Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland

Anzeige

RS Controlling-System: Das RS- Controlling-System bietet Planung, Ist- Auswertung und Forecasting in einem Excel-System. Monatliche und mehrjährige Planung. Ganz einfach Ist- Zahlen mit Hilfe von Plan/Ist-Vergleichen, Kennzahlen und Kapitalflussrechnung analysieren. Im Rahmen der Vorschaurechnung (Forecasting) können Sie neben Ihren Plan- und Ist-Werten auch das auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse basierende Jahresergebnis hochrechnen.  

Preis: 238,- EUR  Alle Funktionen im Überblick >>.

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Umsatzsteuer bei Lieferung nach Belgien und Rechnung nach Deutschland
Hallo zusammen,

habe folgendes Problem mit der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Lieferung / Rechnung. Das ist die Ausgangslage:

Unternehmen A aus Belgien bestellt bei Unternehmen B in Deutschland. B liefert die Produkte zu Unternehmen A nach Belgien.  B stellt die Rechnung auf Unternehmen C aus Deutschland aus.

Muss in diesem Fall deutsche Umsatzsteuer an das Unternehmen C berechnet werden?
Hallo Dahuwi,

nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".

Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.

Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.

Grüße
Momo

Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 10:03:43 (Stopp habe Unternehmen C nicht gesehen!)
Hallo allerseits,

mein erster Lösungsvorschlag vorbehaltlich einer Konkretisierung des Sachverhalts:

auf der Ebene A ---> B handelt es sich um einen innergemeinschaftliche Erwerb durch A. Lieferung durch B in D steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG. Kein USt-Ausweis in der Rechnung. Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers ist nicht notwendig (§ 14a Abs. 3 UStG), schadet aber auch nicht. Angabe zur Steuerfreiheit muss enthalten sein.

Unklar bleibt, was C mit der Sache zu tun hat. (Nur Rechnungsempfänger?, Liefert A die Ware an C?) Ob an C eine gesonderte Rechnung zu stellen ist und wie diese auszusehen hat, kann man letztendlich erst sagen, wenn Dahuwi den Sachverhalt konkretisiert hat.


Gruß
Gustav
Zitat
Momo schreibt:
Hallo Dahuwi,



nein in diesem Fall auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen, aber sowohl eure USt ID als auch die des Unternehmen B sollte auf der Rechnung stehen, sowie der Satz: " Steuerschuldner ist der Leistungsempfänger".



Hierdurch muss Firma B die Steuern, für sie als VSt an den Belgischen Staat abführen an eurer Stelle.



Steuerfreie Umsätze - §4 Nr.2 bis 7 UStG (ausfuhr nicht EG) wäre das richtige Buchungskonto hierfür.



Grüße

Momo



Für Unternehmen C gilt, reguläre Rechnungsstellung wie mit jedem anderen Unternehmen in DE, Lieferanschrift ist nicht abhängig von Rechnungsempfänger. Gehe davon aus das es sich bei dem Rechnungsempfänger um eine Firma mit Sitz in DE handelt, die auch eine DE ID Nr. hat. Dann berechnet ihr ganz normal 19%.

Noch mal allgemein:

Unternehmen A aus Belgien bestellt die Ware und bekommt diese geliefert. Unternehmen B stellt hierfür keine Rechnung  an Unternehmen A aus. Bei Unternehmen C handelt es sich um die deutsche Niederlassung von Unternehmen A.  Unternehmen C aus Deutschland soll die Ware aber berechnet bekommen.
Hallo,

da Unternehmen C  (deutsche Firma) Firma die Rechnung bekommt. Firma C eine andere  Umsatzsteueridentnr. hat wie Firma A
Rechnungsadresse Deutschland ist muss Umsatzsteuer bezahlt werden. Meines wissens nach kann keine Deutsche Firma an eine Deutsche Firma Umsatztsteuerfrei liefern. Die Firma A ist zwar Leistungsempfänger aber kein Leistungserbringer. Frag mich eh warum die  Deutsche Firma C die Rechnung bezahlen soll. Oder wollen die 1% Umsatzsteuer sparen in dem die das nicht mit einander verrechnen.

Gruß

Eve
Hi alle zusammen,

@Dahuwi,: also dass du an Unternehmen A lieferst ist bei der Rechnungsstellung nicht relevant (Lieferanschrift). Für die Rechnungsstellung wichtig ist, wer ist der Auftraggeber und Rechnungsempfäner.
Das ist in deinem Fall Unternehmen C. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Unternehmung, ergo musst du ganz normal 19% MwSt in Rechnung stellen.

Hoffe wir haben jetzt Licht in der Angelegenheit  :D



Grüße Momo
Bearbeitet: Momo - 24.06.2010 13:28:17
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.

Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.

Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.

Gruß
Gustav
Zitat
Gustav schreibt:
Leider muss ich hier gegen den Strom schwimmen: Die Lieferung ist in D steuerfrei.



Da die Ware von Deutschland in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung, die in D gemäß § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG steuerfrei ist. Die Besteuerung folgt dem Warenweg, nicht dem Postweg der Rechnung. Empfänger A hat in Belgien einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.



