ich buche für für Unternehmer B. Ein-Personen GmbH
Folgender Fall:
Unternehmer B mit Sitz im Inland bestellt Ware von Unternehmer E auch mit Sitz im Inland.
Auf der Rechnung ist der Nettowarenwert + Zusatzaufwendungen (Transportkosten, Dieselzuschlag) vermerkt ohne Ausweis der Umsatzsteuer.
Auf der Rechnung ist vermerkt:
Der Beleg enthält steuerfreie Ausfuhrlieferungen gemäß §4 Nr. 1a UstG
Ursprungserklärung:
Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte EU-
Ursprungswaren sind.
Also gehe aus, dass Unternehmer E die bestellte Ware im EU Ausland gekauft hat und vermutlich diese Ware direkt aus dem Ausland an die Lieferadresse des
Unternehmers B versendet hat.
Habe natürlich auch den Begriff "Ursprungserklärung" gegoogelt, beim Zoll und bei der IHK nachgelesen.
Aber warum handelt es sich um Ausfuhrlieferung ? Es ist doch Ware nach Deutschland geliefert worden, also Einfuhr und zwar nicht Drittland sondern EU.
Es wurde doch keine Ware ins Ausland geliefert weder von Unternehmer B noch von Unternehmer E.
Gebucht habe ich das auf Konto Wareneinkauf ohne Vorsteuer
Aber mir ist der Sachverhalt nicht klar. Mein erster Gedanke war, dass Unternehmer E Unternehmer B falsch als Kunde Ausland angelegt hat.
Beide Unternehmer hätten ja auch eine Umsatzsteuer ID.
Für Unternehmer E wäre es doch innergemeinschaftlicher Erwerb und für Unternehmer B dann ein normaler Kauf aus dem Inland ?
Was denkt ihr ?