folgende Situation: Wir bekommen unsere Beitragsrechnung zur Berufsgenossenschaft im April oder Mai. Unser Steuerberater bildet im immer dazu Rückstellungen die dann aufgelöst werden. Ich buche mit dem SKR03-Kontenrahmen. Weiter muss ich die Beiträge zur Berufsgenossenschaft in der Kostenrechnung verbuchen. Jetzt meine Frage:
Ich möchte die Beitragsrechnung zur Berufsgenossenschaft über den Kreditor buchen damit ich es mit dem automatischen Zahllauf bezahlen kann. Und natürlich muss ich es in der Kostenrechnung splitten und an die Kostenstellen verteilen und die Rückstellung im Jahresabschluss muss ja auch noch weg.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?
LG Mario




















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