Buchung einer Rechnung mit verschiedener Posten

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Hallo liebes Forum,

ich bräuchte einen Denkanstoß.

Ich habe eine Rechnung erhalten, wo mehrere Posten zu verbuchen sind. Bei der Rechnung handelt es sich um folgende Produkte:

1 ISDN-Telefon für Netto 113,90 EUR,
1 Erweiterungstelefon für 54,40 Netto,
1 Festplatte für 144 EUR,
1 PC-Lautsprecher für 37,90
1 Tasche für die Festplatte für 17,96 Netto und
1 Versandkosten in Höhe von 8,99 EUR Netto.

Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 377,15 EUR Brutto.

Meine erste Frage: Kann ich diese Posten einzeln buchen oder verbuche ich den Gesamtbetrag?

Da es sich m.E. um Sachanlagen handelt, würde ich alles auf das Buchungskonto 410 (SKR3) verbuchen. In diesem Moment weiß ich auch nicht, ob alle Posten in dieses Konto passen.

Wo ich aktuell noch nicht durchblicke ist, wie ich das richtig zu verbuchen habe. Gerade weil es sich um Neuanschaffungen handelt, kann ich diese auch nicht wie andere Posten einfach auf ein Konto buchen, sondern sollte wohl auf ein Gegenkonto buchen, um diese Gerätschaften auf mehrere Jahre steuerlich geltend zu machen.

Anhand dieses Beispiels würde ich gerne erfahren, wie ich Schritt-für-Schritt vorgehe, um diese Posten in mein Lexware-Programm Buchhalter plus 13.50 richtig zu verbuchen. Mir fehlt aktuell das Verständnis hierfür. Jedenfalls sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Es wäre sehr nett, wenn mir einer helfen könnte.

Ich stehe echt auf dem Schlauch.

Ich hoffe, ich verlange nicht zuviel. ?

Ich wünsche Euch einen schönen Tag.


LG

Mark


PS: Ich hoffe, ich bin in der richtigen Kategorie gelandet. O_o
Hallo Rechenschieber,

ich starte mal einen Versuch:

Die elektrischen Geräte, die du beschreibst sind Anlagevermögen, beweglich und von geringem Wert.
Also würde ich schlussfolgern: Geringwertige Wirtschaftsgüter?

In dem Beispiel im Link geht es auch um eine Telefonanlage, vielleicht hilft dir das schon weiter.

Außerdem würde ich jeden Posten einzeln buchen. Wenn du beispielsweise ein Haus und ein Auto kaufen würdest, dafür eine Rechnung bekämest, dürftest du auch nicht beides auf Fuhrpark buchen.  :mrgreen:

Versandkosten sind für mich auf Aufwendungen - Porto zu buchen.

Mit Lexware-Erfahrungen kann ich leider nicht dienen.

Was meinst du zu meinem (vorsichtigen) Vorschlag?

Liebe Grüße,

Neele
Hallo,

kleine Ergänzung: Versandkosten können auch zum WG dazu aktiviert werden (Anschaffungsnebenkosten). Über eine Splittbuchung könnten alle Posten einzeln erfasst werden und dennoch in einem Buchungssatz gebucht werden.

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,
Hallo Neele,

vielen Dank für Eure Antworten. :-)

Ich habe mich mal im Bekanntenkreis umgehört.

++++++++++++++++++++++++
Die Buchungen kann man einzelnd Buchen!

Die Telefone sind selbstständig nutzbar und sollen zusammen auf 485 (Pool) verbucht werden. Doch leider besitze ich das Sachkonto garnicht. Und was bedeudet eigentlich Pool? Sammelbuchung?  :?:

Die externe Festplatte (inkl. Tasche) und die Lautsprecher sind selbstständig bewertbar, also Abschreibung laut AfA-Tabelle.
++++++++++++++++++++++++

Ich bin allerdings nicht ganz einverstanden, was ich da nun von dem Kollegen gehört habe und schliesse mich Eurer Meinung an: Es gehört in GWG

Wie hoch ist denn die Grenze für GWG? Ist diese nicht auf 150 EUR reduziert worden? Ist der Betrag vom Grenzwert der GWG in netto oder in brutto zu sehen?
Ich schau auch gleich mal bei wiki vorbei?

Wie mache ich das mit der Afa-Tabelle?
Wo finde ich diese?

Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich paar Teile (Hardware) für den Computer kaufe, sprich keinen kompletten Rechner, sondern nur die nötigsten Gerätschaften? Kann ich die Posten auch einzelnd buchen?
Ich habe nämlich noch eine Rechnung zu verbuchen. ^^
Hallo,

- GWG ab 2008 nur noch bis 150 EUR netto
- ab 150,01 bis 1000 EUR gehören die WG´s in den Sammelposten (alle WG´s werden einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben!) siehe auch Link von Neele!
- Rechner- Einzelteile sollen eigentlich zum Rechner, in dem sie eingesetzt werden, dazu aktiviert werden (nachträgliche Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten). In der Praxis wird dies jedoch oft nicht gemacht. Inwieweit das Finanzamt da genau hinschaut, kann ich leider nicht sagen. Also, wenn Du sicher gehen willst, dann buche die Einzelkomponenten (nicht selbständig nutzbare) zum Rechner dazu.
- AfA Tabellen solltest Du beim Finanzamt im Netz finden
- Evtl. wäre auch dieser Abschreibungsrechner für Dich interessant =>

Gruß, Buchi
Hallo Buchi,

vielen Dank für Deine Antwort.
Das hilft zum Teil schonmal weiter.

Darf ich fragen, wie Ihr das genau verbucht mit den Analgegütern?

Wie verbuche ich die externe Festplatte (inkl. Tasche) und die
Lautsprecher genau?

Ich würde nun wie folgt vorgehen:
1. Afa-Tabelle nachschauen (6.14.3.2, Abschreibungsdauer 3 jahre)
2. Buchen Bank an Betriebsausstattung (400)
3. ? (400 an 48'er???) Wo gebe ich die 3 Jahre an?

aber wie geht es nun weiter?

Hiiiiiiiiilfe


PS: "Die beiden Telefone sind selbsständig nutzungsfähig, also
zusammen auf 485 (Pool). Die externe Festplatte (inkl. Tasche) und die
Lautsprecher sind selbstständig bewertbar, also Abschreibung laut
AfA-Tabelle." Das sollte die richtige Variante sein ;-)
Hallo Rechenschieber,

das geht jetzt aber völlig daneben.

wenn die Telefone eigenständig nutzbar sind, dann müssen sie auch getrennt gebucht werden. Es handelt sich jedoch um das gleiche Konto GWG - also 2 Buchungen auf ein Konto.

Eine AfA- Tabelle brauchst Du bei diesen Anschaffungswerten nicht, da alles entweder direkt Aufwand ist oder als GWG gebucht wird (werden im ersten Jahr voll abgeschrieben).

Dein Buchungssatz ist auch falsch. Bitte schau Dir diese Einleitung zum Thema buchen an:

http://www.fibumarkt.de/Fachinfo/Grundl ... aetze.html

Gruß, Buchi
ich bin kein Schritt weitergekommen und bin am Ende meines Lateins.

Thema GWG (150 - 1000 EUR)

Wenn ich nun ein Produkt habe, welches unter 150 EUR liegt, wie verbuche ich dieses?
Zitat
GWG ab 2008 nur noch bis 150 EUR netto
In einem anderen Forum wird mir erzählt: "unter 150 EUR gibt es kein GWG mehr. Das Konto 480 wird *derzeit* nicht benötigt."


Wie sieht es aus mit Anschaffungen über 1000 EUR.

Diese müssen ja abgeschrieben werden.
Wie geht ihr dabei vor???

Beispiel: 1500 EUR Monitor

1. Kasse an Betriebsausstattung 1500 EUR
2. Errechnen der Abschreibung mittels AfA
3. ???

*aaaaaaaaargh* ^^
Hallo,

mit dem GwG ist es im moment wie folgt:

bis 150€ (Netto): wird als Betriebsausgaben abgesetzt.

§6 Abs. 2 Satz 1 EStG: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, sind im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen.

ab 150,01€ bis 1000€ (beides netto): Bildung eines Sammelposten, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

§6 Abs. 2a EStG: Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten zu bilden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen.2Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen.3Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Ich hoffe, es kann dir etwas weiterhelfen.
guten morgääähn

hallo reaper,

danke, das konntest du :-)

weiss zwar immernoch nicht, wie ich mit der anlagenverwaltung bzw. mit abschreibungen umgehe.
wie gebe ich dem progamm auskunft, das er den artikel auf mehrere jahre abschreibt.

nachdem ich also weiss, wieviele jahre und mit wieviel ich ein erworbenes produkt abschreiben muss, muss ich das doch dem programm mitteilen oder notiere ich mir das auf einem zettel und ich ich muss bei jedem neuen jahr die abschreibungen selber buchen?  :oops:

lg
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