ich habe Anlagegüter, die werden sowohl privat, als auch Gewerblich von zwei unterschiedlichen Gewerben (meine Frau und ich) genutzt.
Im Anlagenverzeichnis (mache ich in Excel) liste ich die Anlagen auf und erstelle sofort alle Buchungssätze (die dann später in die EÜR gebucht werden können).
Ich habe dann für jeden "Abschreibungsbuchungssatz" eine Zeile. Am Ende dieser Zeile erfolgt die Aufteilung auf privat/GewerbeFrau/GewerbeIch.
Das war auch immer relativ "einfach", da alle Beträge Bruttobeträge waren, denn hatten beide die Umsatzsteuerbefreigung im Kleingewerbe.
Soweit so gut.
Nun habe ich einen Fehler für meine Buchungen 2015 gefunden!
Meine Frau ist auch rückwirkend für 2015 in Absprache mit dem FA zwischenzeitlich auf die Umsatzsteuer optiert.
Das führt nun dazu, dass wir in 2015 die Abschreibungen wie folgt aufteilen müssen:
-> Privat (irrelevant für's FA) / GewerbeFrau umsatzsteuerpflichtig also netto/ GewerbeIch umsatzsteuerbefreit also brutto
Wie mache ich das denn nun?
Kann ich die Abschreibungen Brutto berechnen und dann dem anteiligen Betrag für GewerbeFrau die Umsatzsteuer rausrechnen?
Oder muss ich die Anlagen zunächst "aufteilen" und dann mehrere seperate Abschreibungen auf die aufgeteilten Beträge durchführen?
Aber eins ist schon mal klar - für meine Frau habe ich die Vorsteuer für die Anlagen geltend gemacht und ihre anteiligen Abschreibungsbeträge sind brutto.
Muss dann wohl mal beim FA angekrochen kommen

Oder kann man sowas im Folgejahr "Korrektur buchen"?
Offtopic: Und bevor der Steuerberater-Hinweis kommt: Ist in der Mache! Habe die Schnauze voll! Wir sind bei 4000-5000 Buchungssätzen im Jahr (allerdings alles EÜR) und so langsam schaffe ich es zeitlich nicht mehr.