Grundsätzliche Fragen zum Anlagevermögen, sowie die Einordnung eines Anlagengutes

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Grundsätzliche Fragen zum Anlagevermögen, sowie die Einordnung eines Anlagengutes
Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und benötige bei folgenden Fragestellungen eure Hilfe  :wink1:

1.) Ich habe eine Rechnung erhalten, in der 5 Monitorhalterungen a 330,- € Netto berechnet werden. Die Halterungen sind für mich keine GWG´s, da diese nicht selbstständig nutzbar sind (keine Funktion ohne Monitor).

Handelt es sich hierbei um Betriebs- und Geschäftsausstattung als richtige Zuordnung? Wie lange schreibt man diese Halterungen ab (5 Jahre?). Ich habe weder im Internet, noch in der Afa-Tabelle eine Antwort gefunden.

2.) Zu den GWG´s habe ich generell eine Verständisfrage. Bei einem GWG habe ich die Möglichkeit, dieses direkt in die Kosten zu buchen, wenn die Anschaffungskosten bis 250,- € betragen. Wenn ich ein GWG zwischen 250,01 - 800,- € vorliegen habe, kann ich dieses laut Literatur sofort abschreiben.

Kann ich dann ein GWG zwischen 250,01 - 800 nicht direkt in die Kosten buchen, wie bei einem GWG unter 250,- (Wahlrecht)? Die Buchung in die Kosten hätte doch den gleichen Effekt wie die Sofortabschreibung?

3.) Wie verbuche ich Anlagegüter, welche z.B. durch das Hochwasser beschädigt wurden und nicht mehr nutzbar sind.

Die Entschädigung der Versicherung wurde auf ein Ertragskonto gebucht. Wäre die richtige Vorgehensweise die Anlagegüter von "6895 Anlagenabgänge Sachanlagen"
(Restbuchwert bei Buchverlust)" an z.B. "Betriebs- und Geschäftsausstattung" zu buchen?

Manche zerstörten Anlagengüter werden 1 zu 1 ersetzt, so dass ich diese neu aktivieren würde, nachdem die alten Anlagegüter wie beschrieben aus dem Anlagevermögen ausgebucht wurden.

4.) Meine letzte Frage betrifft die Ersatzbeschaffungen. Wenn z.B. ein bereits vorhandener Hochdruckreiniger mit AHK von 400,-  € (GWG) ersetzt wird (defekt), kann ich die Ersatzbeschaffung mit 400,- € nicht direkt in die Kosten buchen, da es sich um Ersatz handelt? Oder muss ich den neuen Hochdruckreiniger ebenfalls aktivieren?

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Restwochenende!
1. Buchhaltung ist immer davon abhängig, welche Art von Betrieb geführt wird: z.B. Einkauf von Kopfsalat wird bei einem Betrieb, der Essen verkauft - Restaurant, Imbiss anders gebucht als bei einem Kfz-Handel.

2. GWG`s: hier gibt es klare Grundsätze, die im EStG stehen und jeder Buchhalter... kennen sollte.

3. Dies ist hier sehr umfangreich und ein Forum kann hier nur Hinweise geben.  Auch abhängig von Bilanzierung oder EÜR... Hier sollte doch an einen Stb gedacht werden.

4. wie zu 2. Hier ist die besondere buchhalterische Erfassung zu beachten! Ein GWG kann, muss aber nicht aktiviert werden...

Und "ich" habe eine Rechnung erhalten, ist nicht sehr aussagekräftig: ich = Firma oder ich = Buchhalter einer GmbH  oder oder?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hatte nicht darüber nachgedacht, dass die allgemeinen Angaben eventuell nicht ausreichen würden. Daher möchte die Fragen um folgende Inhalte ergänzen:

1.) Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, welche Sonnenschutzprodukte wie z.B. Lamellenvorhänge produziert (Industriebetrieb). Ich arbeite dort in der Buchhaltung und soll mich zukünftig mit dem Anlagevermögen befassen (bekomme aber noch eine Weiterbildung).

Hier wäre es super, wenn ihr mir einen Lösungsansatz bieten könntet, wo Ihr diese PC-Halterung einordnen würdet und welche Nutzungsdauer zugrunde liegt.

2.) Hier bin ich mir unsicher mit der Begrifflichkeit. Sofortabschreibung heißt für mich, dass ich die GWG´s auch direkt in die Kosten buchen kann?

3 + 4.) Ok danke!

