Abschreibungen auf Forderungen

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Abschreibungen auf Forderungen
I
Zitat
ropa schreibt:
Hallo an alle,

In der Frage wurde nicht angegeben, dass es sich vielleicht um eine Falschüberweisung handeln könnte.

Also weshalb sollte er in die Situation die 440,00 € wieder zurückzuholen.

Also wenn er dies tut dann muß die Kohle auch da sein.

Grüße

ropa

Hallo Ropa,

in der Aufgabenstellung steht doch überweist aus  Irrtum.
Das impliziert meines Erachtens eine Falschüberweisung.   ;)


Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
@Marned

Hallo,

ich hoffe du bist wieder richtig gesund und munter  :wink1:

Nochmal zum Thema Stoff und meine Meinung zum "Bewerten":

Genau genommen ist es sogar der Stoff der 9. Klasse.
Wobei ich bitte zu unterscheiden das dies für mich nichts direkt mit Bewerten von Forderungen zu tun hat.

Das worum es dir/hier geht ist ja eher die buchungstechnische Abwicklung des Sachverhaltes. Die Werte sind ja vorgegeben.
Nur der letzte Punkt die irrtümliche Überweisung der 440,- € ist natürlich kein Stoff des Unterrichts an einer Schule.
Hier muss man wirklich den Sachverhalt bewerten, was wie man hier sieht schnell zu unterschiedlichen Meinungen
geführt hat.

Natürlich gibt es auf diesem Level keine schwierigen gestrickten Fälle mit lauter Fallstricken.

Das Ganze war natürlich auch kein Vorwurf, sondern nur eine Anmerkung (weil jetzt ja gerade auch die Prüfungen waren und ich damit zu tun hatte) das auch ein 9. Klässler an einer Realschule Sachen wissen muss/sollte, die wohl auch manche Studierende noch nicht können.  Zumindest was die Verbuchung betrifft.
Davon abgesehen können das die meisten Schüler auch nicht richtig, weil es auch aus meiner Sicht unnötiger Lehrstoff ist in der 9. Klasse so in die Tiefe zu gehen.


Hier mal ein Link was zum Grundwissen 9. Klasse BWR gehört,  unter/ab Punkt 6 (Seite 37)findest du was zum Thema Forderungen. Auch zu deinen Fragen bzgl der Verbuchung.

http://www.google.de/url?q=http://www.docstoc.com/docs/17975684/Grundwissenskatalog-der-9&sa=U&ei=d27zT53gJ8LMsgab2aXCBQ&ved=0CCQQFjAHOAo&usg=AFQjCNG8TiFx8UYa-Nu886tLbvBsm18i_Q

Schönen Gruß

Maik
Bearbeitet: sroko - 04.07.2012 00:38:11
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Zitat
ropa schreibt:


 

Punkt 2  

Am Ende des Jahres ist mit einem Ausfall von 50% zu rechnen.

50% von 2.000,00 € sind 1.000,00 €

Da der Ausfall jedoch nicht 100% feststeht, können wir die Forderung auch nicht auf „Abschreibung auf Forderungen“ abschreiben.

Wir müssen diese 50% jedoch erfolgswirksam in die GuV buchen.

Dies Geschieht mit dem Buchungssatz

Einstellung in EWB   an EWB von Forderungen 1.000,00 €


Somit sind die 1.000,00 € erfolgswirksam in der GuV.



ok, ist dann in diesem Beispiel http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Buchungssatz/Buchen-von-Einzelwertberichtigungen-EWB.html ein Fehler begangen?
Ich meine "Beispiel :
Der Kunde Y meldet ein Insolvenzverfahren an. Die Forderungen in Höhe von 30.000,- € werden unsicher. Am Jahresende wird der Verlust aus dieser Forderung auf 75% geschätzt.


Einst. in EWB an EWB v. Ford. 22.500,- € "

In deiner Lösung sind 1000 50% von 2000, also von Netto. In dem Beispiel sind aber 22.500 75% von 30000, also von Brutto, aber nicht von 25219 ( Netto von 30000).
Das Beispiel scheint also falsch zu sein, daher bitte ich Moderatoren, dies zu korrigieren, oder verstehe ich was falsch?
Bearbeitet: Marned - 24.07.2012 21:18:25
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu diesem Thema.
Wenn ich die Forderung abschreibe, muß ich dann nicht auch die Umsatzerlöse korrigieren,
wenn ich vorher Forderung an Umsatzerlöse gebucht habe???
Zitat
Bauhaus schreibt:
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu diesem Thema.

Wenn ich die Forderung abschreibe, muß ich dann nicht auch die Umsatzerlöse korrigieren,

wenn ich vorher Forderung an Umsatzerlöse gebucht habe???

Nö, denn die Abschreibung gleicht als Aufwand ja den Erlös aus!  ;)

Und bitte bei einer neuen Frage einen neuen THread aufmachen und keine Leichen aus 2012 ausgraben!  :green:
Ok, mach ich beim nächsten Mal.

Trotzdem "Danke" für die schnelle Anwort.  :klatschen:
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