Selbstständige Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern

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Selbstständige Bewertbarkeit von Wirtschaftsgütern
Hallo liebes Forum,

meine Frau hat ein Kleingewerbe angemeldet, um im kleinen Stil (neben Kindern und Haushalt) als Goldschmiedin tätig sein zu können. Wie gesagt ist es nichts großes. Werkstatt befindet sich in unserem Haus in einem separaten Zimmer und sie arbeitet nur so, wie es Kinder und Haushalt zulassen.

Trotzdem müssen wir für die EÜR nächstes Jahr anständig Buchführen und nach den ersten Anschaffungen für die Werkstatt stoße ich hier bereits auf Fragen, zu denen ich im Internet keine vernünftigen Antworten finde.

Vom Vorgehen her habe ich folgendes gelernt: Jedes Wirtschaftsgut, dass für das Unternehmen eingekauft wird muss bewertet werden.
1. Kriterium: Ist das WG selbstständig bewertbar?
- nein → das WG muss einem anderen WG zugeordnet werden (bsp. Ersatzteil eines PCs)
- ja → führt zur 2. Frage

2. Kriterium: Ist das WG selbstständig nutzbar?
- nein → das WG muss nach AfA-Tabelle abgeschrieben werden (egal welchen Wert das WG hat)
- ja → sofort auf Betriebsausgaben (<250€), oder GWG-Regelung (zwischen 250 und 1000€) oder Abschreibung nach AfA-Tabelle (>1000€)


Soweit so gut. Auf GWG-Regelung muss man hier nicht weiter eingehen, das habe ich verstanden. Meine Fragen sind aber folgende:

1. Was wenn ein WG nicht selbstständig bewertbar ist, aber auch kein anderes WG besteht, dem es zugeordnet werden könnte? Und wie ist selbstständige Bewertbarkeit im Detail überhaupt definiert?
2. Was wenn das WG nicht selbstständig nutzbar ist, aber auch nicht in der AfA-Tabelle auftaucht?

Ein aktuelles Bsp. bezüglich Frage 2:
Anschaffung eines Zieheisens, das in einen Schraubstock gespannt wird, um anschließend dünne Drähte mit der Zange hindurchzuziehen, um den Durchmesser zu verkleinern. Das Zieheisen wird nur in Verbindung mit einem Schraubstock und einer Zange genutzt, ist also nicht selbstständig nutzbar und müsste Abgeschrieben werden. Nur taucht ein Zieheisen selbstverständlich nicht in der AfA-Tabelle auf. Was tun?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen und meinen grauen Zellen auf die Sprünge helfen. Komm hier echt nicht weiter.
Ich freue mich auf Antworten!  :)

//niklas
Hallo,

wie teuer ist dieses Zieheisen?  

M.
Buch  als Werkzeuge direkt in den Aufwand. Der Preis ist bestimmt unter 250 Euro.
Ja, das Zieheisen kostet 62,90€ netto.

@Macaslaut: Wie ist dann hier das prinzipielle Vorgehen? Alles was nicht eigenständig nutzbar ist aber unter 250€ kostet kann direkt in den Aufwand gebucht werden?
Nein, alles was nicht selbständig nutzbar ist,  fällt nicht unter GWG, unabhängig davon, was es kostet.

Zieheisen ist kein Maschinengebundenes Werkzeug. Solche Kleinigkeiten werden in der Regel als Aufwand gebucht. Wie lange wird
das Zieheisen schätzungsweise verwendet?  Länger als ein Jahr?
Ja, dass es nicht unter GWG fällt ist mir klar. Und wenn es tatsächlich so ist, dass es einfach in den Aufwand gebucht werden kann, bin ich froh. Mich würde nur einfach interessieren wie hier die Regelung ist. Was gilt als "Kleinigkeit"? Es gibt jede Menge nicht selbstständig nutzbare WG die mehr als 250€ kosten, deswegen aber noch nicht unbedingt in der AfA-Tabelle auftauchen.

Ein Zieheisen wird deutlich länger als ein Jahr verwendet. Natürlich kommt es darauf an wie oft er benutzt wird, aber ich schätze hier mindestens 7-10 Jahre.
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