Über eine Hilfestellung zu den Punkten 1 + 2 würde ich mich freuen.  :klatschen:
Zitat
Schaumi! schreibt:
Die Halterungen sind für mich keine GWG´s, da diese nicht selbstständig nutzbar sind (keine Funktion ohne Monitor).
richtig, sie sind zusätzliche Anschaffungskosten der Monitore
Zitat
Schaumi! schreibt:
Bei einem GWG habe ich die Möglichkeit, dieses direkt in die Kosten zu buchen, wenn die Anschaffungskosten bis 250,- € betragen. Wenn ich ein GWG zwischen 250,01 - 800,- € vorliegen habe, kann ich dieses laut Literatur sofort abschreiben.
Ein wesentlicher Unterschied ist dir beim Lesen wahrscheinlich nicht aufgefallen - alle GWG sind in einem gesonderten Verzeichnis zu führen. Daher werden sie in der Regel aktiviert und am Jahresende dann abgeschrieben.
Zitat
Schaumi! schreibt:
Kann ich dann ein GWG zwischen 250,01 - 800 nicht direkt in die Kosten buchen, wie bei einem GWG unter 250,- (Wahlrecht)?
Nein - da ein gesondertes Verzeichnis erforderlich ist
Zitat
Schaumi! schreibt:
) Wie verbuche ich Anlagegüter, welche z.B. durch das Hochwasser beschädigt wurden und nicht mehr nutzbar sind.
Hier solltest du fachkundigen Rat holen - es gibt z. B. außerordentliche Abschreibungen. Die Bedingungen dafür sind vielfältig, dafür ist das Forum nicht geeignet.
Zitat
Schaumi! schreibt:
Meine letzte Frage betrifft die Ersatzbeschaffungen. Wenn z.B. ein bereits vorhandener Hochdruckreiniger mit AHK von 400,-€ (GWG) ersetzt wird (defekt), kann ich die Ersatzbeschaffung mit 400,- € nicht direkt in die Kosten buchen, da es sich um Ersatz handelt?
Auch hier kommt es auf den genauen Sachverhalt an. Wenn es "reiner Ersatz" für schon etwas vorhandenes ist, geht es in Aufwand. Aber sobald es nicht mehr identisch ist mit dem Anlagegut, das ersetzt werden soll, muss du im Einzelnen prüfen. Auch hier solltest du zumindest am Anfang fachkundigen Rat einholen.
Ich würde das alles nicht so kompliziert machen oder schreibst Du eine Examensarbeit dazu ?
Zu den Monitorhalterungen - die würde ich schlicht einfach auf Betriebsbedarf buchen. So wie Schrauben, Dübel oder Winkel (zum Aufhängen von Regalbrettern) auch. Wo will man da anfangen und aufhören ? Die Halterungen sind für mich schlicht und einfach Befestigungsmaterial. Auf die Diskussion mit dem Steuerprüfer dazu würde ich mich jetzt schon freuen (wenn er es denn reklamieren sollte).  :green:
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (2 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Steuerberater sehen Überregulierung und Bürokratie als größte Hemmnisse für Unternehmen an Steuerberater sehen Überregulierung und Bürokratie als größte Hemmnisse für Unternehmen an Bei den Problemfeldern, die Unternehmen in ihrem Erfolg beeinträchtigen, steht nach wie vor der Punkt Überregulierung und Bürokratie an der Spitze: Rund drei Viertel der Steuerberater sehen laut der Studie......

Zahlungsverzögerungen machen der deutschen Wirtschaft zu schaffen Zahlungsverzögerungen machen der deutschen Wirtschaft zu schaffen Die Zahlungsmoral hat im Jahr 2025 weiter nachgelassen. 81 Prozent der befragten deutschen Unternehmen sind laut der jährlichen Befragung des Kreditversicherers Coface aktuell mit Zahlungsverzögerungen......

Weitere Digitalisierung: Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Beurkundungen Weitere Digitalisierung: Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Beurkundungen Die Bundesregierung hat am 16.07.2025 einen vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung des Beurkundungsverfahrens beschlossen. Beurkundungen......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter (m/w/d) Deine Aufgaben: Erstellung und Bearbeitung der Kreditoren-, Debitoren-, Bank- und Anlagenbuchhaltung, Überwachung und Abstimmung von Konten sowie der Finanzdaten, Mitwirkung an der Erstellung des Jahresabschlusses,......

Spezialist (m/w/d) Kreditorenbuchhaltung Wir sind Loh Services. Organisationsprofi und Businesspartner, Informationszentrale und Service-Center. Wir sind Teil der Friedhelm Loh Group. Familienunternehmen und Global Player, Innovationsführer ......

Buchhalter / Steuerfachangestellter (m/w/d) Finanzbuchhaltung Wir sind ein mehrfach ausgezeichnetes Familienunternehmen. An mehr als 45 Standorten erbringen wir mit 3.500 Beschäftigten Transport- und Logistikdienstleistungen, effizient, schnell und flexibel. Wir......

Finanzbuchalter*in als Sachbearbeiter*in Rechnungswesen Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 8......

Abteilungsleiter:in Controlling Digitalisierung Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren le......

Spezialist (m/w/d) Lohn- und Gehaltsabrechnung Gestalten Sie mit uns die Zukunft der Lohn- und Gehaltsabrechnung – fachlich, digital und menschlich. Cahn & Kollegen ist eine moderne, inhabergeführte Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Dettenha......

