Corona Tests für Kunden (Friseurbetrieb)

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Corona Tests für Kunden (Friseurbetrieb)
Hallo zusammen,

mein Kunde betreibt einen Friseursalon und hat Corona Tests für die Kunden eingekauft. Können diese in vollem Umfang als Betriebsausgabe angesetzt werden? Und wenn ja, welches Konto nimmt man dafür am besten? (SKR 3) Danke!
Ja

4980 (mit Fragezeichen)
Hallo,

ich habe viel im Internet recherchiert, aber nirgends konnte ich eine Bestätigung zum Corona-Test für Kunden
als Betriebsausgabe finden.

gustav nennt auch keine Quellenangabe, was ich generell immer mache, wenn ich hier im Forum Antworten gebe.

Sorry, aber ich würde mich nicht auf seine Antwort verlassen.
Und falls ich etwas zum Buchen hätte, würde ich mir immer ein entsprechendes Unterkonto erstellen mit eigener Nummer und
das benennten.

Zur Not kann man auch auf die Seite der Innung gehen oder dort mal anrufen. Die müssten sich da ja auch auskennen.

LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
gustav nennt auch keine Quellenangabe, was ich generell immer mache, wenn ich hier im Forum Antworten gebe.

Wahrscheinlich liegt der Unterschied darin begründet, dass ich in der Lage bin, das Einkommensteuergesetz kraft eigenen Wissens anzuwenden und mich nicht auf das Internet verlassen muss.

Aber gern liefere ich eine Begründung nach: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Da Friseure derzeit nur gestestete Kunden bedienen dürfen, liegt die betriebliche Veranlassung auf der Hand.
Hallo an gustav,

sorry, es war nicht bös gemeint, dass ich das angezweifelt habe.
Ich kenne natürlich auch die betriebliche Veranlassung, mit der man so gut wie fast alles begründen kann.
Das gilt solange bis es dann wieder eine neue Richtlinie rauskommt oder einer klagt, wenn er keine Betriebsausgaben geltend machen kann.
Und gerade bei Corona-Maßnahmen ändert sich laufend was.


Aber als "Finanzbuchhalterin" ist mir das immer so beigebracht worden, Genauigkeit, Quellenangabe, recherchieren, nachfragen,  etc..
und es ist wirklich  das erste Mal, dass ich so was lese.

Ich selbst habe bei einem Steuerberater gearbeitet und hatte Mandanten im Friseurhandwerk zum buchen.
Dass die Friseure hohe Hygenie.Konzepte auferlegt bekommen haben, die auch eine Menge Geld kosten, ist mir auch bewusst,
Umso mehr wundert es mich, dass die Friseure auch noch für den Kunden die Corona-Tests bezahlen. Das müssen dann schon Luxusfriseure
sein, die hohe Preise verlangen. Ein normaler Friseur, kommt kaum raus mit seinen Kosten, weil er nicht mehr so viele Kunden bedienen kann,
wie vorher und nicht noch den Gewinn durch vermehrte Betriebsausgaben drücken muss.

Buchungsvorschlag: Konto sonstiger Betriebsbedarf kopieren, Unterkonto anlegen, Überschrift Corona Hygienekonzept incl. Tests. oder nur
Corona Tests. Ist auch nachher für die Preiskalkulation besser. Als Buchhalterin kann man ja auch diesen Mehrservice bieten.

Wünsche noch erholsame besinnliche Feiertage.
LG
Zitat
Fachkraft schreibt:
Aber als "Finanzbuchhalterin" ist mir das immer so beigebracht worden, Genauigkeit, Quellenangabe, recherchieren, nachfragen,  etc..
und es ist wirklich  das erste Mal, dass ich so was lese.

Dagegen ist auch absolut nichts einzuwenden. Aber Internetgläubigkeit kann den eigenen Verstand nicht ersetzen.
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