Abschreibung-welche Steuer?

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Abschreibung-welche Steuer?
Ich habe eben erst gerade eine Buchhalterausbildung über eine Fernlehre angefangen. Leider lässt die Hilfsbereitschaft dieses Institutes zu wünschen übrig, wenn man eine Frage hat.
Ich bin zwar aus Österreich, hoffe aber, es ist nicht all zu viel Unterschied zwischen Österreich und Deutschland.
Bezüglich Abschreibungen (AfA): Um was es geht, ist mir schon klar. Nur um WELCHE Steuer handelt es sich denn da nun?
Die Abschreibungen stehen zwar im EINKOMMENSSTEUERGESETZ,  es wird jedoch die Umsatzsteuer abgeschrieben??
Kann mir das jemand bitte erklären, wie das zusammenhängt?? Vielen Dank!
Hallo TanjaK,

erst einmal Willkommen hier im Forum.

Ich kann nur für das Deutsche Steuerrecht schreiben.

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist in D im § 7 EStG geregelt.
Die Umsatzsteuer wird bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens,
beim Finanzamt als Vorsteuer geltend gemacht.
Das Anlagegut wird also mit dem Nettobetrag aktiviert und entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

Wie kommst du in diesem Zusammenhang darauf, dass die USt. abgeschrieben wird?
Kannst du das näher erläutern?

Gruß
Andreas
Hallo Andreas!

Die AfA ist der Wertverzehr des Anlageguts.
Das hab ich gelernt:-) Aber der ganze logische Sinn des ganzen ist mir noch immer ein Rätsel.

Ich dachte, von dem Betrag, der zbsp. monatlich abgeschrieben wird, bekommt man die Vorsteuer zurück. Ist das also nicht der Fall?
[COLOR=#BB0033]Und stimmt es, daß man NUR vorsteuerabzugsberechtigte Anlagegüter abschreiben kann? Vielleicht bin ich dadurch durcheinandergekommen.

Hängt das also zusammen?[/COLOR]

Ich kann jetzt zwar eine Abschreibung berechnen und verbuchen, aber der wirkliche Sinn, wieso man einen gewissen Betrag Monat für Monat "abschreibt", ist mir leider noch nicht klar, da ich diesbezüglich NIRGENDS eine verständliche Antwort finden kann. Es wird halt angenommen, man weiß das automatisch, was mich wahnsinnig macht.
Bitte: Bekommt man von diesem Betrag dann was zurück oder was ist der Sinn darin, den Wertverzehr "abzuschreiben" ??
Ich kenn mich wirklich nicht aus, also bitte deppensicher erklären, wenn Du mir helfen magst:-)
Vielen Dank!
Bearbeitet: TanjaK - 20.01.2011 22:47:33
:wink1:  Tanja,

also die Abschreibung hat nichts mit der USt oder VSt zu tun. "Sag mal was ist das für ne Schule an der du eingeschrieben bist? Geben die euch keine Grundlagenerklärung zu den Begriffen an die Hand?" :(

Die Afa machst du jeden Monat weil dein Anlagegut ja mit jedem Monat an Wert verliert, das wird buchhalterich erfasst. Irgendwann ist dein Anlagegut abgeschrieben, d.h. du hast nur noch einen Erinnerungswert von 1 € in der Buchhaltung für das Anlagegut, dann verwendest du es weiter oder du schafft dieses Gut neu an, welches du dann wiederum abschreibst.

Wenn du z.B.ein neues anschaffst hättest du in der Buchhaltung ja auch noch den vollen Wert des alten Gutes, dies würde dann ja nicht mehr stimmen, weil es nicht mehr da wäre. Daher schreibst du Monat für Monat das Gut ab.

Hier wird aber deshalb nichts zurückerstattet oder ähnliches. Du buchst mit der Afa den mtl. Wertverlust des Anschaffungspreises.

So dass in Kürze, hoffe das hilft schon mal ein wenig. Hier ist schon wieder der Teufel los, so dass ich leider nicht viel Zeit habe. Aber die anderen im Forum erklären dir das später bestimmt noch genauer.

LG
Momo
Bearbeitet: Momo - 21.01.2011 06:48:41 (Schreibfehler)
Hallo Tanja,

auf dem Rechnungswesen-Portal.de gibt auch einen Übersichtsartikel zu Abschreibungen, vielleicht kann er dir zusätzlich zu Momos Erklärung weiterhelfen.

Überblick - Abschreibungen >>

Zusätzlich gibts in der Fachinfo-Rubrik Anlagevermögen einzelne Artikel zu den jeweiligen Abschreibeformen. Diese Artikel beziehen sich auf deutsches Recht.

