Buchung bei Reaktivierung GmbH (wirtschaftliche Neugründung)

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Buchung bei Reaktivierung GmbH (wirtschaftliche Neugründung), Wie wird eine Kapital-Neueinzahlung gebucht, wenn Kapital UND Verlustvortrag vorhanden sind
Bei dem folgenden Sachverhalt ist mir unklar, wie zu verfahren ist:

Eine GmbH ruhte mehrere Jahre, die letzte Bilanz mit einer Bilanzsumme von 5.000 war (vereinfacht dargestellt):

A: Immaterielle Vermögensgegenstände: 5.000

P: Eigenkapital: 25.000
P: Verlustvortrag: -20.000

Eine Reaktivierung der GmbH wird wie eine wirtschaftliche Neugründung behandelt, daher muss das Stammkapital erneut eingezahlt werden bzw. dem Registergericht ggü. nachgewiesen werden, dass die GmbH über das Stammkapital verfügt. (Quelle auf www.pnhr.de)

Das ist bei der obigen Bilanz ja nicht der Fall, also hat der Gesellschafter-GF 25.000 auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt und entsprechend bestätigt, dass die GmbH darüber verfügen kann.

Die Frage ist jetzt, wie das - vor allem auf der Passivseite - zu buchen ist. Eine Kapitalerhöhung hat ja nicht stattgefunden. Und der Verlustvortrag ist dadurch doch auch nicht "verschwunden", oder?
Hallo,

im Prinzip buchst du "Bank an EK"
Dort wird dies aber unterteilt um es übersichtlicher zu machen.

Du kannst jetzt natürlich verschieden buchen, je nachdem was du am Gericht gemacht hast.
Hast du das Stammkapital erhöht ? WEnn nein, dann würde ich diese  auf Kapitalrücklage buchen.

Alle diese Zahlungen werden auch gesondert erfasst §27KSTG. Aber eben die Einzahlungen ins Nennkapital nicht, aber die auf Kapitalrücklage schon. --> Somit ist meines Erachtens wichtig, was du genau gemacht hast.

Der Verlustvortrag "verschwindet" grundsätzlich nicht, kann aber erlöschen bei z.B. einer schädlichen Anteilseignerübertragung ab >25% in 5 Jahren.
Hier müsste man vorsichthalber prüfen ob bei "Reaktivierung" und weiteren Umständen nicht so etwas greifen könnte, oder was vor der Stillegung (einfach nichts mehr gemacht?)
passiert ist.


schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 05.05.2017 19:39:24
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Guten Morgen,

herzlichen Dank sroko für die Antwort, das war wirklich hilfreich! Auf die Kapitalrücklage bin ich selbst nicht gekommen  :cry:

Anteilsübertragung fand bei Reaktivierung nicht statt, darauf hatte der Notar auch hingewiesen, dass das schädlich wäre. Und eine Kapitalerhöhung fand ebenfalls nicht statt, insoweit ist der Vorschlag mit der Kapitalrücklage zu 100% zielführend.

Vor der Stillegung und nach Reaktivierung wurde der gleiche Geschäftszweck verfolgt, in der Tat ruhte die GmbH einfach nur und war vollkommen untätig (außer dass jährliche Zwangsbeiträge an die IHK entrichtet wurden).

Ein Jahr nach Reaktivierung ist auf diese GmbH eine andere GmbH verschmolzen worden, die ebenfalls einen Verlustvortrag hatte. Und auch diese Verschmelzung wurde bei der übernehmenden GmbH ohne Kapitalerhöhung ohne Kapitalerhöhung durchgeführt, d.h. das Stammkapital der verschmolzenen GmbH ist "verschwunden", so verstehe ich das bisher jedenfalls. Aber das ist ein anderes Thema, das ich offensichtlich noch nicht zu Ende gedacht habe....

Danke nochmals und einen guten Start in die Woche

Martin
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