Steuerfreie Ausfuhrlieferung

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Steuerfreie Ausfuhrlieferung
Liebe Forumsmitglieder,

ich buche für für Unternehmer B. Ein-Personen GmbH

Folgender Fall:
Unternehmer B mit Sitz im  Inland bestellt Ware von Unternehmer E auch mit Sitz im Inland.

Auf der Rechnung ist der Nettowarenwert + Zusatzaufwendungen (Transportkosten, Dieselzuschlag) vermerkt ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

Auf der Rechnung ist vermerkt:
Der Beleg enthält steuerfreie Ausfuhrlieferungen gemäß §4 Nr. 1a UstG

Ursprungserklärung:
Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte  EU-
Ursprungswaren sind.

Also gehe aus, dass Unternehmer E die bestellte Ware im EU Ausland gekauft hat und vermutlich diese Ware direkt aus dem Ausland an die Lieferadresse des
Unternehmers B versendet hat.

Habe natürlich auch den Begriff "Ursprungserklärung" gegoogelt, beim Zoll und bei der IHK nachgelesen.

Aber warum handelt es sich um Ausfuhrlieferung ? Es ist doch Ware nach Deutschland geliefert worden, also Einfuhr und zwar nicht Drittland sondern EU.
Es wurde doch keine Ware ins Ausland geliefert weder von Unternehmer B noch von Unternehmer E.

Gebucht habe ich das auf Konto Wareneinkauf ohne Vorsteuer

Aber mir ist der Sachverhalt nicht klar. Mein erster Gedanke war, dass Unternehmer E Unternehmer B falsch als Kunde Ausland angelegt hat.
Beide Unternehmer hätten ja auch eine Umsatzsteuer ID.

Für Unternehmer E wäre es doch innergemeinschaftlicher Erwerb und für Unternehmer B dann ein normaler Kauf aus dem Inland ?

Was denkt ihr ?
Liebe Forumsmitglieder,

die Rechnung war falsch fakturiert.

Unternehmer B hat von Unternehmer E eine korrigierte Rechnung bekommen mit Ausweis der Mehrwertsteuer.

Er musste die Mehrwertsteuer nachzahlen.

So kann es auch mal gehen.

Natürlich waren auch Gedanken wie Reihengeschäft und innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft im Raum.

Aber das war es letztendlich doch nicht.
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