Wechsel Gewinnermittlungsart EÜR zu Betriebsvermögensvergleich

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Wechsel Gewinnermittlungsart EÜR zu Betriebsvermögensvergleich, Was passiert mit der Umsatzsteuer?
Hallo alle,

es geht um ein Unternehmen, welches zum 01.01.2016 vom FA aufgefordert wurde ab 01.01 einen Betriebsvermögensvergleich (IST-Versteuerung) zu machen. Es muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden.

Die Eröffnungsbilanz ist fast fertig. Allerdings gibt es eine Unklarheit bzgl. der Umsatzsteuer von offenen Forderungen aus dem Vorjahr.

Angenommen es gibt aus dem Jahr 2015 eine Forderung 11.900 EUR inkl. UST. Gebucht wurde als Eröffnungsbuchung im neuen Jahr 1401 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) an 9000 (Saldenvorträge Sachkonten - SKR03) mit einem Betrag von 11.900 EUR. Als die Zahlung eingegangen ist im Januar wurde dann 1210 (Bank) an 1401 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) gebucht.

So wie ich das verstehe, muss man die Forderungen aus dem Vorjahr (2015) im Jahr 2016 im Rahmen des Jahresabschlusses als Übergangsgewinn versteuern. Was ist mit der Umsatzsteuer? Ist die sofort fällig? Wie würden die richtigen Buchungssätze lauten?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße,
Konstantin
Ertragsteuerliche Gewinnermittlung und Berechnung der Umsatzsteuer haben nichts miteinander zu tun. Der Übergang zur Bilanzierung heißt nicht zwangsläufig, dass ihr die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer nicht mehr anwenden dürft. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen des Par. 20 UStG erfüllt sind, insbesondere Vorjahresumsatz nicht mehr als 500.000 Euro.
Ihr habt ja vorher wohl EÜR gemacht. Forderungen in der EÜR zu buchen ist nicht ganz ohne. Ihr müsst kontrollieren ob die Forderungen am Jahresende wieder aus den Erlösen korrigiert wurden. Da die Forderung zum Jahresende ja noch offen war, darf der Gewinn des Vorjahres nicht beeinflusst werden. Wenn ihr jetzt bei der Bilanzierung auch gegen Forderungen bucht, wird der Erlös gar nicht erfasst. Darum muss eine Überleitungsrechnung gemacht werden, in der der Erlös korrigiert wird. Gleiches bei der UST. Dazu kommt noch, dass die UST in der EÜR gewinnwirksam gebucht wird, bei der Bilanzierung hingegen gewinnneutral. D.h. in eurem Fall darf die UST weder den Vorjahres- noch den laufenden Gewinn beeinflussen.
Grüße aus dem Rosendorf Steinfurth
Hallo konstantinm,

die beiden vorherigen Kommentare sind leider etwas am Ziel vorbei.

Wie Sie richtig sehen, müssen die Forderungen im Rahmen der Übergangsrechnung erfasst werden. Dabei geht der Nettoumsatz auf Erlöse und die Umsatzsteuer (bei Istversteuerung) auf das Konto Noch nicht fällige Umsatzsteuer. Bei SKR03 zum Bsp. 1766.
Das wars dann auch schon.

Ich hoffe ich konnte helfen.

MfG
Zitat
ArnoGe schreibt:
die beiden vorherigen Kommentare sind leider etwas am Ziel vorbei.

Ein gesundes Selbstbewusstsein ist sicherlich eine tolle Sache. Bevor man sich wertend über andere Beiträge äußert, ist es jedoch ratsam, den Ausgangssachverhalt vollständig zu lesen und zu durchdringen:

Zitat
konstantinm schreibt:
Was ist mit der Umsatzsteuer? Ist die sofort fällig?

Dementsprechend habe ich Konstantin auf die geltende Rechtslage hingewiesen, nach der die Steuer nicht auf einen Schlag fällig wird.

:sleep:
Bearbeitet: gustav - 02.03.2016 20:31:02
Hallo nochmal,
Die IST-Versteuerung wenden wir weiterhin an. Darum ging es mir nicht.
Mir geht es um die monatliche Vorauszahlung der Umsatzsteuer. Bei den o.a. Buchungssätzen würde das Buchhaltungsprogramm in beiden Monaten Dez. und Jan. die UST (1900 EUR) aus der Forderung nicht in der Voranmeldung eintragen und ich diese folglich nicht vorauszahlen. Soweit ich weiß, muss die UST aber immer gleich gezahlt werden.
Daher meine Frage nach dem korrekten Buchungssatz.
Hallo konstantinm,

wie ich schon erklärte, wird im ersten Schritt (Eröffnungsbilanz) die Umsatzsteuer der Ausgangsrechnungen auf das Konto "noch nicht fällige USt" gebucht. Wenn jetzt der Zahlungseingang kommt, gibt es zwei Buchungssätze.

1. Zahlungseingang:     Bank    an Debitor

2. Umsatzsteuer:              USt noch nicht fällig    an USt 19%

Meistens macht den zweiten Buchungssatz das Bf-Programm von allein.

Klärt das Ihre Frage? Wenn nicht einfach weiter fragen.

MfG
Hallo ArnoG,

vielen Dank. Denke das hilft mir schon. Werde das so meinem Bruder, der mich bei der Buchhaltung unterstützt, vorlegen. Sonst frage ich nochmal nach - danke.

Viele Grüße
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