Dass die Rechnung an C im Inland versandt wird, spielt für die Steuerfreiheit keine Rolle. In der Rechnung ist A als Leistungsempfänger mit seiner belgischen UID anzugeben. C ist lediglich der postalische Adressat.



Gruß

Gustav

Hi Gustav,

genau so habe ich mir das auch gedacht. Vielen lieben Dank für die Hilfe.

Gruss,
Dahuwi
Guten Morgen,

oh  :o

Wir haben auch Kunden und Leistungsempfänger in unterschiedlichen Ländern. Bisher haben wir die Rechnungsstellung immer mit dem vom Auftraggeber erforderlichen länderspezifischen Regeln gemacht. Da wir oft auch direkt zum Endkunden liefern.

@Gustav : Ist dies grundsätzlich so, oder nur wenn es sich um eine Firma mit verschiedenen Ländersitzen handelt??? Denn wenn es so, wie ich dich oben verstehe, grundsätzlich so ist, wäre hier ja die gesamte Rechnungsstellung falsch!!!  :o

Grüße Momo
Hallo Momo,

grundsätzlich ist das immer so. Abweichungen können sich bei Reihengeschäften ergeben.

Dass der Warenweg über die Besteuerung entscheidet, ergibt sich klar aus dem Gesetz:

§ 6 Abs. 1 UStG (für Ausfuhren):

(1)  Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung
1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
3. der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer (...)

§ 6a Abs. 1 UStG (für innergemeinschaftliche Lieferungen):

(1)  Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet; (...)

Vom Rechnungsweg steht da nichts. Die kann sonstwo hingehen.

Gruß
Gustav
Seiten: 1
Antworten

News


Führungsstil kann Vorteile auf dem Bewerbermarkt verschaffen Führungsstil kann Vorteile auf dem Bewerbermarkt verschaffen Der Fachkräftemangel droht sich nicht zuletzt wegen der demografischen Entwicklung weiter auszubreiten. Fehlendes qualifiziertes Personal ist ein seit Langem grassierendes Problem, das zahlreiche Unternehmen......

BFH: 1-Prozent-Regelung kann auch für Handwerker-Kfz gelten BFH: 1-Prozent-Regelung kann auch für Handwerker-Kfz gelten Eigentlich ist die Ein-Prozent-Regelung, wonach bei der Berechnung der Einkommensteuer 1 Prozent des Bruttolistenpreises des betreffenden Fahrzeugs zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet wird, auf Lkw ......

Bürokratieentlastungsgesetz - Die wichtigsten Änderungen im Überblick Bürokratieentlastungsgesetz - Die wichtigsten Änderungen im Überblick In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsfraktionen auf weniger Bürokratie für Bürger, Unternehmen und Verwaltung verständigt. Eckpunkte für dieses Bürokratieentlastungsgesetz hat das Kabinett......


Aktuelle Stellenangebote


Teamleiterin / Teamleiter in der Anlagenbuchhaltung der Sparte Finanzen (w/m/d) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist das Immobilienunternehmen des Bundes. Wir kümmern uns mit über 7.000 Beschäftigten an mehr als 120 Standorten in Deutschland um Immobilien u......

Buchhalter*in / Sachbearbeiter*in Finanzen / Reisekosten Das Max-Planck-Institut für Multidisziplinäre Naturwissenschaften ist ein international führendes Fo­schungs­institut von außer­gewöhnlicher wissen­schaftlicher Breite in den Be­reichen Bio­logie, Che......

Group Accountant / Referent (m/w/d) Konzernrechnungswesen Wir lieben, was wir tun: Wir liefern unseren Kund:innen weltweit Gewürze sowie kulinarische Trends – und inspirieren sie damit zu neuen Geschmackserlebnissen. Mit Leidenschaft und Neugier sorgen wir t......

Hauptbuchhalter (m/w/d) SIE LIEBEN ES, NEUE WEGE ZU GEHEN? Gehen Sie mit uns in die Zukunft. Teamgeist, geballte Expertenpower, Verantwortung und Networking: Daraus schmieden wir bei STAR innovative Produkte und Dienst­leist......

Sachbearbeiter*in (m/w/d) Controlling / Rechnungswesen Als mittelständisches Familienunternehmen mit rund 100 Beschäftigten und über 135-jähriger Geschichte sind wir spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung intelligenter, maß­geschneiderter und n......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) Der Verkehr ist unsere Welt. Die Produkte und Systeme von SWARCO machen ihn sicherer, flüssiger und komfortabler. 5.300 MobilitätsexpertInnen arbeiten weltweit an den Verkehrslösungen für morgen und ü......

Premium-Mitgliedschaft

Erhalten Sie als StudentIn oder Auszubildene(r) Zugriff auf Premium-Inhalte von Controlling-Portal.de und Rechnungswesen-Portal.de zum Vorzugspreis von 39,- EUR für 2 Jahre. Aktuelle und ständig erweiterte Fachbeiträge, ausgewählte sonst kostenpflichtige Excel-Vorlagen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unsere Premium-Inhalte.

