AfA-Buchung-Ermittlung

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AfA-Buchung-Ermittlung
1. Unternehmerin A. erwarb am 03.10.2018 für 300.000.000 € ein Geschäftsgrundstück. Davon entfielen auf den Kaufpreis für den Grund und Boden 40.000.000 €.


Die weiteren Erwerbsnebenkosten betrugen insgesamt 12.000.000 €. Das Gebäude wurde im Jahr 1923 fertiggestellt.

a. Buchen Sie bitte den Erwerbsvorgang.

b. Ermitteln Sie die AfA für die Jahre 2018 und 2019


a) Gebäude 260.000.000=86.667 % von 300.000.000 € ?
Grund und Boden 40.000.000 = 13.334 % von 300.000.000 € ?
Die Anschaffungsnebenkosten sind im Verhältnis aufzuteilen:

Auf den Grund und Boden entfallen 1.600.080 € (13.334 % von 12.000.000 €) und auf das Gebäude 10.400.040 € (86,667 % von 12.000.000 €)

Buchung:

0235 Bebautes Grundstück (An Soll: (1) 260.000.000 €, (2) 10.400.040 € )

0240 Geschäftsbau ( An Soll: (1) 40.000.000 €, (2) 1.600.080 € )

1800 Bank (An Haben: (1) 300.000.000 €, (2) 12.000.000 €

b) AfA: 300.000.000 € / 2 Jahre = 150.000.000 für 2018 und 2019.
für jeden Monat 12.500.000 €
Für 2018 150.000.000 € / 12 Monate x 11 Monate = 137.500.000 €

Ist die Aufgabe gelöst, oder habe ich es falsch gemacht?
Muss ich das Jahr 1923 beachten?

Dankeschön.
Hallo,

a) Buchung des Erwerbs:

   0235 Grund und Boden   40.000.000 + anteilige Erwerbsnebenkosten 1.599.600 (13,33% von 12.000.000)
   1406 abziehbare Vorsteuer

   

  0240 Geschäftsbauten  260.000.000 + anteilige Erwerbsnebenkosten 10.400.040 (86,67% von 12 000 000)
  1406 abziehbare Vorsteuer

   an Bank 300.000.000 + 12 000 000


In dieser Aufgabe scheint die Vorsteuer nicht wichtig zu sein, dennoch muss sie berücksichtigt werden, weil Unternehmer A vorsteuerabzugsberechtigt ist und es sich um
ein Geschäftsgrundstück von Unternehmer B handelt. (hier Unternehmer B angenommen)

Grund und Boden Kontonummer wurde hier meiner Meinung nach verwechselt.
Zählt man die beiden Summen aus den beiden Prozentzahlen zusammen kommt ein Betrag von mehr als 12.000 000 raus. Deshalb immer Zahlenprobe machen
und danach Prozentzahlen anpassen.


Antwort zu b) gibt es ein extra Beitrag.
Hallo bavarac6

b) die Bemessungsgrundlage für die AfA 300.000.000 stimmt schon mal nicht.
   Grund und Boden ist nicht abnutzbar. Bitte lies dich da nochmal ein. Recherche im Internet.

   Abnutzbar ist nur der Anteil, der auf das Gebäude fällt. Deshalb hat man vorher ja die Anschaffungskosten des Gebäudeanteils ermitteln müssen.
   Damit man da eine Bemessungsgrundlage für die AfA hat.

   Die Nutzungsdauer ist leider auch nicht richtig. Du kannst nicht davon ausgehen, wenn in der Aufgabe steht für 2018/2019 dass es deshalb eine zwei jährige
   Nutzungsdauer gibt. Die Aufgabe zielt darauf ab den Nutzungsanteil von 2018 richtig zu berechnen und die AfA für das darauffolgende Jahr.
   Der Nutzungsanteil für 2018 beträgt 3 Monate (Okt. bis Dez.) also geteilt durch 12 mal 3 bei linearer AfA  Und fürs Folgejahr normalerweise dann 12 Monate lineare AfA.
   (Ich meine man muss auch nochmal recherchieren, wann die degressive AfA nicht mehr zugelassen war und wann nicht)
   Wir haben im Unterricht mal einen Wechsel von der degressiven AfA zur linearen AfA machen müssen.

   Vielleicht wissen das die anderen Nutzer im Rechnungswesenportal.

   Ja jede Angabe in einer Aufgabe hat seine Bedeutung, sonst würde das nicht da stehen. Wie auch die Angabe von der Fertigstellung des Gebäudes im Jahr
   1923.
   Es ist deine Aufgabe da auch zu recherchieren. Ich kann dich nur darauf aufmerksam machen.
   Es gibt da zwei Abschreibungssätze für Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt worden sind jährlich 2 % (Sonder- AfA)
   und vor dem 01.01.1925 2,5 %.
   Also da würde ich die 2,5 % nehmen.

  Lies dich nochmal gründlich ein. Abschreibung bei Gebäuden, Besonderheiten bei Geschäftsbauten. Mache eine Neuberechnung und stelle diese nochmals ein.

  Im Übrigen machen das die Buchhaltungsprogramme, wenn man die Bemessungsgrundlage und die anderen Angaben dazu richtig ins Programm eingibt.
  Die Programme rechnen alles automatisch. Aber die richtigen Angaben müssen da rein, die steuerrelevanten Daten und dann muss man das richtige auswählen
  können und die gesetzlichen Bestimmungen dazu kennen.

  Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Machst du vielleicht ein Fernstudium ?
Hallo bavarac6,

ein Sprichwort heißt: Wer A sagt, muss auch B sagen.
Deshalb schreibe ich nochmal und will b) beantworten.

Bemessungsgrundlage habe ich schon beantwortet: 270.400.040 davon  2,5 % Abschreibungssatz = 6.760.001 jährlicher AfA Betrag in 2019

6.760.001 : 12 x 3 = 1.690.000,25  Nutzungsanteil für 2018

Bei dem Abschreibungssatz bin ich ehrlich gesagt nicht sicher, ob es sich um eine Sonderabschreibung handelt oder um den degressiven Abschreibungssatz, der
bei gewerblich genutzten Gebäuden auch möglich ist.
Wenn es jemand weiß, bitte ins Portal schreiben.

Bei gewerblich genutzten Gebäuden beträgt die Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre lt. Recherche im Internet.

Da es meistens ältere Aufgaben sind, sollte man auch immer die damals gültige Rechtslage im Auge behalten. In der Prüfung ist die Rechtslage meistens vorgegeben.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
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