Fachinfo - Anlagevermögen >>

Gruß Reaper
Mah, ich Danke Euch!!! Ich bin so froh, daß ich mich hier eineschrieben habe, ich glaube, da komme ich 100x schneller weiter, als wenn ich auf Hilfe von meinem Institut warte!!
Nein, die geben einem keine Grundlagenerklärungen, weil "das den Rahmen sprengen würde" (Zitat), also muß man soooooooo viel noch zusätzlich selbst in Erfahrung bringen, und das ist halt wirklich schwierig, wenn man zuvor (fast) noch nie was damit zu tun hatte!!

Das heißt also, der SINN der Abschreibung ist es, daß man am Ende des (des Jahres) weniger Einkommenssteuer zahlen muß, weil sich diese durch die Abschreibung (AfA) verringert. Habe ich das nun so in etwa richtig verstanden?

und stimmt es denn auch nun, daß man NUR vorsteuerabzugsberechtige Güter abschreiben kann????

Vielen Dank für Eure Mühen! ich weiß, mit einem "Neuling" ist es oft sehr mühsam, was zu erklären, aber ich hoffe, doch, ich stell mich nicht allzu blöd an!:-)

LG
Tanja
Bearbeitet: TanjaK - 21.01.2011 23:22:59
Hallo Tanja,

kurz mal zum Sinn und Zweck der AfA:

Grundlage der Einkommensteuerberechnung bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn (§ 4 EStG), der sich auf verschiedene Art und Weise berechnen lässt. Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Dazu zählt auch die AfA.

Wenn man ein Wirtschaftsgut kauft, kann man die Kosten grundsätzlich nicht sofort voll absetzen (vgl. § 7 EStG). Schließlich stellt das Auto etc. ja einen Gegenwert dar. Lediglich den durch den Gebrauch entstehenden jährlichen Wertverzehr kann man absetzen, d.h. den Wertverlust. Dieser Wertverlust wird abstrakt daduch berechnet, dass man die Anschaffungskosten (siehe oben) durch die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer teilt (der zeitraum,  in dem das Gut bis auf einen Wert von 0 Euro heruntergwirtschaftet wird).

Die Abschreibung hat nichts mit der Vorsteuer zu tun. Ist die Vorsteuer nicht abzugsfähig, zählt sie zu den Anschaffungskosten und erhöht die AfA-BMG und damit die AfA. Trenne Einkommensteuer und Umsatzsteuer strikt! das eine hat mit dem anderen grundsätzlich nichts zu tun.

Das österreichische EstG findet Du bei Interesse hier: http://www.jusline.at/Einkommensteuergesetz_%28EStG%29.html .

Gruß
Gustav
Okay, das ist mir jetzt klar, aber trotzdem:
Kann zum Beispiel auch ein nicht vorsteuerabzugsberechtigter PKW abgeschrieben werden?
Hat also das eine mit dem anderen nichts zu tun?
Sorry, ich bin gerade am lernen und es ist sooo verwirrend:-(((
Hallo,

ja dieser kann auch abgeschriebenw erden.

Gruß Reaper
Seiten: 1
Antworten

News


Analoge Finanzabteilungen verlieren bis zu 15 Tage im Monat Analoge Finanzabteilungen verlieren bis zu 15 Tage im Monat Eine neue Analyse des Finanzdienstleisters Moss zeigt: In deutschen Finanzabteilungen bleiben massive Effizienzpotenziale ungenutzt. Weniger als die Hälfte der Teams hat ihre Standardprozesse automatisiert......

Künstliche Intelligenz beschleunigt digitale Transformation im Rechnungswesen Künstliche Intelligenz beschleunigt digitale Transformation im Rechnungswesen Künstliche Intelligenz (KI) wird zum zentralen Treiber im Rechnungswesen und verändert Prozesse spürbar. Mehr als jedes zweite Unternehmen (53 Prozent) nutzt KI in diesem Bereich bereits oder befindet......

BFH-Urteil: Bei Schätzungen des Finanzamts sind genauere Schätzungsmethoden vorzuziehen BFH-Urteil: Bei Schätzungen des Finanzamts sind genauere Schätzungsmethoden vorzuziehen Bei einem formellen Buchführungsmangel ist das Finanzamt berechtigt, eine Schätzung des Gesamtumsatzes vorzunehmen, und ist dabei grundsätzlich in der Wahl der Schätzungsmethode frei. Doch einem Urteil......


Aktuelle Stellenangebote


Junior Controller:in Wir sind Teil der globalen ITW-Gruppe und arbeiten als inter­natio­nales Team täglich an zukunfts­wei­sen­den Befes­ti­gungs­lösungen für die Auto­mobil­industrie. Wir bieten das familiäre Umfeld eine......

Referent*in (Governance und Controlling) In unserem kleinen, engagierten Team erwarten Sie vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben rund um Finanzgovernance, finanzwirtschaftliche Projekte und kennzahlenbasierte Steuerungssysteme. Sie wi......

Buchhaltungsleitung (m/w/d) Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe e.V. unterstützt Personen mit existenzbedrohenden Schwierigkeiten, bei denen Wohnungslosigkeit unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist. Die Sicher......

