Abschreibungen sollen den Werteverzehr von Wirtschaftsgütern im Unternehmen abbilden. Sie sind zahlungsunwirksame Aufwendungen, die den Unternehmensgewinn senken. Abschreibungen werden auch Absetzungen für Abnutzung (AfA) genannt.
Diese Absetzungen sind berechnete Werte über die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes. Die Abnutzung eines Wirtschaftsgutes kann bedingt sein durch Alterung, Innovationen, Schäden etc. Um diesen Werteverlust darzustellen, müssen Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden. § 253 Abs. 2 - 4 HGB definiert, welche Vermögensgegenstände abgeschrieben werden dürfen. Dabei gilt, dass die Güter zeitlich begrenzt einsetzbar sein müssen oder nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben werden sollten. §254 HGB ermöglicht zudem Abschreibungen, die auf steuerrechtlichen Abschreibungen beruhen, wie zum Beispiel Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter.
In Unternehmen wird häufig in kalkulatorische und handelsrechtliche (buchführungswirksame) Abschreibungen unterschieden. Kalkulatorische Abschreibungen werden für unternehmensinterne Berechnungen vorgenommen und erscheinen nicht in der Buchführung. Die handelsrechtlichen Abschreibungen sind die Abschreibungen, welche durch den Gesetzgeber festgeschrieben sind und im Jahresabschluss entsprechend auszuweisen sind. Die kalkulatorischen Abschreibungen können davon abweichen. So werden häufig als Abschreibungsgrundlage die Wiederbeschaffungswerte eines Gutes angesetzt. Die handelsrechtlichen Abschreibungen dagegen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes anzusetzen und werden über eine theoretische Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese Nutzungsdauer wird durch AfA-Tabellen vorgegeben.
Das Handelsrecht und das Steuerrecht ermöglichen verschiedene Methoden der Abschreibung. Die drei wesentlichen Methoden werden im Folgenden erläutert:
Es werden folgende Abschreibungsmethoden unterschieden:
Die lineare Abschreibung ist durch das HGB definiert und schreibt vor, dass Wirtschaftsgüter mit ihren Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten über die geplante Nutzungsdauer im Unternehmen abzuschreiben sind. Durch die gleichbleibenden Jahresbeträge liegt eine Linearität vor, daher wird diese Methode lineare Abschreibung genannt. Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer.
Ermitteln Sie die Abschreibungsbeträge und die Buchwerte bei derBeispiel: Darstellung der Abschreibungsmethode in Daten Die Anschaffungskosten eines Pkw betragen 24.000 € netto + 19 % Umsatzsteuer. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre.
Hinweis: Ab 2011 ist die degressive Abschreibung abgeschafft worden. Aus diesem Grund wird auf eine Darstellung der degressiven Abschreibungsmethode in Daten verzichtet.
1. Wie ermitteln Sie den Abschreibungssatz?
2. Die Anschaffungskosten eines Pkws betrug 24.000 € + 19 % Umsatzsteuer. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Ermitteln Sie den Abschreibungsbetrag für das erste Nutzungsjahr, wenn der Pkw am 1. Oktober erworben worden ist.
1. Durch die Anwendung der Formel:
2.
Die Jahresabschreibung für das Folgejahr beträgt 4.000 €.
Die Afa-Tabelle enthält die häufig verwendeten Anlagegüter. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (ND) richtet sich nach Erfahrungswissen und den Werten aus den Außenprüfungen. Die Afa-Tabelle stellt keine bindende Rechtsnorm dar. Die in der Afa-Tabelle festgelegten Abschreibungssätze werden von der Rechtsprechung, der Verwaltung als auch der Wirtschaft allgemein anerkannt, weil die Daten daraus für die tägliche Abschreibungspolitik unverzichtbar sind. Auszug aus der Afa-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
Abb.: Wittwer
Quellen:
- Weber, J./Weißenberger, B. E.: Einführung in das Rechnungswesen, 7. Aufl., Stuttgart 2006.
- Kresse, W./ Heyd, R./ Kotsch-Faßheuer, L./ Leuz, N.: Die neue Schule des Bilanzbuchhalters, 9. Aufl.,Stuttgart 1999.
- Handelsgesetzbuch
- Einkommensteuergesetz
letzte Änderung Enrico Reimus, Wolff von Rechenberg, Alexander Wildt am 19.05.2021 |
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05.12.2016 10:20:50 - Gast
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