Weitere Informationen zum Ausbildungspaket >>
Anzeige
Excel-Vorlagen für Controlling und Rechnungswesen

Stellenanzeigen

Internationaler Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Als einer der globalen Marktführer in der Messtechnik-Branche entwickelt die Helmut Fischer GmbH weltweit mit mehr als 700 Mitarbeitenden hoch­quali­ta­tive Produkte zur Schicht­dicken­messung, Material­analyse, Werk­stoff­prüfung und Mikrohärte. Mehr Infos >>

Industriekaufmann / Industriekauffrau als Debitorenbuchhalter (m/w/d)
In der ALTANA Gruppe arbeiten Sie in einer einzigartigen Innovationskultur, in der die Förderung individueller Ideen und Fähigkeiten und ein offenes, vertrauensvolles Miteinander großgeschrieben werden. BYK-Gardner bietet Ihnen eine Menge Vorteile. Im Detail: eine angenehme Betriebsgröße, in der ... Mehr Infos >>

Teamleitung (m/w/d) Debitorenbuchhaltung
Wir sind Hamburgs größtes und führendes Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfallwirtschaft und Reinigung. Mit fast 4.000 Mitarbeiter:innen im Konzern operieren wir als FullService-Partnerin im öffentlichen, gewerblichen und privaten Auftrag. Mehr Infos >>

stellv. Abteilungsleitung Rechnungswesen (m/w/d)
Die KAIFU-NORDLAND eG ist eine moderne und zukunftsorientierte Wohnungsbaugenossenschaft und bewirtschaftet mit rund 65 Mitarbeitern circa 5.000 Wohnungen, wovon etwa die Hälfte im Bezirk Eimsbüttel liegen und sich im Übrigen auf viele andere Stadtteile in Hamburg verteilen. Als engagierter Diens... Mehr Infos >>

Hauptbuchhalter / Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir bieten nicht einfach einen neuen Job, sondern einen Ort, an dem Sie sich entfalten können. Bei uns gibt es keine Ell­bogen, sondern ein Team, das zusam­men anpackt, fürein­ander da ist und ge­mein­sam Großes erreicht. Bei uns sind Sie nicht nur Teil eines Projek­tes, sondern über­nehmen Ver­a... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte(r) oder Buchhalter(in) Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Bei Fahrrad-XXL Kalker erlebst Du die ganze Vielfalt der Fahrradwelt. Mit über 100 Jahren Erfahrung bieten wir Dir, als traditionsreiches Familienunternehmen, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten, Fachkompetenz und ein einzigartiges Arbeitsklima. Unser qualifiziertes und sportbegeistertes Team ... Mehr Infos >>

Leiter Finanz- und Rechnungswesen / Controlling / Personalwesen (m/w/d)
Wir sind ein erfolgreiches, international tätiges Unternehmen der Trützschler Gruppe mit mehr als 3.000 Beschäftigten weltweit. Als metallverarbeitendes Unternehmen sind wir in unserem Spezialgebiet, der Entwicklung und Produktion von Komponenten zur Verarbeitung textiler Rohstoffe, Inbegriff für... Mehr Infos >>

Senior Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Wir sind seit 2007 Betreiber von mehrsprachigen Krippen und Kindergärten mit derzeit 24 Einrichtungen in München, Münchner Umland und weiteren Standorten in Bayern sowie in Baden-Württemberg. Wir bieten über 1350 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 6 Monaten bis zum Schuleintritt an und besc... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>
Neu! Ihre Werbung hier. Jetzt Banner oder Tipp-Anzeige auf Klick-Basis buchen. Weitere Infos hier >>

JOB- TIPP

Stellenmarkt.jpg
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Ihr Stellengesuch können Sie kostenfrei über ein einfaches Online-Formular erstellen. Zur Stellenbörse >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

Logo290122.png
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>
ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Excel-Vorlage SWOT Analyse Dashboard

SWOT-Analyse-mit-Excel.png
In dieser Excel-Vorlage können Sie 4 verschiedene Charts individuell pro Bereich der SWOT Analyse auswählen. Wenn diese zum Einsatz kommt, ist es sehr hilfreich, professionelle Business-Charts zu erstellen, um die jeweilige Situation besser darzustellen.
Mehr Informationen >>

ETF-Rechner

Der ETF-Rechner vergleicht die mögliche Wertenwicklung von ausschüttenden und thesaurierenden Aktien-ETFs zu den eingegebenen Annahmen. Das Excel-Tools funktioniert wie ein Zinseszinsrechner, optimiert auf ETFs!
Mehr Informationen >>

RS Controlling-System für EÜR inkl. Liquiditätsplanung

RS Controlling System.png
Mit dem RS-Controlling-System für Einnahme-Überschuss-Rechnung steuern Sie erfolgreich ihr Unternehmen. Dieses Tool ermöglicht es Ihnen ihr Unternehmen zu planen, zu analysieren und zu steuern. Durch den Soll-/Ist-Vergleich für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Sie gezielt  Abweichungen analysieren. 
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen.. Preis 47,60 EUR Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen umd einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung