Raspberry PI + Zubehör abschreiben

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Raspberry PI + Zubehör abschreiben
Hallo,

ich entwickle Software und habe möglicherweise einen Auftrag bei der ich LED Displays ansteuern muss, hier würde ich gerne mit dem Raspberry experimentieren und schauen ob es nicht auch etwas für Kunden ist.

Ich könnte das Set RPI 4B 4GB ALLIN Das reichelt Raspberry PI 4 B 4 GB All-In-Bundle von Reichelt für 85€ + 5€ Versand nehmen, bis auf Monitor und  Maus/Tastatur ist da alles drin, Maus/Tastatur/Monitor werden nicht benötigt da der RPI per Server fungiert und nur per SSH angesprochen wird vom normalen Arbeits Pc und eben nur die RGB Matrix zum leuchten bringen soll.

Dazu kommen noch:
Mini HDMI Plug to Standard HDMI Jack Adapter +3€
32x32 RGB LED Matrix Panel - 4mm Pitch + 50€
RGB Matrix Bonnet + 16€
Netzteil 12V + 10€

Der RPI alleine würde vermutlich noch als Server durchgehen aber beim Rest ist das eine gute Frage, kann ich aus den gekauften Teilen einfach ein Set machen und das ganze als GWG absetzen oder muss ich hier zwangsweise einen Pool bauen über 5 Jahre?

Die Teile verbleiben alle bei mir und nichts gehts an den Kunden.
Hallo.

Ich bewerte das wie folgt:

Da alles zusammen vermutlich 150€ netto (also ohbe MWST) den Rechnungsbetrag nicht übersteigen wird, sollte es eigentlich als "Bürobedarf" zu buchen sein. Eine Aktivierungsnotwendigkeit sehe ich nicht.

Es könnte aber ggf. auch als Fertigigungshilfsmittel für selbsterstellte Waren buchbar sein bzw. im Rahmen von "Forschung und Entwicklung" eingliederbar sein und dann ebenfalls sofortige Aufwendungen darstellen.

Auf gar keinen Fall sehe ich hier ein "Selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut" und somit eine Anlage (oder GWG).

Tipp:
Eventuell kann bei einem anderem Anbieter der "Gesamtpreis" reduziert werden, damit es definitv unter 150€ sind.
Einzelne Teile (ggf. Steckernetzteil etc.) separieren, da diese definitiv Bürobedarf sind.

Viel Glück bei Deinem Vorhaben.


Beim Verkauf kannst Du natürlich dann ein "Set" bzw. ein eigenes "Produkt" daraus machen und mit unter 800€ netto dann ein GWG anbieten.
@supertuxer danke

Raspi als Bürobedarf, im Entferntesten könnte das unter dem Gesichtspunkt auf der LED Matrix die Temperaturen/Werte des Servers anzeigen zu lassen wobei irgendwie auch seltsam.

Als Set gehen tatsächlich nur zusammen gebündelt gekaufte Sachen? also Pc als Server 300€, Monitor 100€ und ich schreib 400 als GWG ab wäre nen nogo?

Also ich hatte mir das auch überlegt im Kontext "kauf einer Kamera 500€ und 2 Wochen Später Objektiv" beides zusammen hätte ich als GWG erachtet.
Hallo.

Laut Buchungsregeln und Vereinfachungsklauseln, sind prinzipiell alle Anachaffungen, die bis 150€ netto betragen, als Aufwände zu buchen.

Von Set's beim Einkauf für diese "Waren", habe ich nicht gesprochen. Nur weil Du eine Verbindung "planst" (durch Entwicklung), handelt es sich nicht um "eine Einheit" im Sinne der Anschaffung.

Daher: Jeder Artikel in sich stellt "Bürobedarf" darf. Natürlich kann auch ein anderes "Aufwandskonto"  genommen werden. Da jedoch aktuell auch noch kein verwertbares Produkt dadurch vorhanden ist und erst noch entwickelt wird, sind es auch keine "Warenkäufe".


Beim Verkauf kannst Du natürlich das Produkt "SuperDuper Raspi Display" nennen und alles als Einheit VERKAUFEN.Das macht Sinn, da es nur im Zusammenhang aller Einzelteile im Wert geschaffen wurde und somit dann EIN Produkt ist.

Bitte Einkauf und Verkauf hier nicht vermischen.

Achtung:
Falls Du Freiberufler bist und somit keine Gewerbesteuer zahlst, "vergiftest" Du durch solch eine Produktentwicklung mit anschließendem Produktverkauf, Deine Freiberuflichkeit in dem.Umfang, das Du den Status als Freiberufler verlierst (oder verlieren kannst) und fortan mit allen Umsätzen als Gewerbetreibender vom Finanzamt eingestuft wirst! Auch wenn Du keine Gewerbeanmeldung hast. Die wird dann zwangsweise vom Amt durchgeführt.
--> Also bitte den StB befragen was zu tun ist, da hier in diesem Umfang nicht "beraten" werden darf. Aktuell ist es ein Hinweis.
@supertuxer danke fürs Feedback,

Ah okay ich dachte man kann daraus bsp ein Set bilden, deswegen ja auch die Sache mit der Kamera, beides sind nicht GWG fähig würden es aber werden wenn man beides zusammen nimmt, Body + Objektiv. (oder liege ich selbst bei der Kamera falsch?)

Mit den 150€ war mir auch tatsächlich neu aber dann passt das soweit, liegt ja drunter.

Den Raspi ansich werde ich nicht verkaufen, das ganze stellt für mich nur ein Mittel zum Zweck, Sprich der Entwicklung und Testing von Software dar, ich kann ja schlecht für etwas entwicklen was ich nicht besitze.

Dein Achtungspunkt habe ich im Kopf, ist bei mir aber eh schon zu spät, ich verkaufe in einem Gebiet schon Digitale Waren und pack die Software Entwicklung notgezwungen da mit rein, ich mach das ganze ja nur nebenberuflich und da musst du auch erstmal bis 25k kommen bevor man schaut ob man dann trennt und das Gewerbe zumindest für die Softwareentwicklung los wird (da ich kein Studium habe stehen die Chancen eh nicht so gut)

Diese Trennung machen Hebammen z.B.
Hallo.

Da möchte ich nochmals nachfassen und aus meiner Sicht beurteilen, da neue Tatsachen bekannt wurden.


1)
Zitat
StefanBD schreibt:
schaut ob man dann trennt und das Gewerbe zumindest für die Softwareentwicklung los wird (da ich kein Studium habe stehen die Chancen eh nicht so gut)

Diese Trennung machen Hebammen z.B.

Wenn Du kein Studium in diesem Bereich hast, kannst Du aus Sicht des FA nicht in diesem Bereich freiberuflich tätig sein, weil es grundsätzlich an Tiefe und Umfang des Wissens fehlt.
Es gibt zwar die Eingliederung des EDV-Beraters, EDV-Prigeammierers, etc. in die Katalogberufe, aber die greift grundsätzlich nur wenn die notwendige Ausbildung (also Studium) vorliegt. Hier gab es eine Neusprechung des BFH (oder BGH).
Ich kenne ein FA, das schon bei der Bezeichnung "IT-Consultsnt" auf "dumm" Schaltet, weil es nicht "EDV-Berater" heißt.
Grundsätzlich der gleiche Beruf und beim FG auch gewonnen, aber erst 7 Jahre später (und Kosten produziert; zwischenzeizlich GewSt. gezahlt usw ).

Somit: In jedem Fall Gewerbe.
Gefahr: Ausführung eines nicht angemeldet Gewerbebetriebes
Lösung: Bitte beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einholen, das Du als Freiberufler geführt wirst und stelle dabei Deine Tätigkeit so dar, das diese eigentlich eines Diplom Ingenieurs entspricht und Du über das gleichwertige Wissen verfügst.

Hinweis: Da du vermutlich sowieso schon die ganze Zeit unter dem GewSt-Limit lagst, wäre das für die Vergangenheit unschädlich, aber für die Zukunft möglicherweise Wertvoll! Denn das FA ist verbindlich an die "verbindliche Auskunft" gebunden und darf dann nicht mehr für Dich anders entscheiden.
Nachteil: Die Auskunft kostet Geld und muss gut vorbereitet werden.


2)
Hebammen sind explizit genannte freie Berufe.
Die Trennung der Einkünfte muss dann auch Praktisch und Tatsächlich durchgeführt werden (Doppelte Buchführung; getrennte Konten; verschiedenes Auftreten am Markt damit es für einen unwissenden Dritten sichtbar ist, das es verschiedene "Betriebe" sind; usw.)

Auch kenne ich Hebammen, StB, Ärzte etc. die nachträglich mit ihren gesamten Einkünften der GewSt. unterworfen wurden, weil diese Trennung nicht "gelebt" wurde.

3) Wenn es zur Entwicklung zählt ist es eh Aufwand, solange es unter 800€ fällt. Auch GWG's werden am Jahresende gegen ein Aufwandskonto sofort vollständig abgeschrieben (solange keine Poolabschreibung erfolgt) und daher gleichzusetzen mit "Aufwänden".
@supertuxer  habe schonmal mit dem FA telefoniert, man muss seine Fähigkeiten dann Nachweisen, bis 25k ist es aber sowieso eine Nullrechnung und mir wurde geraten dies dann erst.

Im Prinzip ist das ganze sowieso Witzlos da der Anwendungsentwickler eigentlich zu den Katalogberufen zählt, das sehen auch einige Steuerberater so aber wie es oft so ist, eine Frage, 3 Anwälte, 3 Meinungen.

Ich werde eventuell noch Filmproduktion mit dazu nehmen macht die Sache auch nicht gerade einfacher da der ja z.B auch wieder ein Katalogberuf ist.

Naja, kümmere ich mich drum wenn ich die 25k habe, evtl. gehts auch raus aus Deutschland :)
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):

News


Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Robert-Half-Studie: 43 % der Arbeitgeber planen, ihre Festanstellungen bis Ende 2026 auszubauen Deutsche Unternehmen investieren trotz anhaltender wirtschaftlicher Unsicherheit weiterhin in Fachkräfte. Das zeigt eine aktuelle Studie von Robert Half, einem spezialisierten, globalen Anbieter von Personallösungen.......

BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren BFH-Urteil: Steuerbefreiung bei Selbstnutzung eines geerbten Familienheims gilt unter Umständen auch beim Einzug nach zwei Jahren Ob das Erben eines Familienheims nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) steuerfrei bleibt, hängt davon ab, ob der Erbe das Haus "unverzüglich" zur Selbstnutzung für......

FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen FG Baden-Württemberg: Keine Mehrwertsteuer bei Gästekarten, die einem Mehrzweck-Gutschein entsprechen Eine GmbH, die durch eine Gästekarte den Tourismus in einer Region fördern will und deshalb Verträge mit Übernachtungsbetrieben und mit Anbietern von Freizeiteinrichtungen (Leistungserbringern) schließt,......


Aktuelle Stellenangebote


Buchhalter in Teilzeit (m/w/d) in Hanau Wir gehören als Tochtergesellschaft von SUMITOMO RUBBER INDUSTRIES, Ltd., Kobe/Japan (SRI), zu einem der größten Reifenkonzerne der Welt. Die Produkte der DUNLOP TECH GmbH helfen Autofahrern, ......

Produktionscontroller (m/w/d) Unser Werk in Mühlheim an der Donau fertigt seit 1959 mit derzeit rund 130 Mitarbeitenden Spezial­produkte für die internationale Automobil­industrie im Pkw- und Lkw-Bereich – darunter Lenksäulen­lager,......

Kreditorenbuchhalter (m/w/d) Als innovativer Anbieter von Logistics Automation Technology Services sind wir darauf spezialisiert, schnelle, sichere und kosteneffiziente Lösungen für unsere Kunden zu finden. Caljan beschäftigt übe......