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %) Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig ......

Finanzbuchhalter (m/w/d) in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) Die ORLEN Unipetrol Deutschland GmbH ist eine Vertriebsgesellschaft für die in der ORLEN Unipetrol Gruppe hergestellten, erdölbasierenden Produkte, zuständig für DACH. Unser Verkaufssortiment wird erg......

Lohnsachbearbeiter:in (m/w/d) Sie sind Lohnsachbearbeiter:in und möchten in einem modernen Umfeld arbeiten, das Digitalisierung, Teamgeist und persönliche Weiterentwicklung fördert? Dann freuen wir uns, Sie kennenzulernen! Wir suc......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Accountant HGB (m/w/d)
Du suchst eine neue Herausforderung in einem dynamischen und agilen Umfeld? Du treibst Themen proaktiv voran und trägst somit zum Erfolg unserer Bank bei? Dann bist Du bei uns genau richtig. Die Airbus Bank ist eine auf Finanzierungen im Bereich Aerospace und Commercial Real Estate spezialisierte... Mehr Infos >>

Controller Werkscontrolling / Produktkalkulation (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Mitarbeiter (m/w/d) Controlling
Wir sind seit 1908 ein führendes Finanz­dienst­leistungs­unter­nehmen mit Sitz im Herzen Münchens. Mit mehr als 300 Mitarbeitern und einer Bilanz­summe von über 4,7 Mrd. EUR. DIE genossenschaftliche Spezial­bank für Immobilien­besitzer und die Immobilien­wirtschaft mit einem ganz­heit­lichen Bera... Mehr Infos >>

Controller / Kalkulator (w/m/d) Schwerpunkt Softwarepflege Grundkalkulation
FingerHaus – mit mehr als 950 Mitarbeitenden sind wir nicht nur ein bedeutender Arbeitgeber in der Region Waldeck-Frankenberg, sondern auch einer der größten und innovativsten familien­geführten Hersteller von Holz­fertig­häusern. 17.000 begeisterte Haus­besitzer, weit mehr als 200 Jahre Erfahrun... Mehr Infos >>

Controlling / Data Analyst (m/w/d)
Wir bei Bucher Automation in Tettnang sind Spezialisten für die Industrie­automation. Unsere Produkte kommen überall dort zum Einsatz, wo automati­sierte Lösungen für Produktions­prozesse in der Glas­herstellung und im Recycling gefragt sind. Dabei setzen wir nicht nur auf neueste Technologie und... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in für den Bereich der Rechnungsvorerfassung und die Zentrale Stammdatenpflege im Finanzwesen (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 84Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geiste... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN, BENNINGHOVEN und CIBER mit Werken in Deutschland Brasilien, China und Indien. Die weltweite Kundenbetreuung... Mehr Infos >>

Teamleiter (m/w/d) Anlagenbuchhaltung
Essendi steht für mehr als den reinen Hotelbetrieb – wir schaffen die Dynamik, die Hotels erfolgreich macht. Als europäischer Marktführer im Economy- und Midscale-Segment investieren und agieren wir mit einem klaren Ziel: jede unserer Immobilien in einen nachhaltigen, lebendigen und bedeutungsvol... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-5.jpg        
Umsatzsteuer Spezial: Reverse Charge korrekt anwenden!
In der Praxis gibt es sowohl beim inländischen als auch beim grenzüberschreitenden Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG oft Unklarheiten. Im Seminar lernst du an konkreten Problemfällen und erhältst Tipps zur Risikovermeidung, zur Rechnungsstellung sowie zur korrekten Meldung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der ZM.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Verpflegungsmehraufwendungen - Excel-Vorlage

Verpflegungsmehraufwendungen_Bild_290px.jpg
Einfach zu nutzende Excel-Vorlage / Excel-Datei zur Berechnung der Verpflegungsmehraufwendungen. Nur 3 Eingaben - das spart viel Zeit und kann schnell nach jedem Arbeitstag gemacht werden.

Jetzt hier für 15,- EUR downloaden >>

Software-Tipp

Fibunet_logo_290px.jpg
FibuNet ist eine sichere, vielfach bewährte und besonders leistungsfähige Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling im Mittelstand. Mit einer Vielzahl vorentwickelter Automatisierungspotenziale hilft FibuNet konsequent dabei, den Zeitbedarf und die Fehleranfälligkeit in buchhalterischen Prozessen erheblich zu reduzieren. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Training und -Auftragsarbeiten

controlling_Dashboard_pm_ml12nan_290px.jpg

Sie möchten in Excel fit werden oder möchten ein individuelles Excel-Tool erstellt haben?
Wir bieten Ihnen:
  • individuelle Excel-Schulungen für Ihre Mitarbeiter (online ohne Reisekosten!)
  • lfd. Lösung von Excel-Problemfällen per Telefon/Online-Support
  • Anpassung bzw. komplette Neuerstellung von Excel-Tools
Weitere Informationen >>