Tipp der Woche

RWP Newsletter :
Buchführung, Bilanzierung und Rechnungswesen bilden den Schwerpunkt der News und Fachbeiträge im Newsletter. Daneben werden ERP- bzw. Buchführungssoftware, Rechnungswesen- Seminare und Tagungen für Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, Stellenangebote und Literaturtipps vorgestellt.
zur Eintragung >>
Facebook_Logo_Primary.png
Bleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer Facebook-Seite >>

Stellenanzeigen

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Controller*in (m/w/d) Kaufmännisches Controlling
Das sind wir: Modernes Akut­kranken­haus in kommunaler Trägerschaft, Maximal­versorger, 833 Betten, 16 Kliniken, zwei Institute und ein medizinisches Versorgungs­zentrum. Unsere größte Stärke: Rund 2.500 engagierte Kolleginnen und Kollegen. Wir sind einer der größten Ausbildungs­betriebe der Stad... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Projekte von struktur­politischer Bedeutung umsetzen, Grundlagen für die dynamische Entwick­lung eines moder­nen Wirtschafts- und Techno­logie­stand­ortes schaffen – dies sind die Aufgaben der Landes­ent­wicklungs­gesell­schaft Thüringen mbH. Wir ent­wickeln, erschließen und vermarkten gewerblich... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die TPG – The Packaging Group ist ein Firmenverbund international führender Hersteller und Entwickler von hochwertigen Verpackungsmaschinen. Durch den Zusammenschluss der Unternehmen FAWEMA, HDG und WOLF vereint die TPG Traditionsmarken, die über einzigartiges Know-how und eine herausragende Tech... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Finanzen
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
Seit fünf Jahrzehnten steht der Name IMO Oberflächentechnik in Europa für innovative und qualitativ hochwertige galvanische Oberflächen. Als einer der Marktführer in unserer Branche sind wir führend in der funktionalen Beschichtung von metallischen Oberflächen für eine große Bandbreite an technis... Mehr Infos >>

Kaufmännischer Mitarbeiter (w/m/d) Buchhaltung mit Schwerpunkt Kreditoren
Energie Süd­bayern (ESB) bildet gemeinsam mit den Tochter­unter­nehmen Energienetze Bayern und der ESB Wärme die ESB-Unternehmens­gruppe. Mit rund 450 Mit­arbeiterinnen und Mit­arbeitern, Auszu­bildenden und Trainees stehen wir für leistungs­fähigen Service, flexible Energie­produkte und ... Mehr Infos >>

Gruppenleitung (m/w/d) Unternehmenscontrolling
Das Helmholtz-Zentrum Hereon betreibt internationale Spitzen­forschung für eine Welt im Wandel: Rund 1.000 Beschäftigte leisten ihren Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels, der nachhaltigen Nutzung der welt­weiten Küsten­systeme und der ressourcen­verträglichen Steigerung der Lebens­qualität. ... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- TIPP

Karriere_290px.png
Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? Interessante Stellenangebote für Rechnungswesen- Experten finden Sie in der Rechnungswesen-Portal Stellenbörse. Immer auf dem Laufenden bleiben und neue Jobangebote mit dem Jobletter automatisch erhalten? Zur Jobletter-Anmeldung >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Softwaretipp: Quick-Lohn

QL_Brandmark_CMYK_v1.jpg
Erledigen Sie Ihre Lohnabrechnung im Handumdrehen selbst mit Quick-Lohn und versenden alle Meldungen an die Krankenkassen, das Finanzamt und die Unfallversicherung direkt aus dem Programm. Auch für Baulohn. Probieren Sie Quick-Lohn gratis und völlig unverbindlich 3 Monate lang aus. Es ist keine Kündigung nötig! Weitere Informationen >>

Bewerber Beurteilung

Mit diesem Excel-Tool können Sie Ihre Bewerber nach mehreren Kriterien beurteilen. Viele wichtige Kriterien sind bereits enthalten, jedoch können Sie diese auch selber bestimmen. Mehr Informationen >>

RS-Anlagenverwaltung

Mit dieser auf Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Restbuchwerte Ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRS Liquiditätsplanung L

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Die RS Liquiditätsplanung L ist ein in Excel erstelltes Werkzeug für die Liquiditätsplanung von Kleinunternehmen sowie Freiberuflern. Die Planung erfolgt auf Basis von veränderbaren Einnahmen- und Ausgabepositionen. Detailplanungen können auf extra Tabellenblättern für z.B. einzelne Projekte oder Produkte vorgenommen werden. 
Mehr Informationen >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

Software-Tipp

  Reisekostenabrechnung Excel
Reisekostenabrechnung leicht gemacht. Erstellen Sie einfach und übersichtlich Reisekostenabrechnungen von Mitarbeitern mit diesem Excel-Tool. Automatische Berechnungen anhand von Pauschalen, durckfähige Abrechnungen und einfache Belegverwaltung. Mehr Infos >>

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Ihre Werbung auf RWP

Werbung Controlling-Portal.jpg
Ihre Werbung hier ab 200 EUR
im Monat
 
Werben Sie zielgruppenorientiert – werben Sie auf www.Rechnungswesen-Portal.de! Nährere Informationen erhalten Sie hier >>