Bilanzbuchhalter (m/w/d) PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir di......

Buchhalter (m/w/d) Wir sind Teil der finanzstarken und erfolgreichen Close Brothers Gruppe und bieten Factoring für den deutschen Mittelstand. Mit unseren Fachleuten sind wir in der Lage, Unternehmen eine Umsatzfinanzie......

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %) Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig......

kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

LI-In-Bug.pngBleiben Sie auf dem Laufenden und informieren sich über neue Fachbeiträge, Excel-Tools und Jobangebote auf unserer LinkedIn-Seite >>

Stellenanzeigen

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Buchhalter in Teilzeit (m/w/d) in Hanau
Wir gehören als Tochtergesellschaft von SUMITOMO RUBBER INDUSTRIES, Ltd., Kobe/Japan (SRI), zu einem der größten Reifenkonzerne der Welt. Die Produkte der DUNLOP TECH GmbH helfen Autofahrern, komfortabler und sicherer zu fahren sowie ihre Mobilität zu erhalten. Seit vielen Jahren sind wir... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
PlanET Biogastechnik GmbH plant, entwickelt und konstruiert Biogasanlagen für Landwirtschaft sowie Industrie im nationalen wie auch internationalen Markt. Auf unserem erfolgreichen Weg brauchen wir dich als Verstärkung. Bringe deine Ideen bei uns ein und verwirkliche dich bei uns. In unserem fami... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Buchhaltung in Teilzeit
Das Max-Planck-Institut für Biochemie in Martinsried bei München zählt zu den führenden internationalen Forschungseinrichtungen auf den Gebieten der Biochemie, Zell- und Strukturbiologie sowie der biomedizinischen Forschung und ist mit rund 25 wissenschaftlichen Abteilungen und Forschungsgruppen ... Mehr Infos >>

Referent*in Gesamtabschluss, Jahresrechnung, Verwendungsnachweis für die SAP-Transformation auf S/4HANA (Teilzeit 50 %)
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration
Die Abteilung für Interne Angelegenheiten der Botschaft des Königreichs der Niederlande in Berlin sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) Finanzwesen & Administration. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 38,25 Wochenstunden. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

Seminarveranstalter:

Logo_Controller_Akademie.jpg
CA controller akademie - We love Controlling
Die CA controller akademie ist der führende Weiterbildungsspezialist für Controlling-Themen.  Controllerinnen und Controller sowie Fach- und Führungskräfte anderer Bereiche finden bei der CA controller akademie ein umfassendes Angebot. Mehr Informationen >>

haufe_akademie_rgb_logo_stacked_main.png
Haufe Akademie - Ihr Partner für Weiterbildung im Controlling und Rechnungswesen 
Die Haufe Akademie gehört mit jährlich über 17.500 Veranstaltungsterminen und über 2.500 verschiedenen Themen zu einem der führenden Weiterbildungsunternehmen in Deutschland. Mehr Informationen >>

Weitere Seminar Anbieter im Marktplatz >>

Software-Tipp

box_E-Rechnungsgenerator_250px.png
Der „E-Rechnungsgenerator“ ist eine einfache Excel-Lösung, mit der sich (GoBD-konform) E-Rechnungen (im ZUGFeRD-Format) erstellen und auch direkt versenden lassen. Preis: 178,50 EUR  Jetzt hier downloaden >>

Software-Tipps

Diamant.PNG
Diamant/4 ist mehr als nur eine Standardsoftware, die Ihre Anforderungen des betrieblichen Rechnungswesens erfüllt. Sie vereinfacht Ihren Buchhaltungsalltag – auch bei mehreren Mandanten. Denn die Software reduziert zahlreiche Routinen und macht dezentrales Arbeiten einfach. Mehr Informationen >>

ed_Logo_300DPI.jpg
Die Lohn- und Gehaltssoftware für Steuerberater und Buchhaltungsbüros mit dem Hintergrund von 50 Jahren Erfahrung: Unsere sichere Cloud-Lösung verbindet die Vorteile einer Rechenzentrumslösung mit dem Komfort einer Vor-Ort-Lösung. Mehr Informationen >>

