Buchungen Nutzung Privat-PKW in GmbH

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Buchungen Nutzung Privat-PKW in GmbH
Moin, ich hab da Verständnisprobleme beim Thema Privat-PKW in Firma (GmbH). Je mehr ich drüber nachdenke und lese, desto komplizierter wird es (für mich) :denk: .
Ich bin Alleingesellschafter-Geschäftsführer einer kleinen GmbH. Kontenrahmen ist SKR03.
Rechne ich meinen Privat-PKW nun als Angestellter ab (weil Geschäftsführer) oder als Unternehmer (weil 100 % GmbH-Anteile)? Also 4668,  4673, einfach auf 4660 oder ist es egal? Ich hab eh eine sehr einfache Buchhaltung mit wenigen Buchungen. Kein weiterer Angestellter o.Ä.

Ich rechne den Privat-PKW nach Kilometerpauschale ab. Getankt wird mit der Firmenkreditkarte oder mit der privaten Kreditkarte. Nach Abschluss der Reise fülle ich einen Reisekostenbeleg aus, mit den genauen Kilometern. Dann würde ich auszahlen und ggf. Vorschüsse abziehen.

Wie wird jetzt der Reisekostenbeleg gebucht? 4660/730 oder 1665? Natürlich ohne MwSt. Bei Auszahlung dann 730 oder 1665/1200?
Wenn ich mit der Firmenkreditkarte tanke, ist es ja vor meiner kmg-Abrechnung. Also eigentlich wie ein Vorschuss auf die Abrechnung? Wie wäre der Buchungssatz?

Vielen Dank vorab
Mit besten Grüßen
Michael
Hallo,

du bist ein Angestellter  deiner GmbH und kein Unternehmer. Die Konten 730 oder 1665 sind in deinem Fall irrelevant. Genauso darfst du  alle Fahrtkosten-Konten, die du erwähnst hast nicht bebuchen , da du eben nach km-pauschalen abrechnest. Diese Tankbelege dürfen in der GmbH-Buchhaltung gar nicht auftauchen.
1. Bei der Zahlung mit der privaten KK Buchst erstmals nichts.  Nach der Abrechnung Buchst du: 4668 an Bank/Kasse
2. Bei der Zahlung mit der FirmenKK musst du dich als Kreditoren Anlegen. Die Zahlung Buchst du dann: Kreditor an KKarte. Nach der Abrechnung Buchst dementsprechend 4668 an Kreditor. Nach dem Die KK den Betrag abbucht, Buchst KK an Bank.
Bearbeitet: Macaslaut - 30.06.2017 22:56:43
Hallo Michael,

ich denke nicht das du unbedingt Angestellter der GmbH bist. Vermutlich bist du selbstständig und erbringst  eine Dienstleistung an die GmbH?
Es ist aber beides möglich, je nach Vertragsgestaltung. Nur kann man dies aus deinem ersten Posting eigentlich gar nicht erkennen...

Ansonsten ist das so wie Macaslaut schreibt in Ordnung, wenn du Unternehmer bist, dann nur Konto  4668 tauschen gegen Konto 4673.
Aber es wäre dann auch besser dein oben angesprochenes 1665/1666 zu nutzen,anstatt dem Kreditor.

schönen Gruß
Bearbeitet: sroko - 01.07.2017 09:52:22
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Aufgrund der Hinweise, vielen Dank dafür, habe ich weiter gesucht und gelesen.
Da ich 100 % Anteilseigner an der GmbH, nicht weisungs- und zeituabhängig bin, bin ich wohl selbstständig. Das hatte mir mal die Rentenversicherung bestätigt, fällt mir jetzt ein. Habe auch keine Sozialversicherungspflicht. Bleiben wir beim Unternehmer.

Damit wäre es Konto 4673. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, buche ich die Kilometerpauschale erst bei Auszahlung?
Nutzung private Kreditkarte:

4673/1666 Tankrechnung/Verbindlichkeit Unternehmer, dann
1666/1200 oder 1000 als Ausgleich

Firmenkreditkarte: Da beginnt mein Verständnisproblem. Die Abrechnung mit der Km-Pauschale findet erst nach Ende der Reise statt. Der Einsatz der Firmenkreditkarte ist während dessen. Würde dann der GF als Kreditor (z.B. 80000) zum Einsatz kommen?

4673/80000 Tankrechnung/Kreditor Unternehmer
80000/1361 Bezahlen des Unternehmers durch Kreditkarte
1361/1200

Aber wo kommt dann bei beiden Karten die Reisekostenabrechnung ins Spiel? Die ist in der Regel höher als die Tankrechnungen.

Mit besten Grüßen
Michael
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