Abschreibung-welche Steuer?

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[ geschlossen ] Abschreibung-welche Steuer?
Ich habe eben erst gerade eine Buchhalterausbildung über eine Fernlehre angefangen. Leider lässt die Hilfsbereitschaft dieses Institutes zu wünschen übrig, wenn man eine Frage hat.
Ich bin zwar aus Österreich, hoffe aber, es ist nicht all zu viel Unterschied zwischen Österreich und Deutschland.
Bezüglich Abschreibungen (AfA): Um was es geht, ist mir schon klar. Nur um WELCHE Steuer handelt es sich denn da nun?
Die Abschreibungen stehen zwar im EINKOMMENSSTEUERGESETZ,  es wird jedoch die Umsatzsteuer abgeschrieben??
Kann mir das jemand bitte erklären, wie das zusammenhängt?? Vielen Dank!
Hallo TanjaK,

erst einmal Willkommen hier im Forum.

Ich kann nur für das Deutsche Steuerrecht schreiben.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist in D im § 7 EStG geregelt.
Die Umsatzsteuer wird bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens,
beim Finanzamt als Vorsteuer geltend gemacht.
Das Anlagegut wird also mit dem Nettobetrag aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Wie kommst du in diesem Zusammenhang darauf, dass die USt. abgeschrieben wird?
Kannst du das näher erläutern?

Gruß
Andreas
Hallo Andreas!

Die AfA ist der Wertverzehr des Anlageguts.
Das hab ich gelernt:-) Aber der ganze logische Sinn des ganzen ist mir noch immer ein Rätsel.

Ich dachte, von dem Betrag, der zbsp. monatlich abgeschrieben wird, bekommt man die Vorsteuer zurück. Ist das also nicht der Fall?
[COLOR=#BB0033]Und stimmt es, daß man NUR vorsteuerabzugsberechtigte Anlagegüter abschreiben kann? Vielleicht bin ich dadurch durcheinandergekommen.

Hängt das also zusammen?[/COLOR]

Ich kann jetzt zwar eine Abschreibung berechnen und verbuchen, aber der wirkliche Sinn, wieso man einen gewissen Betrag Monat für Monat "abschreibt", ist mir leider noch nicht klar, da ich diesbezüglich NIRGENDS eine verständliche Antwort finden kann. Es wird halt angenommen, man weiß das automatisch, was mich wahnsinnig macht.
Bitte: Bekommt man von diesem Betrag dann was zurück oder was ist der Sinn darin, den Wertverzehr "abzuschreiben" ??
Ich kenn mich wirklich nicht aus, also bitte deppensicher erklären, wenn Du mir helfen magst:-)
Vielen Dank!
Bearbeitet: TanjaK - 20.01.2011 22:47:33
:wink1:  Tanja,

also die Abschreibung hat nichts mit der USt oder VSt zu tun. "Sag mal was ist das für ne Schule an der du eingeschrieben bist? Geben die euch keine Grundlagenerklärung zu den Begriffen an die Hand?" :(

Die Afa machst du jeden Monat weil dein Anlagegut ja mit jedem Monat an Wert verliert, das wird buchhalterich erfasst. Irgendwann ist dein Anlagegut abgeschrieben, d.h. du hast nur noch einen Erinnerungswert von 1 € in der Buchhaltung für das Anlagegut, dann verwendest du es weiter oder du schafft dieses Gut neu an, welches du dann wiederum abschreibst.

Wenn du z.B.ein neues anschaffst hättest du in der Buchhaltung ja auch noch den vollen Wert des alten Gutes, dies würde dann ja nicht mehr stimmen, weil es nicht mehr da wäre. Daher schreibst du Monat für Monat das Gut ab.

Hier wird aber deshalb nichts zurückerstattet oder ähnliches. Du buchst mit der Afa den mtl. Wertverlust des Anschaffungspreises.

So dass in Kürze, hoffe das hilft schon mal ein wenig. Hier ist schon wieder der Teufel los, so dass ich leider nicht viel Zeit habe. Aber die anderen im Forum erklären dir das später bestimmt noch genauer.

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 21.01.2011 06:48:41 (Schreibfehler)
Hallo Tanja,

auf dem Rechnungswesen-Portal.de gibt auch einen Übersichtsartikel zu Abschreibungen, vielleicht kann er dir zusätzlich zu Momos Erklärung weiterhelfen.

Überblick - Abschreibungen >>

Zusätzlich gibts in der Fachinfo-Rubrik Anlagevermögen einzelne Artikel zu den jeweiligen Abschreibeformen. Diese Artikel beziehen sich auf deutsches Recht.

Fachinfo - Anlagevermögen >>

Gruß Reaper
Mah, ich Danke Euch!!! Ich bin so froh, daß ich mich hier eineschrieben habe, ich glaube, da komme ich 100x schneller weiter, als wenn ich auf Hilfe von meinem Institut warte!!
Nein, die geben einem keine Grundlagenerklärungen, weil "das den Rahmen sprengen würde" (Zitat), also muß man soooooooo viel noch zusätzlich selbst in Erfahrung bringen, und das ist halt wirklich schwierig, wenn man zuvor (fast) noch nie was damit zu tun hatte!!

Das heißt also, der SINN der Abschreibung ist es, daß man am Ende des (des Jahres) weniger Einkommenssteuer zahlen muß, weil sich diese durch die Abschreibung (AfA) verringert. Habe ich das nun so in etwa richtig verstanden?

und stimmt es denn auch nun, daß man NUR vorsteuerabzugsberechtige Güter abschreiben kann????

Vielen Dank für Eure Mühen! ich weiß, mit einem "Neuling" ist es oft sehr mühsam, was zu erklären, aber ich hoffe, doch, ich stell mich nicht allzu blöd an!:-)

LG
Tanja
Bearbeitet: TanjaK - 21.01.2011 23:22:59
Hallo Tanja,

kurz mal zum Sinn und Zweck der AfA:

Grundlage der Einkommensteuerberechnung bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn (§ 4 EStG), der sich auf verschiedene Art und Weise berechnen lässt. Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Dazu zählt auch die AfA.

Wenn man ein Wirtschaftsgut kauft, kann man die Kosten grundsätzlich nicht sofort voll absetzen (vgl. § 7 EStG). Schließlich stellt das Auto etc. ja einen Gegenwert dar. Lediglich den durch den Gebrauch entstehenden jährlichen Wertverzehr kann man absetzen, d.h. den Wertverlust. Dieser Wertverlust wird abstrakt daduch berechnet, dass man die Anschaffungskosten (siehe oben) durch die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer teilt (der zeitraum,  in dem das Gut bis auf einen Wert von 0 Euro heruntergwirtschaftet wird).

Die Abschreibung hat nichts mit der Vorsteuer zu tun. Ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig, zählt sie zu den Anschaffungskosten und erhöht die AfA-BMG und damit die AfA. Trenne Einkommensteuer und Umsatzsteuer strikt! das eine hat mit dem anderen grundsätzlich nichts zu tun.

Das österreichische EstG findet Du bei Interesse hier: http://www.jusline.at/Einkommensteuergesetz_%28EStG%29.html .

Gruß
Gustav
Okay, das ist mir jetzt klar, aber trotzdem:
Kann zum Beispiel auch ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter PKW abgeschrieben werden?
Hat also das eine mit dem anderen nichts zu tun?
Sorry, ich bin gerade am lernen und es ist sooo verwirrend:-(((
Hallo,

ja dieser kann auch abgeschriebenw erden.

Gruß Reaper
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