Eingangsrechnung Weiterbelasten

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Eingangsrechnung Weiterbelasten, Umsatzsteuer
Hallo zusammen!
Ich habe mich nun extra hier angemeldet weil ich eine Frage zu Weiterbelastungsrechnungen und die Handhabung der Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer habe, die mich seit Tagen umtreibt. Ich hoffe, jemand kann mir helfen 🙏
Ich selber komme nicht aus den Bereich Buchhaltung, kenne mich also nicht wirklich aus, also vorab sorry für eine vielleicht etwas dumme Frage  :oops:
Folgender Sachverhalt:
Das Unternehmen erhält eine Eingangsrechnung. Hierauf sind 7% Umsatzsteuer berechnet. Diese Rechnung muss nun jedoch an den „Endkunden“ weiter belastet werden, und zwar 1:1. Und das „weiterbelastende“ Unternehmen muss seine Rechnung mit 19% Umsatzsteuer ausweisen. Hier ist jetzt meine Frage, ob dem Unternehmen dadurch ein Verlust entsteht da der Rechnungsbetrag am Ende der selbe ist. Bsp.

Eingangsrechnung
Netto: 934,58 €
Ust: 65,42 €
Gesamt: 1000 €

Weiterbelastung/Ausgangsrechnung an Kunden
Netto: 840,34 €
MwSt: 159,66 €
Gesamt: 1000 €

Wo ist hier der Verlust zu bezeichnen? Entsteht überhaupt einer für das Unternehmen? Und wenn ja, woraus berechnet man diesen? Aus der Differenz der Nettobeträge? Aus der Differenz der Mehrwertsteuer? Oder ist der Verlust hier einfach aus den 12% Differenz von 7% zu 19% zu berechnen?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Antworten auf meinen halb verzweifelten Beitrag!

Lieben Gruß
Welcher Preis wurde mit dem Endkunden vereinbart?
Hi,

es heißt, dass die Unterkunftsrechnungen 1:1 an den Kunden weiter gegeben werden. Aus dieser Aussage werde ich nicht so recht schlau. Das würde für mich heißen: Eingangsrechnung bspw. 1000 € brutto, Weiterbelastung 1000 € brutto  :denk:

LG
:wink1: hallo LiLu2011,

Die Beträge zur weiterbrechnung beziehen sich immer auf den netto Wert.
Dadurch entsteht dann kein Verlust.

Ein Unternehmen kann nicht den Brutto Betrag inkl. Steuern weitergeben, wenn es sich um unterschiedliche Steuersätze handelt.

Hier wäre wenn eine WB Umsatzsteuerfrei in Betracht zu ziehen, wenn die Leistung Im Auftrag und in Rechnung für den anderen erbracht wurde. Und.man sozusagen nur zwischen Händler ist.
Für diesen Fall wäre es ratsam sich mit der Steuerlichen Beihilfe (Steuerberater).in Verbindung zu setzen, wie es in.dem konkreten Fall zu handhaben ist.

Wir berechnen öfter Fremdleistungen an Kunden, teils 1 zu 1 weiter.
Doch nehmen wir immer den Netto Betrag zur Rechnungslegung her


Für einen Unternehmer, welcher Umsatzsteuer berechnen kann, ist es egal welche Vorsteuer er aus der Rechnung zieht.
Anders natürlich bei den Endverbraucher.

Herzliche Grüße

Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Wie der Begriff schon sagt, soll die Belastung des Unternehmers weitergegeben werden.  Diese beträgt im obigen Beispiel 934,58 Euro, sofern der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Auf diesen Betrag schlägt er 19 % Steuer drauf und berechnet dem Kunden brutto 1.112,15 Euro. Der vorsteuerabzugsberechtigte Kunde holt sich die Steuer vom FA wieder, sofern auch er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. So kommen unterm Strich 934,58 Euro 1:1  beim Kunden als Kosten an.
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