mich beschäftigt derzeit folgende Fragestellung:
Eine GmbH zieht aus den eigenen Geschäftsräumen in eine private Wohnung (Arbeitszimmer). Kann der Gesellschafter, der das Arbeitszimmer zur Verfügung stellt dafür Miete berechnen? Auch wenn die Nutzung des Zimmers nur anteilig betrieblich ist?
Bzw. kann der Gesellschafter aus Vereinfachungsgründen auf eine Berechnung von Miete inkl. Nebenkosten verzichten, ohne dass das FA von einer verdeckten Einlage ausgeht? Ich meine hier wirklich aus der Praxis-Sicht. Lasst mal die Theorie ein wenig beiseite.
LG, Biene
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