Weitere Rechnungswesen-Software-Lösungen im Marktplatz >>

Kreditrechner - 50 Darlehen in Excel verwalten

Kreditrechner_Excel.jpg
Mit diesem Kreditrechner für Excel hast du deine gesamte Schuldenlage im Griff – einfach, übersichtlich und effektiv. Spare bares Geld durch bessere Planung. Dieser Planer wurde speziell dafür entwickelt, auch bei komplexen Kreditstrukturen Übersicht und Kontrolle zu behalten. Bis zu 50 Kredite gleichzeitig verwalten und Laufzeiten bis zu 50 Jahre abbilden

Jetzt hier für 17,90 EUR downloaden!
Ditz_Nachhaltigkeit_ChatGPT.jpg

eBook: Nachhaltigkeit mit ChatGPT

Nachhaltigkeit und KI sind keine Gegensätze, sondern verstärken sich gegenseitig. Für Controller bietet das Buch eine unschätzbare Hilfestellung. Mit einem klaren Bezug zum Controlling bietet es Ihnen die Werkzeuge, um ESG- und CSRD-Anforderungen erfolgreich zu erfüllen und gleichzeitig die Potenziale von künstlicher Intelligenz (KI) wie ChatGPT auszuschöpfen.

Jetzt hier für 8,99 EUR downloaden >>

Excel TOP-SellerRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

PantherMedia_pannawat_B100513902_400x300.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig. Mehr Informationen >>

Strategie-Toolbox mit verschiedenen Excel-Vorlagen

Die Strategie-Toolbox enthält 10 nützliche Excel Vorlagen, die sich erfolgreich in der Strategie bewährt haben. Alle Tools sind sofort einsatzbereit und sind ohne Blattschutz. Damit können die Vorlagen individuell angepasst werden.
Ideal für Mitarbeiter aus dem strategischen ManagementMehr Informationen>>

Weitere über 500 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Software-Tipp

Liquiditätsplanung_Fimovi.jpgRollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis. Mit der Excel-Vorlage „Liquiditätstool“ erstellen Sie schnell und einfach ein Bild ihrer operativen Liquiditätslage für die nächsten (bis zu 52) Wochen. Mehr Infos und Download >>

BillingEngine - Die Maschine für Ihre E-Rechnungen

stock-image-80062228-M_Smarterpix_photographee.eu.jpg
Alles, was die E-Rechnungspflicht von Ihnen verlangt – in einer Anwendung.
  • E‑Rechnungen versenden
  • E‑Rechnungen empfangen
  • Belegerfassung per KI
  • GoBD-konforme Archivierung
Preise: Von 0,- bis 12,- EUR netto monatlich.

Jetzt hier testen und E-Rechnungen versenden!

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Rückstellungsrechner XL:
Die optimale Unterstützung bei Ihren Jahresabschlussarbeiten
Button__subThema.PNG RS Einkaufs-Verwaltung:
Erstellung und Verwaltung von Aufträgen und Bestellungen
Button__subThema.PNG RS Kosten-Leistungs-Rechnung:

Erstellen Sie eine umfassende Kosten-Leistungsrechnung

Rückstellungen leicht verwalten

Mit der RS- Rückstellungs-Verwaltung können Sie Rückstellungen nicht nur leicht errechnen sondern auch übersichtlich verwalten.
  • Gewerbesteuerrückstellung
  • Urlaubsrückstellungen
  • Rückstellungen für Geschäftsunterlagen
  • Rückstellung für Tantiemen
  • Sonstige Rückstellungen
Automatische Zusammenfassung aller wichtigsten Eckdaten der Rückstellungen in einer Jahres-Übersicht. mehr Informationen >>

Excel-Tool-Beratung und Erstellung

Kein passendes Excel-Tool dabei?

Balken.jpgGern erstellen wir Ihnen Ihr Excel- Tool nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Bitte lassen Sie sich ein Angebot von uns erstellen.