Fragen zur Abschreibung in EÜR

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Fragen zur Abschreibung in EÜR
Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zum Thema Abschreibungen und hoffe mir kann jemand helfen. Gelernt habe ich es immer nur mit Beispielen an doppelter Buchführung und mehrjähriger Abschreibung. Ich habe jetzt aber den Fall Kleinunternehmer zu sein und eine formlose EÜR zu erstellen.

Hierfür möchte ich nun die Abschreibungen vornehmen. Es geht um folgende Anschaffungen:

- Laptop 750 EUR
- Multifunktionsdrucker 130 EUR
- Labeldrucker 70 EUR
- Ext. Festplatte 80 EUR
- USB-Stick 20 EUR

Was davon wird wie abgeschrieben?

Laptop ist klar, über 3 Jahre ganz normal abgeschrieben. Wie genau mache ich das denn in der EÜR? Ich bezahle ja die 750 EUR und in der EÜR gilt doch das Zufluss- / Abflussprinzip. Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

Der Drucker - da Multifunktionsgerät - darf ja als GWG als Aufwand gebucht werden oder? Auf welches Konto denn bzw. wie nenne ich das in der formlosen EÜR am besten?

Wie sieht es jetzt aber mit Labeldrucker, Festplatte und USB-Stick aus? Alles nicht selbstständig nutzbar. Also über 3 Jahre abschreiben?

Wie mache ich das denn mit den Abschreibungen in der EÜR? Ein Anlagenverzeichnis erstellen und jedes Jahr nur die Abschreibungen als Aufwand buchen?

Danke für jede hilfreiche Antwort.
Hallo homer,

bei der EÜR gibt es ein paar Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip. Eine davon ist das Anlagevermögen. Hier kannst Du nicht den gesamten Kaufpreis als Ausgabe ansetzen, sondern nur die anteiligen Abschreibungen. Das trifft jedoch nur zu, wenn es Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 150 EUR sind.

Bei Deinem Laptop ist es somit eindeutig. Du musst dieses in einem separaten Anlageverzeichnis erfassen und die Abschreibungen berechnen. Nur diese Abschreibungen kannst Du dann als Ausgabe in der EÜR buchen. Bei der Berechnung der Abschreibungen hast Du noch die Wahl zwischen Sammelposten oder normaler Abschreibung. Nähere Infos dazu findest Du hier:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Anlagevermoegen/GWG-2013-Aktuelle-Grenzen-und-Praxistipps-1.html

Als Konto nimmst Du das normale Standardkonto für Abschreibungen. Gegenkonto ist das Anlagekonto.

Der Drucker und der andere Kleinkram liegt unter 150 EUR Anschaffungsklosten. Damit kannst Du diese sofort als Ausgabe buchen. Ich buche sowas im Bereich sonstige betriebliche Aufwendungen.

Hier noch eine gute Übersicht zur EÜR:

http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung.html

Gruß, Buchi
und wie ist das mit der Regel, dass man nur selbstständig nutzbare Güter als GWG buchen darf? was ja bei Festplatte, Drucker & USB-Geräten zutrifft.
Hallo,

unter 150 Euro bleibt es Aufwand bzw. Ausgabe. Die Gesteze Schreiben Wirtschaftsgüter über 150,00 Euro.

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

Gruß Reaper
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