! Mehr Infos >>

Controllerin / Controller im Fachgebiet Finanzen (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Sachbearbeiter (m/w/d) Controlling
Die HBT GmbH (Hauhinco Bergbautechnik) mit Ihrem Hauptsitz in Lünen, NRW ist ein international ausgerichtetes Unternehmen für den Spezialmaschinenbau. HBT entwickelt, konstruiert, produziert und vertreibt modernste Hochleistungstechnologie für den untertägigen Steinkohlenbergbau. Das HBT-... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Steuern – Finanzen – Controlling (w/m/d)
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes, das die immobilienpolitischen Ziele der Bundesregierung unterstützt und für fast alle Bundesbehörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt. Dementsprechend sind wir in ganz Deutsch... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
LKC ist eine expansive Unternehmens­gruppe von Wirtschafts­prüfern, Rechtsanwälten, Steuer­beratern und Unter­nehmens­beratern mit derzeit über 600 Mit­arbeitern an 24 Stand­orten. Mit dem Anspruch „Qualität für Unter­nehmen, Unter­nehmer und Privat­personen“ bieten wir einen Full Service für uns... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter/in (gn)
Brennen Sie für Ihren Beruf und schätzen einen pünkt­lichen Feier­abend? Sie besitzen fundierte Erfahrung in der Finanz­buchhaltung? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt für Ihren beruf­lichen Einstieg bei der PVS Westfalen-Nord! Wir bieten nicht nur sichere und faire Arbeits­bedingungen, sonder... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Buchtipp: Vermieter 1x1

vermieter1x1-umschlag-web_330px.jpgVermieter sein ist nicht leicht. Es gibt viel zu regeln und Einiges zu beachten. Vermieter 1x1 versteht sich als praktischer Leitfaden für Vermieter, der zwar juristische Hintergründe vermittelt, aber keinen unnötigen Ballast mitschleppt. Im Anhang finden Vermieter zahlreiche Muster-Vorlagen: Von der Mieter-Selbstauskunft, über Mietvertrag, Modernisierungsankündigung oder Mieterhöhung bis zur Mietkündigung. E-Book 18,90 EUR hier bestellen >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>