( z.B. Docuware, Elo etc.) nicht mehr vorhanden sind.
Welche Folgen kann dies haben bei einer Betriebsprüfung?
Sollte man vorab schon irgendwelche Schritte einleiten gegenüber dem Finanzamt über den Steuerberater?
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21.06.2022 22:57:58
Wie ist es wenn man durch einen Virenangriff alle Rechnungen über die vergangen Jahre hinweg im digitalten Dokumentenmanagement
( z.B. Docuware, Elo etc.) nicht mehr vorhanden sind. Welche Folgen kann dies haben bei einer Betriebsprüfung? Sollte man vorab schon irgendwelche Schritte einleiten gegenüber dem Finanzamt über den Steuerberater? |
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24.06.2022 23:34:29
Das Finanzamt wird halt dann den steuerlichen Sachverhalt schätzen. In der Regel laufen solche Schätzungen nicht zu Gunsten der Firma.
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28.06.2022 01:47:30
"Das Finanzamt wird denn....Schätzen...."
Triff dies auch zu wenn die Dokumente / Rechnungen durch einen Virus nicht mehr zugänglich sind, nicht mehr da sind? Oder lässt das Finanzamt da noch Gnade walten? |
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28.06.2022 12:21:08
Es sollte genau dokumentiert werden (Umfang und Art), und durch einen externen IT Sachverständigen glaubhhaft nachgewiesen werden.
Wenn sonst keine anderen Gründe vorliegen, an der ordnungsgemäßen Buchführung zu zweifeln, sollte es keine nachteiligen Folgen haben. Der Schlüssel ist hier eine genaue Aufklärung und offene Kommunikation mit dwn Behörden (u.a. Finanzamt) |
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29.07.2022 13:02:48
Man muss dann schon offen und sofort kommunizieren und es muss glaubwürdig sein. Man wird sich die Frage gefallen lassen müssen, warum man die Unterlagen nicht jährlich auf physische Datenträger (CD/DVD) archiviert und warum man es unterlassen hat, regelmäßig Datensicherungen durchzuführen. Das wäre mindestens einfache Fahrlässigkeit, könnte aber auch als grob fahrlässig aufgefasst werden. Da das Ganze mehrere Jahre betrifft, kann man sich schon mal auf eine baldige Betriebsprüfung gefasst machen und ich würde sofort einen Steuerberater dazuziehen und ggf. auch einen Steuerfachanwalt im Hintergrund haben.
Als Geschäftsführer treffen einen viele Pflichten und die sorgfältige und lückenlose Buchhaltung und deren Dokumentation und Sicherung der Unterlagen gehört dazu. Gesetzlich gilt die 10 Jahresfrist für die Aufbewahrung, das gilt auch digital. |
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