Musikrechte als Vermögensgegenstand

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Musikrechte als Vermögensgegenstand, Darf man veröffentlichte und unveröffentlichte Musikrechte als Vermögensgegenstände im Bilanz aktivieren?
Die XY GmbH, ein Musikverlag aus Berlin, hat im Jahr 2015die Rechte zur Vervielfältigung aller Veröffentlichungen, sowie von unveröffentlichtem Material, der Band „ZZZ“ für insgesamt 50 Mio. EUR erworben. Die Kaufentscheidung des Managements ist damit begründet, dass die berühmte Band aus den 60er Jahren ein großes Revival erlebt. Die XY GmbH möchte die Fans durch sogenannte „Special Editions“ mit unveröffentlichten Songs zum Kauf anregen.

Können die Rechte zur Vervielfältigung des veröffentlichten und unveröffentlichten Materials von „ZZZ“ bei der XY GmbH nach handelsrechtlichen GoB als Vermögensgegenstand aktiviert werden?
Zitat
...


[COLOR=#FF0033]Können [/COLOR]die Rechte zur Vervielfältigung des veröffentlichten und unveröffentlichten Materials von „ZZZ“ bei der XY GmbH nach handelsrechtlichen GoB als Vermögensgegenstand aktiviert werden?

Meine Einschätzung dazu:
"Können" bedeutet, es gäbe ein Wahlrecht (Aktivieren ja oder nein).
Die Rechte an Veröffentlichungen sind wohl als immaterielle Vermögensgüter zu werten und daher besteht kein Wahlrecht, sondern die Verpflichtung zur Aktivierung, wenn die Kriterien dazu erfüllt sind (selbstständige Verkehrsfähigkeit). Die Ausschlussgründe nach § 248 HGB (Gründungsaufwendungen, Aufwendungen zur Beschaffung von Eigenkapital, Aufwendungen für Versicherungen bzw. selbstgeschaffene Werten nach Abs. (2)) liegen wohl nicht vor.

LG
Bearbeitet: ghaffy - 13.09.2017 20:03:54 (unvollständiger Satz ;-))
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