Abschreibungen auf Forderungen

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Abschreibungen auf Forderungen
Hi,

bis heute dachte ich, dass ich ziemlich gut in Buchführung, insbesondere im Vergleich zu anderen Studenten, heute kamm aber ein neues Thema "Abschreibungen auf Forderungen". Ich kann es nicht fassen!!!! Auch nach dem Durchlesen des Forums kann ich das System nicht begreifen, inkl. was neue Konten sein sollen, die viel schwierigere Namen als bis jetzt haben.
Bei youtube gibt's leider kein Video zu diesem Thema.
Könnte jemand vielleicht besonders verständlich dieses Ding erklären?
Einfach das Vorgehen auswendig zu lernen habe ich irgendwie keine Lust, zumal mein Gedächtnis ganz schlecht ist. Als wir das Thema "Lohnbuchungen" hat ten, ha t uns unser Tutor gesagt , dass wir dies einfach auswendig lernen sollen, ich habe das aber im Gegensatz zu meinen Kommilitonen nicht durch Auswendiglernen, sondern durch Verstehen begreifen können. Nun bin ich aber ganz hilflos, mit dem Thema komme ich auch durch tiefsinniges Nachdenken nicht weiter.
Am besten wäre, wenn ihr das anhand der folgenden Aufgabe erklären würden:

1. Die Forderung gegen Kunde X über 2.380,- € wird möglicherweise wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht voll erfüllt werden.
2. Die Forderung aus 1. soll am Jahresende bewertet werden. Wir rechnen mit einem Ausfall von 50 %
3. Im neuen Jahr erfahren wir durch den Konkursverwalter des X, dass die Forderung gegen X definitiv zu 60 % ausfällt; wir bekommen die entspre- chende Summe auf unser Bankkonto überwiesen.
4. a) 4 Wochen später erhalten wir wegen Irrtum 440,- € aus der Konkurs- masse per Bank.
b) Im Folgejahr erhalten wir wegen Irrtum 440,- € aus der Konkursmasse per Bank


Danke im Voraus

P.S. Grundsätzlich verstehe ich, dass man damit Zweifel an Erfüllung einer Forderung buchtechnisch widerspigeln soll, aber...
Hallo,

wenn du oben in der Suchmaske nach 'Einzelwertberichtigung' suchst, findest du ein gute Zusammenstellung über die möglichen Buchungen.
Hallo Marned,

grundlegende Buchungssätze werden in Tutorium der Buchungssätze erläutert.

Und hier gibt es detaillierte Informationen zu EInzelwertberichtigungen.

MfG
M.
Hi,

Ich hoffe ich kann dir helfen.
Ich bin weder Profi, noch Student, sondern ein einfacher Fachabiturient :)

Also, falls Fehler vorhanden sind darf mich jeder korrigieren!

2. Die Forderung ist "teilweise" uneinbringlich, dh. wir Schätzen den Wert den wir erhalten werden.
Da wir aber noch keine sichere Entscheidung haben bleibt die Umsatzsteuer erstmal unberührt,
dh. du buchst jetzt erstmal die 50% Wertminderung auf folgenden Konten:

6951 Abschreibung 1000,00€
an 2400 FLL         1000,00€


Was haben wir gemacht: unsere Forderungen gegenüber dem Kunde X sind nurnoch 1000,00€


3.

Buchungssatz Zahlungseingang:
2800 Bank         952,00€
6951 Abschreibung 200,00€
4800 USt         228,00€
an 2400 FLL         1380,00€

was haben wir gemacht: Wir haben ersmal überlegt wieviel Geld wir eigendlich bekommen?
60% von 2000€ fallen aus, dh wir bekommen 1200€ weniger -> 800€ Netto Zahlungseingang
da müssen wir jetzt noch die USt drauf rechnen, 800*1,19 = 952€ <- das bekommen wir auf unser Konto.

Jetzt Haben wir aber noch ein Problem:
Der Kunde hat uns 200€ Netto zu wenig bezahlt und auf dem USt Konto sind noch 380€ ? Was machen wir damit?
erstmal buchen wir die 200€ Netto auf unser Abschreibungskonto im Soll.
fehlt noch der USt Kram. der Kunde hat uns ja 152€ USt bezahlt. auf dem Konto sind aber noch 380€,
dh. wir müssen die differenz im Soll gegenbuchen.

4a.

2800 Bank         440,00€
an 5432 Nachlass 369,75€
an 4800 USt        70,25€

was haben wir gemacht: wir erhalten 440€. in dem Betrag ist die USt schon enthalten, deshalb umrechnen und gegen buchen.

4b)
da reicht mir mein Fachabiwissen leider noch nicht aus um zu helfen.


Achtung:
Die Angaben wurden wie gesagt auf meinem Wissensstand aufgebaut, ich habe auch noch nie in der Praxis gearbeitet und solche Fälle gebucht.
Alles theoretischer Schulstoff.

Gruß
LSR
Bearbeitet: LSR - 23.06.2012 15:23:28
Also dann lese dir das ganz mal in Ruhe durch.

Zuerst haben wir ja eine ganz normale Forderung von 2.380,00 € inkl. USt.

