Neuanschaffungen als Einheit zu buchen?

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[ geschlossen ] Neuanschaffungen als Einheit zu buchen?
Hallo,
ich habe eine Frage:
es soll eine neue Telefonanlage für unser Unternehmen für knapp 250.000 € gekauft werden. Es liegt ein Angebot mit einzelen Komponenten vor. Unter anderem natürlich auch diverse Modelle von Telefonen für diese TK-Anlage. Alle kosten zwischen 80 und 170 €. Diese Anlage ist als Neuanschaffung zu aktivieren und wird den technischen Anlagen im Anlagevermögen zugeordnet, richtig?
Wäre es möglich, die Telefone, die ja GWGs sind, auch als diese zu buchen? Eigentlich wird doch eine Neuanschaffung als solche auch insgesamt im Anlagevermögen gebucht, oder?
Mein Kollege meint, es wäre schwierig, nur die Telefone im Aufwand zu buchen. Was genau meint er damit?

Vielen Dank!
Hallo,

ich würde es als komplette Telefonanlage inkl. Telefon buchen. Da meiner Meinung nach hier von einen großen Vermögensgegenstand ausgegangen werden kann.

Gruß Reaper
Hallo,

ich würde das so sehen, daß die Telefone hier nicht einzeln bewertbar sind, sondern nur die Telefonanlage im Ganzen. Von daher würde ich das als ein Wirtschaftgut betrachten und abschreiben. Abschreibungszeitraum habe ich in der AfA-Tabelle 5 Jahre gefunden.
Bilibu
Hallo,

sehe es auch so wie Reaper und Bilibu und als gesamt wirtschaftliche Einheit aktivieren.
Siehe §255 HGB
Denn eine Telefonanlage ohne Telefone ist bestimmt nicht "betriebsbereit".

Gruß
Andreas
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