Eine GmbH ruhte mehrere Jahre, die letzte Bilanz mit einer Bilanzsumme von 5.000 war (vereinfacht dargestellt):
A: Immaterielle Vermögensgegenstände: 5.000
P: Eigenkapital: 25.000
P: Verlustvortrag: -20.000
Eine Reaktivierung der GmbH wird wie eine wirtschaftliche Neugründung behandelt, daher muss das Stammkapital erneut eingezahlt werden bzw. dem Registergericht ggü. nachgewiesen werden, dass die GmbH über das Stammkapital verfügt.
Das ist bei der obigen Bilanz ja nicht der Fall, also hat der Gesellschafter-GF 25.000 auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt und entsprechend bestätigt, dass die GmbH darüber verfügen kann.
Die Frage ist jetzt, wie das - vor allem auf der Passivseite - zu buchen ist. Eine Kapitalerhöhung hat ja nicht stattgefunden. Und der Verlustvortrag ist dadurch doch auch nicht "verschwunden", oder?