Buchungssatz
Forderungen   2.380,00 €           an Umsatzerlöse 2.000,00
an Umsatzsteuer   380,00 €

Unsere Forderung beträgt demnach 2.380,00 €

Punkt 1
Die Forderung wird in der Regel zuerst einmal zweifelhaft. Da ein Ausfall jedoch noch nicht zu 100% feststeht wird zuerst umgebucht
Zweifelhafte Forderungen an Forderungen 2.380,00 € inkl. USt.)

Punkt 2

Am Ende des Jahres ist mit einem Ausfall von 50% zu rechnen.
50% von 2.000,00 € sind 1.000,00 €
Da der Ausfall jedoch nicht 100% feststeht, können wir die Forderung auch nicht auf „Abschreibung auf Forderungen“ abschreiben.
Wir müssen diese 50% jedoch erfolgswirksam in die GuV buchen.

Dies Geschieht mit dem Buchungssatz
Einstellung in EWB   an EWB von Forderungen 1.000,00 €

Einstellung in EWB wird dann auf das GuV Konto abgeschlossen.

Somit sind die 1.000,00 € erfolgswirksam in der GuV.

Punkt 3
Jetzt müssen wir die 60% abschreiben.
Abschreibung auf Forderungen  1.200,00 €
Umsatzsteuer   228,00 €      an zweifelhafte Forderungen 1.428,00 €

Bank 952,00 €                     an zweifelhafte Forderungen 952,00 €

Jetzt muss noch das Konto EWB von Forderungen aufgelöst werden. (1.000,00 auf der Habenseite.)
EWB von Forderungen an Auflösung. Dies geschieht in der Regel am Jahresende

Entweder  mit dem Buchungssatz

EWB von Forderungen     an      Erträge aus der Herabsetzung von EWB    1.000,00 €

Oder es wird mit der neuen EWB angepasst.

Punkt 4a
Unerwarteter Geldeingang von 440,00 € inkl. USt.

Bank   440,00 €    an periodenfremde Erträge 369,75 €
 an  Umsatzsteuer                     70,25 €

Punkt 4b
Bank   440,00 €    an periodenfremde Erträge 369,75 €
 an  Umsatzsteuer                     70,25 €
Bearbeitet: ropa - 26.06.2012 17:39:40
@ropa Zustimm, schön dargestellt

@Marned

Ok du studiert, aber da ich auch gerade einen 10. Klässler Nachhilfe für die Realschulprüfung
gegeben habe, weiß ich auch das dies ganz normaler Prüfungsstoff Realschule ist. Somit solltest du das als Abiturient eigentlich schon können zumindest so in etwa ?

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo Zusammen,

immer wieder ein nettes Thema die Bewertung von Forderungen. ;)

Ich bin mit dem Insolvenz Recht nicht so betraut, daher nur ein Gedankengang.
Sollten die 440,- Euro rückforderbar sein, dann wären diese Summen als Vbk. einzubuchen und Ust. würde auch nicht anfallen.
Sollte dies nicht zurückforderbar sein, sondern einfach eine zu hohe Zahlung der gekürzten Fdg. dann müssten die ersten 440 Euro wieder zugeschrieben werden.


Gruß

Andreas

@Sroko
echt, ist sowas mittlerweile Stoff auf den ganz normalen Schulen? irre!
Bearbeitet: Ansimi - 26.06.2012 19:09:27
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo an alle,

. a) 4 Wochen später erhalten wir wegen Irrtum 440,- € aus der Konkurs- masse per Bank.
b) Im Folgejahr erhalten wir wegen Irrtum 440,- € aus der Konkursmasse per Bank

a bezieht sich auf eine Zahlung im ersten Folgejahr. Das bedeutet am 31.12.20xx wurde ja die EWB durchgeführt

4 Wochen später bedeutet dann: im Janaur des ersten Folgejahres

da wir bei der Abschreibung auch die Umsatzsteuer korrigiert haben, müssen wir  diese bei einem nachträglichen Zahlungseingang auch die Steuer wieder hinzubuchen.

4b  diese Buchung ist auf das Folgejahr des ersten Folgejahres und wird genauso gebucht.

periodenfremde Erträge müssen wir deshalb nehmen, weil die Erträge/Erlöse war grundsätzlich betrieblich sind jedoch in einem anderem Jahr gebucht werden.
Die Buchung auf  per.fremde Erträge ist für die Weiterverarbeitung in der KLR wichtig.
Hallo Ansimi,

wieso sollten die 440 € wieder rückforderbar sein?

Beide Zahlung sind doch aus der Konkursmasse gezahlt

Wir haben 1.200,00 abgeschrieben und 228,00 € Umsatzsteuer korrigiert =1.428,00 €

jetzt haben wir davon wieder zweimal 440,00 € bekommen die sind dann beide inkl. USt und müsssen demnach auch so gebucht werden.

Wir ist nicht bekannt das ein Insolvenzvervalter einen bereits gezahlten Betrag wieder zurückfordern kann.


Grüße

Ropa
Hallo ropa,

Du magst völlig Recht haben. Ich hatte ja auch nur angemerkt wie es läuft wenn wohl. Ich kenn mich nicht mit dem Insolvenzrecht im einzelnen aus. Es ist nur für mich denkbar und zwar war mein Gedanke, sollte eine Firma mehr erhalten, würde eine andere Firma zu unrecht weniger erhalten. Somit könnte ich mir vorstellen, das dies rechtlich ausgeschlossen wird.

Wie gesagt: reine Vermutung von mir, mehr nicht.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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