Weiterberechnung von Reklamationskosten an den Lieferanten im EU-Ausland

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Weiterberechnung von Reklamationskosten an den Lieferanten im EU-Ausland, Wie ist die umsatzsteuerrechtliche Behandlung (Rechnungslegung) bei Weiterberechnung von Reklamationskosten an den Lieferanten im EU-Ausland korrekt?
Hallo zusammen,

wir haben im Unternehmen gerade eine Diskussion entfacht, bei dir wir uns nicht sicher sind, was denn die korrekte Lösung ist und leider habe ich trotz stundenlanger Forenrecherche keine passende Antwort gefunden.

Es gibt folgende Fallkonstellation:
Wir kaufen Ware bei einem Lieferanten in Italien EXW ein. Als die von uns beauftragte deutsche Spedition die letzte Warenlieferung (Abholung) beim italienischen Lieferanten übernehmen wollte, wurde dort gestreikt und der LKW musste leer zurück fahren. Die Spedition hat uns nun die Kosten für die Leerfahrt in Rechnung gestellt, logischerweise mit 19% Mehrwehrtsteuer. Jetzt haben wir aufgrund dessen gegenüber dem italienischen Lieferanten eine Reklamation eröffnet und wollen die Kosten für die Leerfahrt weiterberechnen.

Aber wie muss unsere Rechnung aussehen? Es handelt sich dabei ja weder um Lieferung einer Ware, noch einer Dienstleistung oder einer sonstigen Leistung. Sprich unser italienischer Lieferant ist in dem Sinne kein Leistungsempfänger. Für uns scheidet daher das Reverse-Charge-Verfahren aus. Ist das korrekt? Müssen wir auf der Weiterberechnung eine Steuer ausweisen? Wenn ja welche?

Ich hoffe jemand kann uns hier helfen.

Vielen Dank schon mal vorab!
MfG, M. Ruf
Hi,

Es geht um den Schadenersatz, der nicht steuerbar ist, da kein Leistungsaustausch stattfindet. Schreib "Für den entstandenen Schaden berechnen wir Ihnen den Betrag XY ". Ohne Umsatzsteuer.
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